Wasser.de Lexikon Shop |
mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten |
Zurück zur Übersicht! Kategorie verlassen! |
Datenschutz | FAQ | Hilfe | Impressum | |||||
Kategorie: > Öffentliche Versorgung |
KFR - Ventil | |
Carsten (Mailadresse bestätigt) 11.03.2005 |
Wer ist für die Funktionalität des KFR - Ventils zuständig, der Versorger oder der Hauseigentümer? Ich glaube das steht irgendwo in der DIN 1988, aber ich weiß nicht wo... |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3 |
Gast (Jörg Löffler) (Gast - Daten unbestätigt) 11.03.2005 |
Hallo Carsten, da das KFR-Ventil hinter der Wasseruhr, bzw. Hauptabsperrvorrichtung eingebaut ist, gehört es in die Zuständigkeit des Hauseigentümers. Alles was vor der Wasseruhr, bzw. Hauptabsperrvorrichtung, ist, gehört lt. AVBWasserV zum Wasserversorgungsunternehmer. Außer der WVU / Gemeinde hat andere Bestimmungen. MfG Jörg |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 11.03.2005 |
Hallo Carsten, das KFR-Ventil (incl. Rückflußverhinderer) sitzt in Fließrichtung hinter der Wasseruhr und gehört somit zur sog. Kundenanlagen, für die der Anschlußnehmer und nicht der Wasserversorger zuständig ist. Die Zuständigkeit des Versorgers endet mit der Hauptabsperrvorrichtung (i.d.R. der Absteller vor der Wasseruhr). Darüber hinaus ist der Versorger aber auch für den Wasserzähler zuständig. |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 11.03.2005 |
Hallo Carsten, das KFR-Ventil (incl. Rückflußverhinderer) sitzt in Fließrichtung hinter der Wasseruhr und gehört somit zur sog. Kundenanlagen, für die der Anschlußnehmer und nicht der Wasserversorger zuständig ist. Die Zuständigkeit des Versorgers endet mit der Hauptabsperrvorrichtung (i.d.R. der Absteller vor der Wasseruhr). Darüber hinaus ist der Versorger aber auch für den Wasserzähler zuständig. |
Werbung (2/3) | |