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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Behaelterwasser? | |
Gast (Rekarda Disteler Hygieneinspektorin) (Gast - Daten unbestätigt) 11.04.2001 |
Hallo, ich habe folgende Anfrage: Wie sollte man Behaelterwasser auf Fahrgastschiffe beurteilen? Als Behälter- oder Trinkwasser für Lebensmitteleinrichtungen? Danke |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2 |
Gast (Michael Rebenich ProConsulting GmbH) (Gast - Daten unbestätigt) 26.04.2001 |
Sehr geehrte Frau Disteler, wenn es sich um Trinkwasser in den Behältern handelt - gilt die gültige Trinkwasserverordnung. Wird das Wasser ausschließlich als "Brauchwasser" genutzt zur WC-Spülung, Kühlwasser etc. ist eine Handhabung außerhalb der TVO möglich. Sollten Sie Interesse an Produkten für den Einsatz in Behälteranlagen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. mfg ProConsulting-Gruppe Sterrenhofweg 11 50858 Köln Tel.: 02234-967111 Fax: 02234-967112 eMail: info@proconsulting.de www.proconsulting.de |
Gast (Gerd-Wilhelm Klaas) (Gast - Daten unbestätigt) 17.04.2001 |
Sehr geehrte Frau Disteler, Die Trinkwasserverordnung gilt auch an Bord von gewerblich genutzten Wasser-, Luft- u. Landfahrzeugen soweit daraus Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird. Öffentlichkeit sind auch Mitarbeiter die auf dem Schiff arbeiten. Das heißt im Klartext. An Bord von deutschen und ab 1.1.2003 auf allen EG-Schiffen gilt die Trinkwasserverordnung. Mit freundlichen Grüßen Gerd-Wilhelm Klaas |
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