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Kategorie: > sonstiges |
Tafelwasserdeklaration - Verpackungsgröße | |
Gast (K. Schneider) (Gast - Daten unbestätigt) 08.06.2001 |
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe gehört, daß Mineralwasser, sobald es in Verpackungen, die größer als 2 ltr. sind, gefüllt wird, als Tafelwasser deklariert werden muß. Kann mir jemand sagen, wo das genau in der MTVO steht? Mfg K. Schneider |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2 |
Gast (K. Schneider) (Gast - Daten unbestätigt) 09.06.2001 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 08.06.2001! Die Verpackunsgröße hat sehr wohl etwas mit der Deklaration zu tun: Die Bottles für Wasserspender, die i.d.R. ein Füllvolumen von 5 Gallonen (18,9 ltr.) haben, dürfen, selbst wenn sie Mineralwasser enthalten, nur als Tafel-und nicht als Mineralwasser deklariert werden. Die Grenze der Verpackungsgröße, um als Mineralwasser bezeichnet werden zu dürfen, liegt bei 2 ltr. (habe ich bereits mehrfach gelesen). Leider kann ich diese Vorschrift nicht explizit in der MTVO finden, obwohl immer darauf verwiesen wird. Weiß vielleicht jemand Rat? Mfg K. Schneider |
Gast (Wulf) (Gast - Daten unbestätigt) 08.06.2001 |
Sehr geehrte/r Frau/Herr K. Schneider, Die Verpackungsgröße hat nichts mit der Begriffsbestimmung zu tun. Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung finden Sie beispielsweise unter http://home.snafu.de/marionette/artikel62.htm Gruß Wulf |
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