Wasser.de
Lexikon
Shop
Wasser Forum
   mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten
Zurück zur Übersicht! Datenschutz FAQ Hilfe Impressum



 

Kategorie: > Wissenschaft > Physik / Chemie
Durchleitungsmenge
Gast (RKlose)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.05.2000

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stehe vor einem großen Problem, denn niemand
kann mir sagen, wieviel Wasser pro Sekunde
durch ein 3/4 Zoll - Rohr bei einem Druck von 5 Atü
austreten kann.Gibt es eine Berechnungsformel ?

Für die Beantwortung meiner Frage wäre ich Ihnen sehr
dankbar.

MfG Klose




Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 9
Gast (Gerd-W. Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.07.2000
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rainer vom 24.05.2000!  Zum Bezugstext

: Sehr geehrter Herr Klose,

Zum theoretischen Durchfluß hat Rainer ausreichend und zutreffend Stellung genommen.

Hier zum Aspekt "konnte den Wasserzähler wegen Krankheit nicht winterfest machen.

Rein rechtlich schützt Krankheit nicht vor den Pflichten bzw. Rechten.
Nach der AVBWasserV unter wasser.de einzusehen endet die Zuständigkeit des Wasserwerkes spätestens bei der ersten Absperrung im Haus.
Das heißt,die Wasserinstallation im Haus ist grundsätzlich im Eigentum des Kunden. Der Kunde ist somit auch für die Wartung der Installation zuständig. Da der Wasserzähler im Eigentum des Wasserversorgers liegt ist für die Wartung der Wasserversorger allein zuständig. Dieses fremde Eigentum muß jedoch vom Hauseigentümer geschützt werden.
z.B. Im Winter Kellerfenster schließen und für eine ausreichende Isolierung sorgen. Hier hilft praktisch eine Styroporummantelung.

Alle Jahre wieder, wenn es Winter wird, beginnt bei den Wasserwerken das gleiche Spielchen.
Pro 1000 Zähler müssen vier bis fünf wegen Frostbruch ausgetauscht werden.
Ein teueres Vergnügen für den Kunden.
a) alles was die Wasseruhr anzeigt muß der Kunde bezahlen.
b) Kalkulation
ca. 1 Monteurstunde etwa 70,00 DM
1 Fahrzeug pauschal 10,00 DM
1 Wasserzähler etwa 30,00 DM
Somit sind mindestens 110 DM fällig. Wenn man das über mehrere Jahre verfolgt sind das immer wieder die gleichen Kunden. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Wie verfahren bei Frostbruch andere Wasserwerke?



Gast (Johannes Freudenstein)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.06.2000
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rainer vom 24.05.2000!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Klose,

vor etwa 6 Monaten war bei uns im Keller eine Verschraubung an einem Wasseranschluss undicht. Ueber einen Zeitraum von 20 Stunden ist ein sehr feiner Wasserstrahl ausgetreten. Der Querschnitt der Undichtigkeit war sehr viel kleiner als ein mm^2. Auf einer Flaeche von 60 m^2 stand das Waser etwa 4 cm hoch, entsprechend etwa 2,4 m^3. Damals war ich sehr gluecklich ueber den geringen Wasserdruck von 2,5 bar (siehe Posting Mindestwasserdruck).

Nun aber noch einige Anmerkungen und Fragen zum geschilderten Vorfall:

Haetten Sie denn ueberhaupt eine Moeglichkeit gehabt, ausreichenden Winterschutz zu betreiben (unabhaengig von Ihrer Krankheit)? Und wie waren die Temperaturen an dem Tag bzw. an den Tagen davor.

Ist die Wasseruhr an einer Stelle installiert, die ein Brechen des Glases durch Frost ueberhaupt denkbar erscheinen laesst?

Ist für einen solchen Fall nicht entweder die Gebaudeversicherung des Eigentuemers oder die Haftpflichtversicherung des Mieters zustaendig? Grobe Fahrlaessigkeit kann man Ihnen ja wohl nicht vorwerfen.

Wer ist dann fuer die sicherlich nicht unerheblichen Gebaeudeschaeden aufgekommen?

Interessieren wuerde mich auch, wo denn das ganze Wasser geblieben ist. Bei einer angenommenen Wohnflaeche von 100 m^2 haette das Wasser ueber 7 m hoch stehen müssen.

Beste Gruesse

Johannes Freudenstein

Gast (Rainer )
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.05.2000
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von RobertKlose vom 24.05.2000!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Klose,

ich habe mich mit einem Kollegen noch einmal die Situation besprochen. Wir hatten das Ausflußgesetz von Toricelli angewandt. Die Formel lautet v=Wurzel aus 2*9,81 * h. Daraus ergibt sich eine Austrittsgeschwindigkeit von 31,32 Meter pro Sekunde. Man kann nun mit der errechneten Geschwindigkeit und dem Durchmesser der Rohrleitung auf den Volumenstrom schließen. Q= (d*d*3,14 / 4) * v; daraus ergibt sich ein Volumenstrom von 28,67 Kubikmeter pro Stunde oder 7,9 Liter pro Sekunde. Sie hatten "nur" einen Volumenstrom von 6,39 Kubikmeter pro Stunde/1,78 Liter Pro Sekunde. Sicherlich ist mein Wert der höchst anzunehmende Wert, da ich davon ausgehen muß, dass der Druck vor der Wasseruhr nicht abfällt. Es ist also so gerechnet als ob ich vor einem Behälter mit einer Wasserhöhe von 50 Meter (=5 bar/atü) stehe und ein Loch von 3/4" Zoll in den Behälter bohre. Sicherlich sinkt aber in Wirklickkeit der Druck vor der Wasseruhr, wenn ein freier Auslauf an der Wasseruhr gegeben ist( dies würde einen Abfall der Wassrhöhe in dem Behälter entsprechen). Leider kann man nur experimentell auf den wahren Volumenstrom schließen, maximal können aber nur 7,9 Liter pro Sekunde austreten. Ich würde also keinen Sachverständigen bestellen. Bleibt nur noch die Sache mit der frostfreien Installation. Wenn Sie nun dazu verpflichtet waren den Bongalow winterfest zu machen, weiss ich nicht ob dies für die Wasseruhr gilt (da Sie auch krank waren).
Es gab mal eine Tabelle eines Wasserversorgers, aus der abzulesen war, wieviel Wasser aus einer Rohrleitung pro Monat austritt, wennn ein Loch von 1mm, 2mm unsw. in der Rohrleitung ist. Man kommt zu Werten mit denen man nicht gerechnet hat. Ich meine aus einem Loch mit dem Durchmesser von 1mm treten pro Monat bei einem Leitungsdruck von 4 bar 14000 Liter aus.

Rainer



Gast (RobertKlose)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.05.2000
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rainer Schmitz vom 23.05.2000!  Zum Bezugstext

: Vielen Dank, für Ihre Antwort,

Sie schrieben, dass eine unsachgemäße Installation der Grund dafür ist,dass eine Wasseruhr bei Frost zerplatzt. Meinten Sie vielleicht, dass dies auf gar keinen Fall der Grund für ein Zerplatzen der Uhr sein kann?

Zum Zeitraum als die Wasseruhr zerplazte war ich krank und konnte keine Winterfestmachung vornehmen, zu der ich jedoch verpflichtet war. Ich sehe auch ein, dass ich zur Wiedergutmachung des Schadens angehalten bin,
allerdings erschien mir die Höhe ( 713 Kubikmeter ) aüßerst fragwürdig. Mittlerweile befindet sich der Rechtsstreit vor Gericht und ich muß mich nunmehr entscheiden, ob ich ein Sachverständigengutachten anfordere. Kosten
belaufen sich auf ca. 1500,- DM. Ich bin der Ansicht, dass im Objekt zur gleichen Zeit eine große Leitung platzte, da ich mir einfach diese Menge nicht vorstellen kann. Das Objekt mit den ca. 20 Bungalows verfügt über einen Hauptzähler
an dem tatsächlich diese Menge an Wasserverbrauch abzulesen war. Die Bungalows selbst sind mit Wasseruhren ausgerüstet um die einzelnen Mieter zu unterscheiden bzw. die entsprechenden Kosten aufzuerlegen.

Tschüß Robert

Gast (Rainer Schmitz)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.05.2000
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von RKlose vom 23.05.2000!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Klose,

ich nehme an dass das Glas der Wasseruhr ebenfalls zerbrochen ist. Sicherlich ergibt sich hier ein freier Auslauf des Wassers. Wenn eine Wasseruhr zebricht, dann kann man davon ausgehen das Wasser ohne großen Widerstand fließen kann. Hier wird aller statischer Druck in Fließdruck umgewandelt.
Sicherlich ist eine unsachgemäße Installation der Grund dafür das eine Wasseruhr durch Frost platzt. Außer Sie haben grob fahrlässig gehandelt, aber mir fällt auch kein Grund ein wie man fahrlässig eine Wasseruhr platzen lassen kann. Vieleicht könnten Sie nähere Angaben über den Hergang machen.
Hatte Ihr Bungalow einen Wasserzähler?

Rainer Schmitz


Gast (RKlose)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.05.2000
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rainer Schmitz vom 22.05.2000!  Zum Bezugstext


vielen dank für Ihre Antwort,

der Bungalow gehört zu einem Objekt, zu dem ca.
20 Bungalows gehören.

Zapfstellen gibt es nur 2.

steht denn bei einem Zerfrieren der Wasseruhr tatsächlich der gesamte
Durchmesser von 3/4" zur Verfügung.

kann auch unsachgemäße Installation Grund für
den Wasseraustritt sein ?

Vielen Dank

Robert

Gast (Rainer Schmitz)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.05.2000
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Klose vom 22.05.2000!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Klose,

eine genaue Berechnung kann man nicht durchführen. Sie meinen es handelt sich um einen Leitungsdruck von 5bar. Dieser existiert aber nur dann, wenn die Leitung geschlossen ist. Stellen Sie sich vor sie haben eine sehr, sehr kleine Rohrleitung, an der ein Manometer angeschlossen ist. Dieses zeigt 5 Bar an. Wenn sie nun die Leitung öffnen kommt nur ein kleiner Strahl heraus. Haben Sie nun eine sehr große Rohrleitung die im geschlossenen Zustand 5 Bar Leitungsdruck anzeigt, und sie öffnen diese, so kommt es zu einer Fontäne. Die Menge des Wassers wird durch das Leitungsnetz davor betimmt. Die Menge kann aber durch ein Experiment bestimmt werden. Sie öffnen die Leitung gering und notieren Menge und Druck. Am Anfang haben sie einen hohen Leitungsdruck und ein geringes Volumen. Das ganze wiederholen sie und öffnen die Leitung immer mehr. Irgendwann geht der Leitungsdruck gegen Null und das Volumen auf das Maximum. Dies war auch der Fall bei dem Wasserglasbruch. Das Wasser hatte keinen Gegendruck und strömte aus vollen Zügen aus dem Rohr.
Warscheinlich können sie aber dies nicht mehr kontrollieren, da es sich um einen gemieteten Bongalow gehandelt hat.
Die Menge von 1,78 Liter /Sekunde kann aber stimmen. Eine "Normale Zapfstelle" in der Hausinstallation wird mit einer Abnahmemenge von 0,25 Liter /Sekunde berechnet. Da die Hauptzufuhr aber für mehrere Zapfstellen ausreichen muß, kann der Ausfluß von 1,78 Liter/s stimmen.
Nun aber 3 Fragen: 1.)Muß der Vermieter nicht für die frostfreie Verlegung der Wasseruhr sorgen?
2.) Wenn die Wasseruhr geplatzt ist, wie kann man denn eine genaue Ausflußmenge bestimmen? 3.) Handelt es sich um eine Wasseruhr nach Prüfnormen und war diese geeicht?
Stellen sie diese Fragen doch einmal dem Vermieter des Bungalows.

Rainer

Gast (Klose)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.05.2000
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rainer Schmitz vom 22.05.2000!  Zum Bezugstext

Im Winter 1997 ist im Bad eines gemieteten
Bungalows die Wasseruhr zerfroren.

Der Eigentümer verlangte daraufhin Wassergeld
für angeblich ausgelaufene 713( ! ) Kubikmeter Wasser.
Die Havarie ereignete sich sich am 19.12.um 19 Uhr
bis 24.12., 10 Uhr 30. 111,5 h lief Wasser aus.

Fraglich ist, ob bei einem 3/4 Zoll Wasserrohr tatsächlich
soviel Wasser ausgetreten sein kann

Gast (Rainer Schmitz)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.05.2000

Hallo Herr Klose,

herschen die 5 Bar Überdruck vor einer 3/4" Zoll Düse, oder herscht der Druck vor einer 3/4" Zoll Rohrleitung mit bestimmter Länge ? Wenn der Druck nun kurz vor dem Auslauf 5 bar hätte(nicht bei geschlossener Rohrleitung sondern während des Fließens), so wäre ein Ausfluß von 0,864 Kubikmeter/Sekunde gegeben(Ausflußgesetz von Toricelli). Hierbei ist nicht der Reibungsverlust in der Einlaufkante berücksichtigt. Wenn Sie aber eine 3/4" Rohrleitung mit einer bestimmten Länge haben, so muß eine andere Berechnung durchgeführt werden. Zur genauen Berechnung bräuchte man die Rohrleitungslänge, eventuelle Einbauten in der Rohrleitung und an welcher Stelle der Druck herscht. Handelt es sich dabei um einen Ruhedruck oder um einen Druck während Wasser durch die Leitung fließt?
Bei genauen Angaben kann man eine genaue Berechnung durchführen.

Rainer
http://people.freenet.de/brunnen




Werbung (2/3)
Laboruntersuchung für Ihr Trinkwasser


Zurück zu Wasser.de
© 1999 - 2018 by Fa. A.Klaas