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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Hinterliegergrundstück | |
Alisa (Mailadresse bestätigt) 25.06.2014 |
Kann mir jemand rechtssicher sagen, was ein Hinterliegergrundstück ist. Gibt es im Verwaltungsrecht unterschiedliche Definitionen z.B. Straßenausbausatzung, irgendwelche Satzungen der Kommune, Strom-, Gas- Wasserleitung oder sind alle gleich? Steht die Definition irgendwo? Danke und viele Grüße Alisa |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5 |
okidoki (Mailadresse bestätigt) 30.06.2014 |
Hallo, wenn es in deiner Frage um ein Leitungsrecht geht dann mal in das jeweilige Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes schauen. Hier der entsprechende Auszug aus dem Nachbarschaftsrecht von Rheinland-Pfalz: Landesnachbarrechtsgesetz (LNRG) Vom 15. Juni 1970* § 26 Duldungspflicht (1) Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte müssen dulden, daß durch ihr Grundstück Wasserversorgungs- oder Abwasserleitungen zu einem Nachbargrundstück hindurchgeführt werden, wenn 1. der Anschluß an das Wasserversorgungs- oder Entwässerungsnetz anders nicht zweckmäßig oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden kann und 2. die damit verbundene Beeinträchtigung nicht erheblich ist. (2) Ist das betroffene Grundstück an das Wasserversorgungs- und Entwässerungsnetz bereits angeschlossen und reichen die vorhandenen Leitungen zur Versorgung oder Entwässerung beider Grundstücke aus, so beschränkt sich die Verpflichtung nach Absatz 1 auf das Dulden des Anschlusses. Im Falle des Anschlusses ist zu den Herstellungskosten des Teils der Leitungen, der nach dem Anschluß mitbenutzt werden soll, ein angemessener Beitrag und auf Verlangen Sicherheit in Höhe des voraussichtlichen Beitrags zu leisten. In diesem Falle dürfen die Arbeiten erst nach Leistung der Sicherheit vorgenommen werden. Die Sicherheit kann in einer Bankbürgschaft bestehen. (3) Bestehen technisch mehrere Möglichkeiten der Durchführung, so ist die für das betroffene Grundstück schonendste zu wählen. Gruß |
Hydrogeotest hydrogeotestgmail.com (Mailadresse bestätigt) 29.06.2014 |
... für rechtssicher solltest du zum Anwalt gehen. Wenn du das für nicht notwendig erachtest, so kann es auch nicht gravierend sein... Die Satzungen der Ent-/Versorger sind z.T. sehr unterschiedlich. Nicht alles ist bundesweit gleich geregelt. Grundsätzlich bist du aber mit dem Problem hier eher falsch! Probiere es doch lieber hier: http://www.baurecht.de/forum/index.html bzgl. googeln -> Hinterliegergrundstück Erschließung Hinterliegergrundstück Anschluss vielleicht findest du hier eine Antwort http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/hinterliegergrundstueck http://www.johannes-weisbrodt.de/index.php?id=81 Das sollte vermutlich reichen... Gruß |
gnagflow (Mailadresse bestätigt) 27.06.2014 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Alissa vom 27.06.2014! Hallo Alissa, dann versuch es mal mit Hinterliegergrundstück- Wasseranschluß oä Gruß gnagflow |
Alissa (Mailadresse bestätigt) 27.06.2014 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp-s vom 25.06.2014! Ach. Haste das mal versucht? Da kommt nix mit Wasser, nur Strasse kehren und Ausbausatzung. Ich habe schon tagelang rumgegoogelt deswegen. Alisa |
sepp-s (Mailadresse bestätigt) 25.06.2014 |
Hallo Alisa"!Bei Google das Wort Hinterliegergrundstück eingeben dazu /dort gibt es viel zu lesen. mfg Sepp |
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