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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch |
Abwasserzähler | |
Gast (Gemeinde Mildenau) (Gast - Daten unbestätigt) 26.02.2001 |
Hallo Forum, kann mir jemand Hinweise zur Abwassermengenmessung bei Hausanschlüssen geben? Es soll damit die illegale Einleitung von Brunnenwasser kontrolliert werden. Danke im Voraus! |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1 |
Gast (Gerd-W. Klaas) (Gast - Daten unbestätigt) 26.02.2001 |
Der Trinwasserverbrauch sowie der Rohwasserverbrauch ist durch getrennte Zähler zu messen. Die Wässer müssen gemessen werden. Der Zähler für den Rohwasserverbrauch kann durch jeden Wasserinstallateur eingebaut werden. Die Eichzeit auch für Rohwasserzähler beträgt 6 Jahre. Durch die nichtgemessenen Brunnenwässer kann es zu großen Ungerechtigkeiten bei den Bürgern kommen. Vor dem Verwaltungsgericht hat nicht gemessenes Rohwasser keinen Bestand. Dipl.-Ing. Gerd-W. Klaas |
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