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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Verlegetiefe Tw-Leitung | |
Klaus Meyer (Mailadresse bestätigt) 11.07.2007 |
Hallo Wie Tief müssen erdverlegte PE - TW-Druckleitungen mindestens liegen? Wie tief darf eine Gebäudeeinführung liegen? alle Angaben unter Geländeoberkante. In welchen Vorschriften ist soetwas geregelt und ersichtlich? |
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Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5 |
Wulf beo.wulf ![]() (gute Seele des Forums) 12.07.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 12.07.2007! ![]() Einspruch ... auf Grund der globalen Erwärmung müssen dann auch die Leitungen vor Erwärmung geschützt werden. Ansonsten kommt es zu Verkeimungen. Also gilt auch hier wieder: tieferlegen! ;-)) Gruß Wulf |
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Wilfried wilfried.rosendahl ![]() (gute Seele des Forums) 12.07.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Max vom 12.07.2007! ![]() Hallo Max, obwohl die Jahrhundertkatastrophen inzwischen fast jährlich auftreten, liegt der letzte Jahrhundertwinter doch schon fast ein halbes Jahrhundert zurück. 1961/62 gab es den sog. Bemessungswinter. Seit dem steigen die Extremtemperaturen und die Tendenz ist, dass wir schon bald unsere Trinkwasserleitungen oberirdisch verlegen können ;-)) Hallo Klaus, im Zweifelsfall die Leitung isolieren. Beste Grüße Wilfried |
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Gast (Max) (Gast - Daten unbestätigt) 12.07.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 12.07.2007! ![]() Tja mag ja sein, aber ich kann mich an den Winter 2005/2006 erinnern und an die zahlreichen Kunden die wie durch Wundersameweise ohne Wasser auskommen mussten und wie gesagt kenne ich die Ortlichkeiten nicht. |
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Wilfried wilfried.rosendahl ![]() (gute Seele des Forums) 12.07.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Max vom 12.07.2007! ![]() Hallo Max, allgemein gilt eine Verlegetiefe von 0,8 m als frostfrei. Beste Grüße Wilfried |
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Gast (Max) (Gast - Daten unbestätigt) 12.07.2007 |
Din 1988 Teil 2 3.4.1.3. Die Anschlußleitung ist möglichst geradlinig,rechtwinklig zur Grundstücksgrenze und auf kürzesten Wege von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen;sie ist frostfrei nach örtlichen Erfordernissen zu verlegen. Dies gilt sinngemäß auch erdverlegte Grundstücksleitungen. Ich würde sagen 1,25 m sind angebracht, aber ich kenne nicht die Örtlichkeit. |
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