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Kategorie: > Öffentliche Versorgung > Wasserpreise |
Brunnenwasser mit Nachbarn geteilt - was ist ein angemessene | |
Gast (Chris Windstill) (Gast - Daten unbestätigt) 07.12.2010 |
Hallo! Ich habe ein 30m tiefes Bohrloch mit einer Tiefenpumpe. Das Wasser teile ich mit einem Nachbarn, der nur Mieter ist und daher kein eigenes Bohrloch bohren will. Wir messen die verbrauchten Wassermengen mit Wasseruhren und den verbrauchten Strom für die Pumpe mit einem KW-Stundenzähler. Soweit so gut - die Stromkosten könnten wir also anteilig entsprechend der Wasserverbrauchsmengen aufteilen. Aber wie teilen wir die Kosten für das Bohrloch (800 Euro), die Pumpe (350 Euro) und die Rohrinstallation (ca. 350 Euro) gerecht auf? Durch 2 teilen ist nicht sinnvoll, da er als Mieter sicherlich nicht die gesamte Zeit der Pumpenlebensdauer hier wohnen bleiben wird. Gibt es einen "angemessenen" Liter-Preis der alle Nebenkosten abdeckt? Danke für alle Vorschläge. Gruß Chris |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4 |
Gast (sepps) (Gast - Daten unbestätigt) 12.12.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Chris Windstill vom 12.12.2010! Hallo Chris wieso spart er dadurch die Abwassergebühren? Brauchst du etwa keine bezahlen? Da die Abwassergebühren ungefähr 3 mal so hoch sind wie die Wassergebühren und diese via Wasserzähler berechnet werden kann es da Probleme geben ,es sei denn das Abwasser wird von Euch selbst entsorgt. mfg sepp |
Gast (Chris Windstill) (Gast - Daten unbestätigt) 12.12.2010 |
Hallo! Danke für die Ideen, ich habe mich inzwischen wie folgt geeinigt: Eine Anteilige Verteilung (ca. 25% er, 75% ich) aller Kosten (inkl. Anschaffung/Bohrung) nach Entnahmemenge kommt dem Preis pro qm für Wasser des örtlichen Versorgers sehr nahe. Jetzt zahlt er bei mir einfach den gleichen Preis, als wenn er das Wasser "von der Stadt" abnehmen würde, spart aber natürlich die Abwassergebühren. Gruß Christian |
Gast (sepps) (Gast - Daten unbestätigt) 07.12.2010 |
Hallo Chris am einfachsten wäre es wohl, wen du das Wasser zum Ortsüblichen Preis an deinen Nachbarn verkaufst, dann genügt ein Wasserzähler für diesen.Bei uns liegt der Preis bei etwa 1,25 -1,5 € pro m³.Die Errichtungkosten für den Brunnen müsstest du dann zur Gänze tragen.Alles andere ist schwer zu berechnen wie du selbst meinst. Ein Problem könnte sein dass wen du das Wasser praktisch verkaufst dieses auch unterersucht werden muss ,was bei einen gemeinsamen Brunnen nicht überall vorgeschrieben wird .Eine erstmalige Untersuchung liegt aber auch im beiderseitigen Interesse. mfg sepp |
Gast (B. Bethke) (Gast - Daten unbestätigt) 07.12.2010 |
Denkbar ist folgende einfache Rechnung: Gesamtkosten: 1500 EUR Erwartete Nutzungsdauer: 10 Jahre (ggf. entsprechend ändern) Abschreibung (AfA) pro Jahr: 150 EUR Anteil des Mieters pro Jahr: 75 EUR + anteilige Stromkosten |
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