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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung |
Wassermesserbügel Kundenanlage? | |
Gast (wasserwagges) (Gast - Daten unbestätigt) 09.02.2011 |
Hallo Wassermänner, hab auch mal ne Frage: und zwar suche ich nach einem Hinweis bzw.Gesetzestext, der klar aussagt ob der Wassermesserbügel, samt Verschraubungen, zur Kundenanlage gehört oder dem WVU. Hab schon in der AVB WasserV gesucht aber nichts Eindeutiges gefunden. Wäre Super wenn mir da einer auf die Sprünge helfen kann Danke. Grüße aus dem sonnigen Schwabenland |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5 |
Gast (Wasserbockhart) (Gast - Daten unbestätigt) 13.02.2011 |
Hallo die AVBwasserV ist Richtlinie jedes Versorgers. Maßgeblich ist die Satzung des Versorgers!!! Bei uns ist die Hauptabsperrung und somit Übergabestelle die erste Absperrung nach dem Wasserzähler.Der Hausanschluss ist somit einschließlich Ausgangsventil WZ (zb.KFR)im Eigentum des Versorgers. Also Satzung des Versorgers Lesen. MfG Wasserbockhart |
Gast (Peter Preckel) (Gast - Daten unbestätigt) 11.02.2011 |
Hallo es kommt drauf an wenn der Wasserverband die Anlage gesetzt hat er die Verantwortung. Oder rufen sie gern an meine nummer ist 01732674558 war bei ein Wasserversorgungsunternehmen 20 Jahre tätig Mfg Peter |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 09.02.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von wasserwagges vom 09.02.2011! Die Zuständigkeit WVU endet mit der Hauptabsperrvorrichtung, egal ob die innerhalb oder vor dem "Bügel" installiert ist. Die "zweite Hälfte" des Bügels gehört m.E. somit auf jeden Fall zur Kundenanlage. Fred |
Gast (wasserwagges) (Gast - Daten unbestätigt) 09.02.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 09.02.2011! Erst mal vielen Dank für die superschnelle Antwort. Lese ich eigentlich auch so das mit dem teilen ist so eine Sache. Denn in meinem Fall geht es um einen Versicherungsfall wegen einer gebrochenen Überwurfmutter am Bügel. Hab nämlich im Zusammenhang mit Wassermessereinrichtung auch schon gehört das selbige als Ganzes ( FFV, WM-Bügel, W-Zähler, Kfr-Ventil) anzusehen seien und somit Eigentum des WVU, was aber nicht sinnig wäre!? MfG Wasserwagges |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 09.02.2011 |
Hallo Wasserwagges, § 10 Abs, 1 AVBWasserV besagt, dass der Hausanschluss (WVU) mit dem Hauptabsteller (in Fließrichtung vor dem Wasserzähler) endet. Alles, was danach kommt ist (mit Ausnahme des Wasserzählers selbst) Kundenanlage (§ 12 AVBWasserV). Die meisten "Bügel" sind jedoch komplett fertig vormontiert. Man könnte daher einen Kompromiss schließen und die Kosten des Bügels je zur Hälfte tragen. Grüsse Fred |
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