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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Trinkwasserverordnung ein bürokratischer zahnloser Tiger
anton lang
(Mailadresse bestätigt)

  02.06.2011

vor 10 tagen hat die amtsäztin meine hauswasserversorgung untersucht und der zwangsanschluss droht. ich hab jetzt 5 abende am pc mich in die TWV reingearbeitet bis nachts um 3 und will hier meinen kropf leeren über all die widersprüche die da drin stehen.
ich erwarte keine beratung, weder juristisch noch technisch, und wer wenig zeit hat soll hier aufhören zu lesen  und sich den konkreten fragen hier im forum widmen.


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machen wir doch glatt,grins. LG
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Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.06.2011

Hallo, Anton,

Du übersiehst bei Deiner rechtlichen Würdigung der TrinkWV einige Details:

Wichtig wäre z.B. das: "wer also mit wasser hantiert und gegen das infusionsschutzgesetz zusätzlich verstösst indem er krankheitskeime ins wasser tut oder verkeimtes wasser als trinkwasser deklariert der begeht eine straftat"

Genau das tust Du, wenn Du nachgewiesenermaßen verkeimtes Wasser weiter als Trinkwasser, und das heißt, auch zur Körperreinigung, zur Wäsche von Kleidung, zur Zubereitung von Nahrung zur Verfügung stellst. Da Du nicht alleine wohnst, ist der Tatbestand möglicherweise erfüllt. Zudem kann aus genau diesem Grund die Amtsärztin das nicht länger ignorieren. Und ja, sie kann ein Benutzungsverbot für den belasteten Brunnen aussprechen. Dann musst Du Wasser mit Tankwagen kommen lassen. Das kann auf Dauer lästig und recht teuer werden.

Das: "das amt kann nur unverzüglich aktiv werden, bei gesundheitsgefährdung. seit 10 jahren hat das gesundheitsamt meine hauswasserversorgung als bedenklich eingestuft, aber nicht als so schlimm dass auf andere quellen umgestellt werden muss, das wasser ist nicht schlechter geworden, also können die heut keine zusätzlichen auflagen mehr machen."

ist eine Interpretation der TrinkWV, die teuer werden könnte.

Wenn der Brunnen so ungeschützt ist, wie Du beschreibst, kann man vor allem niemals davon ausgehen, dass das Wasser gleichmäßig schlecht bleibt, vielmehr ist das Risiko zusätzlicher Belastungen immer gegeben, und das rechtfertigt dann sehr wohl eine Maßnahme.

Ehrlich gesagt, verstehe ich Dich nicht so richtig. Du kennst das Risiko offensichtlich seit längerem, hättest also auch reichlich Zeit gehabt, Rücklagen zu bilden, um den Missstand zu beheben. Bezüglich der Einhaltung der Trinkwasserverordnung gibt es keinen Bestandsschutz, der Deine älteren Mängel quasi als "erträglich, weil altbekannt" deklarieren würde.

Es gibt so einen Ausweg nicht. Konfrontation, so wie Du sie suchst, wird Dir Ärger mit Behörden und Gerichten einbringen. Du solltest versuchen, eine Kompromisslösung mit einem Plan für die Abhilfe anzustreben, ansonsten droht im Extremfall die Unbewohnbarkeit Deines Hauses. Das kann man am Besten durch einen Sanierungsplan beheben. Den Status Quo akzeptiert das Gesundheitsamt nicht mehr (und kann  und darf es auch gar nicht!), und da kommst Du nicht so einfach raus. Weder mit Beispielen aus Portugal, noch mit Deinen abstrusen Vergleichen mit der Verkeimung eines Netzes, die keinesfalls dauerhaft zugelassen wird.

E. Regulator
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.06.2011

"ich hab jetzt 5 abende am pc mich in die TWV reingearbeitet bis nachts um 3"

Vielleicht solltest Du die Trinkwasserverordnung noch einmal bei Tage lesen ;-)
denn es haben sich doch etliche Fehler eingeschlichen.

Mehr dazu später, vorher solltest Du aber einmal ernsthaft überlegen, warum es eine Trinkwasserverordnung gibt. Evtl. hast Du § 1 übersehen?


KIM ALEXANDER




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