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Kategorie: > Öffentliche Versorgung |
Disput öffentl.Wasservers. und Löschwasservers. in den neuen | |
Matthias Schröder matzealleinweb.de (Mailadresse bestätigt) 20.12.2006 |
Ich bin Wasserwirtschaftsstudent und arbeite z.Z. an einem Projekt, welches sich mit dem Problem des demographischen Wandels in den neuen Bundesländern beschäftigt! Genauer gesagt viele Wasserversorger würden gern aus hygenischen Gründen (Stagnation) ihre Trinkwasserversorgungsleitungen verkleinern aber da trifft man immer wieder auf die Antwort: "Das kann man nicht machen weil die Löschwasserversorgung gegeben sein muss."! Nun meine Frage kann mir jemand einen Literaturverweis geben, womit ich diese Aussage wiederlegen kann oder sonstige Hinweise geben? Vielen Dank schon mal im vorraus! PS:Auch über Ideen würd ich mich freuen! |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5 |
Wulf beo.wulfweb.de (gute Seele des Forums) 20.12.2006 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 20.12.2006! irgendetwas ist mit dem Link nicht in Ordnung. Bitte diesen hier nutzen: http://www.gep-h2o.de/versorgung/loeschwasserversorgung.html Vielleicht hat ja einer der Computerexperten eine Idee, warum der direkte Link im vorigen Beitrag nicht funktioniert. Gruß Wulf PS die Rechtschreibfehler bitte ich zu ignorieren. Ich hatte es etwas eilig, da ich noch ´ne Bahn erreichen musste. |
Gast (Wulf) (Gast - Daten unbestätigt) 20.12.2006 |
hallo Matthias, wie in dem Link von Wilfried dargelegt wird, ist es Aufgabe der Gemeinde den Brandschutz mit ausreichend Wasser sicherzustellen. Die Bereitstellung von Feuerlöschwasser kann die Kommune einem WVU übertragen. Dies muss in einem gesonderten Vertrag vereinbart werden. Ohne Werbung mache zu wollen, schau mal unter http://www.gep-h2o.de/versorgung/loeschwasserversorgung.html Das geht zwar mehr in Richtung Objektschutz, zeigt aber Lösungen auf, wie ggfs. die Grundversorgung verringert werden könnte. 2001 gab es auf einer Fachtagung einen Vortrag mit dem Thema "Bereitstellung von Löschwasser, eine kommunale Aufgabe?". Bei Interesse versuche ich den mal zu digitalisieren. Gruß Wulf PS das ist meiner Meinung nich allein ein Thema in den neuen Bundesländern sondern genauso in den "alten" Bundesländern!!! Link repariert, W. Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert! |
JayBee aquagmx.eu (gute Seele des Forums) 20.12.2006 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 20.12.2006! Hallo Fred, Du hast natürlich recht. Nur gelten diese 1,5 bar nur für den ländlichen Bereich. Im städtischen Bereich kann dieser "minimale" Versorgungsdruck deutlich höher liegen. Hier sind idR 2,5 bis 6 bar aufrecht zu halten. Gruß JB |
JayBee aquagmx.eu (gute Seele des Forums) 20.12.2006 |
Hallo Matthias, für den Löschwasserbedarf ist nicht der Rohrdurchmesser sondern die Gesamtleistung, die für den Brandschutz verfügbar sein muss relevant. Diese reicht von 24 m³/h für Kleinsiedlungen mit niedrieger Brandausbreitungsgefahr bis zu 192 m³/h für Kern- und Industriegebiete mit hoher Brandausbreitungsgefahr. Für genauere Angaben schau mal im Arbeitsblatt W 405 nach. In der Regel gilt, daß der Bedarf für die Brandbekämpfung in der maximalen Verbrauchsstunde (!) des mittleren Tages gedeckt werden muss, wobei der Versorgungsdruck erhalten bleiben muss. Gerade in ländlichen Gebiete kann durch diese Bedingungen schnell die Gefahr einer Überdimensionierung kommen. Als Alternativen wären hier getrennte Netze bzw. Löschwasservorsorgemaßnahmen wie z.B. Löschwasserteiche, Löschwasserbrunnen etc. zu nennen. Gruß JB |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 20.12.2006 |
Hallo Mathias, bei alledem ist zu berücksichtigen, dass die Trinkwasserversorgung grundsätzlich Vorrang vor der Löschwasserversorgung hat. Folge daraus ist, dass die Feuerwehr nur soviel Löschwasser entnahmen darf, dass für die Trinkwasserversorgung immer noch 1,5 bar "übrig" bleiben. Grüsse Fred |
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