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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Neue Härtebereiche für Trinkwasser
JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  16.03.2007

Am 1. Februar wurde vom Bundestag die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) beschlossen. Darin wurden u.a. die Härtebereiche an europäische Standards angepasst und die Angabe "Grad deutscher Härte" (°dH) wird durch die Angabe "Millimol Calciumcarbonat je Liter" ersetzt. Wasserversorgungsunternehmen werden wohl weiterhin auch die Gesamthärte veröffentlichen, dies ist im Gesetz aber nicht vorgeschrieben.

Die neuen Härtebereiche unterscheiden sich kaum von den alten, nur werden die Bereiche 3 und 4 zum Härtebereich "hart" zusammengelegt und die Ziffern 1,2,3 und 4 werden durch die, bereits benutzen, Beschreibungen "weich", "mittel" und "hart" ersetzt.

Die neuen Härtebereich sind wie folgt definiert:

Härtebereich "weich" weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)

Härtebereich "mittel" 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)

Härtebereich "hart" mehr als 2, 5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Zur Info - Die alten Härtebereiche waren folgende:

1 (weich) - unter 7 °dH
2 (mittel) - 7 bis 14 °dH
3 (hart) - 14 bis 21 °dH
4 (sehr hart) - über 21 °dH
Auf diese Bekanntmachung kann nicht geantwortet werden!



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