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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Wasserkostenverteilung in Eigentümergemeinschaft | |
Gast (Britta Röder) (Gast - Daten unbestätigt) 21.06.2001 |
Hallo! Ich wohne in einem 2-Personenhaushalt in einer 80qm-Eigentumswohnung. Es hndelt sich um ein Wohnhaus mit mehreren Parteien in Wohnungen unterschiedlichster Größe. Die Aufteilung der Wasserkosten wird zur Zeit über die Anzahl der bewohnten qm berechnet. D.h., daß eine 6köpfige Familie, die in einer 80qm-Wohnung wohnt, diegleiche Wasserrechnung bekommt wie ich, obwohl sie zwangsläufig viel mehr Wasser verbraucht und somit eigentlich viel höhere Abwasserkosten verursacht. Meiner Meinung nach ist diese Art der Abrechnung überhaupt nicht mehr zeitgemäß und schon garnicht gerecht. Besonders aufgrund der Tatsache, daß ich häufig auf Dienstreise bin und tatsächlich sehr wenig Wasser verbrauche. Mein Vorschlag, Wasseruhren in den Wohneinheiten zu installieren wurde leider bei der Eigentümerversammlung abgelehnt. Auch von einer "pro Kopf-Abrechnung" konnte ich die anderen Eigentümer verständlicherweise nicht überzeugen, da sie schließlich von dieser Art der Wasserkostenaufteilung profitieren. Gibt es denn einen Rechtsanspruch auf "gerechte" Abrechnung? Hat jemand ERfahrung zu diesem Thema gesammelt und kann mir Tips geben? Vielen Dank, mfg Britta Röder |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2 |
Gast (Markus Bahne) (Gast - Daten unbestätigt) 06.11.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Peter Freidhof vom 06.11.2007! Was soll das stell lieber eine neue eigene Frage. Denn die Ursprungs Frage ist von 2001. Dann bekommste vieleicht ne Antwort. Mfg M.B |
Gast (Peter Freidhof) (Gast - Daten unbestätigt) 06.11.2007 |
Wie erfolgt Wasserkosten-Verteilung, wenn bei mehreren Wohnungen einer Anlage die Wasserzähler defekt sind? |
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