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Kategorie: > Öffentliche Versorgung |
Probleme mit privater Wasserleitung... | |
Joh (Mailadresse bestätigt) 26.11.2007 |
Guten Abend! Ich bin vor einiger Zeit in ein Haus gezogen, das nahe einem weiteren Privathaus etwa 3 Km. von einem Dorf entfernt liegt. Die Wasserversorgung für die beiden Häuser läuft über ein Kunststoffrohr das unter den Feldern (nicht meinen) vom Dorf kommt. Allerdings ist bereits am Dorfrand in einem Schacht eine Wasseruhr ab der die Leitung dann privat ist. Nun habe ich bereits das Problem, dass die Leitung undicht ist und ein hoher Verlust auftritt. Meine Frage: Ist es wirklich rechtens, dass ich als Privatperson nun die gesamten Kosten für Lokalisierung und Behebung des Schadens tragen muss? Vielleicht hat ja wer Erfahrung mit derartigen Fällen... besten Gruß+Dank, Joh |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3 |
Joh (Mailadresse bestätigt) 27.11.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von wasserwagges vom 27.11.2007! Tja,dann habe ich wohl schlechte Karten! Herzlichen Dank trotzdem! Joh |
Gast (sepp s) (Gast - Daten unbestätigt) 27.11.2007 |
Hallo Joh ich bin ob der Tatsache überracht dass wegen zweier Häuser eine 3 KM lange Leitung errichtet wurde .Fü deinem Vorbesitzer und deinem Naccbarn sind da doch zienlich grosse Kosten entstanden.Wenn man bedenkt as bei einer solchen Leitung auf frendem Grund auch Flurschdenn zu bezahlen waren.Daher die Frage ob es nicht schon damals küger /billiger gewesen wäre eine eigenen Gemeinschaftsbrunnen zu errichten.Da ich die geologichen Verhätnisse bei dir euch nicht kenn ist es durchaus möglich das bei euch ein Brunnenbau nicht /kaum möglich ist. mfg sepp |
Gast (wasserwagges) (Gast - Daten unbestätigt) 27.11.2007 |
Hallo Joh, das mit der Haftung geht erst mal in Ordnung bei dir. Mit dem Zählerstandort ist es so: Wo die Wasseruhr sitzt hängt von der Satzung ab, es gibt Gemeinden die Grundsätzlich ihre Wasserzähler in Schaechten bei der Grundstücksgrenze (zwischen öffentlicher Fläche und privater Fläche) platzieren lassen. Zumeist wird es nach AVB-WasserV gehandhabt und diese besagt das Anschlussleitungen die eine gewisse Länge übersteigen in die private Unterhaltung gehen( heißt Wasserzähler Nahe Hauptzuleitung(ist nicht ganz der Originaltext, aber sinngemäß ausgedrückt)).Schätze also das du da wenig Chancen hast:-( !! Hoffe das ich ein wenig aufklären konnte. |
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