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Kategorie: > sonstiges |
Satzung geändert | |
Gast (ein Bürger aus Jülich) (Gast - Daten unbestätigt) 13.02.2006 |
Hallo, bei uns hat die Stadtverwaltung am 19.12.2005 Rückwirkend die Gebührensatzung über die Entwässerung geändert. Für 2004 und 2005 sind 3,70Euro pro cm3 festgelegt. Abgerechnet wurde aber 5,31Euro. Für 2004 ist die Stadt nicht bereit, Rückerstattung zu leisten, da kein Widerspruch im Januar 2005 eingelegt wurde. Man muß also vorausschauuend Widerspruch einlegen, da es sein kann, das die Gebührensatzung geändert werden kann. Bei 100 cm3 sind es 160 Euro zuvielberechnet. |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2 |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 22.02.2006 |
Hallo nach Jülich, im deutschen Rechtsstaat ist eine rückwirkung von Satzungen, die den Bürger mehr belasten als die vorherige grundsätzlich nicht zulässig. Widerspruch ist nur zulässig gegen einen konkreten "Bescheid" aufgrund einer Satzung nicht gegen die Satzung selbst. Der Widerspruch ist nur zulässig innerhalb einer Frist von einem Monat (nicht vier Wochen) nach Bekanntgabe / Zustellung des Bescheides. Grüsse Fred |
Lothar Gutjahr erfinderleint-online.de (gute Seele des Forums) 13.02.2006 |
Hallo nach Jülich, wer legt schon Einspruch gegen eine Satzung ein, welche dem Bürger bessere Bedingungen verspricht ? Zweite Frage natürlich warum überhaupt rückwirkend ? Um einen Fehler zu heilen ? Also riecht nach einem Spezialfall und man müsste mal einen pfiffigen Rechtsanwalt befragen. Grüsse aus GR Lothar |
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