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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch |
Kaltwasserzähler in Eigentumswohnungen | |
Gast (Uwe Kreitmayr) (Gast - Daten unbestätigt) 30.01.2000 |
Iserlohn, 30.01.2000 Hallo, ich suche weitergehende Informationen zum WEG. Unsere Eigentümergemeinschaft hat mit einfacher Mehrheit den Einbau von Kaltwasserzählern beschlossen. Der Verwalter erklärte den Beschluss als nicht angenommen, da eine bauliche Veränderung vorliegen würde und somit nur ein einstimmiger Beschluss Gültigkeit erlangen kann. Unser Wasserverbrauch liegt bei 160L/Tag+Person. Vergleichbare Wohnungsanlagen mit Wasserzähler verbrauchen 100L/Tag+Person (Untersuchung der Hamburger Wasserwerke). Ich sehe daher einen Verstoß gegen Treu und Glauben (BGB). Weiter meine ich, dass es Aufgabe des Verwalters ist, im Rahmen von Instandhaltung und Modernisierung, Wasserzähler installiern zu lassen. Ich suche entsprechende Gerichtsurteile, insbesonders OLG Hamm. Newsgroups die sich mit diesem Thema beschäftigen könnten. Uwe Kreitmayr U.Kreitmayr.Is@t-online.de |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1 |
Gast (Rainer Schmitz) (Gast - Daten unbestätigt) 30.01.2000 |
Hallo Uwe, versuche es einmal bei http://www.wer-weiss-was.de. Dort kannst du unter verschiedenen Brettern (Recht, Wohnen+Architektur, Hauswirtschaft+Handwerk)deine Frage stellen. Ich bin schon seit längerem in diesem Forum und schätze die qualifizierten Antworten. Es sind über 33000 Leute in diesem Frageforum angemeldet. Du musst dich am Anfang mit deinen Wissensgebieten eintragen und bist dann angemeldet. Das ganze basiert auf gegenseitiger Hilfe. Rainer |
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