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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Anschlusszwang an das Kanalnetz | |
Gast (Th. L.-D.) (Gast - Daten unbestätigt) 16.03.2010 |
Hallo Experten, ich habe eine Frage zum Anschlusszwang an das Abwasserkanalnetz. Es geht darum, dass uns die Gemeinde mitgeteilt hat, dass wir uns an das Kanalnetz anschliessen lassen müssen, da das Abwassernetz unter 150 Meter entfernt ist. Kosten von bis zu 30.000 Euro sind von uns hierfür zu tragen. In unserem Fall haben wir ein 3-Kammer-System, dass wohl nicht mehr dem allgemeinen Stand der Technik entspricht. Das Problem ist, dass für das Haus meiner Mutter hier nun ein Anschluss an das Kanalnetz gefordert wird. Die Kosten von über 20.000 Euro sind aber nicht aufzubringen, bei ihrer kleinen Rente. Gibt es zu diesem Thema Härtefallregelungen oder Grundsatzurteile? Vielen Dank für Ihren Support Gruß Thomas |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 6 |
Gast (Gast) (Gast - Daten unbestätigt) 27.03.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 16.03.2010! Sepp, das wissen wir doch alle... er wollte Grundsatzurteile bzw. Härtefallregelungen - und keine Bewertung seiner Situation. |
Gast (gast) (Gast - Daten unbestätigt) 27.03.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 25.03.2010! War das seine Frage? |
Gast (sepps) (Gast - Daten unbestätigt) 25.03.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Walter vom 25.03.2010! Hallo Walter" in meiner Heimatgemeinde 23km²(Hausruckviertel) wurden in letzter Zeit sehr viele Häuser an das Kanalnetz angeschlossen was sehr aufwendig war, immerhin waren 20! Pumpwerke nötig. Der Kanal musste oft 4 m tief verlegt werden.Der Betrieb ist durch die hohen Stromkosten /Pumpenwartung Rep. sehr aufwändig. |
Gast (Walter) (Gast - Daten unbestätigt) 25.03.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ingrid Osterkamp-Bolte vom 23.03.2010! Hallo Ingrid ist in Österreich genau so, bei uns heist es nur der sogenannte Gelbe Linienplan. Außerhalb diesen muss die Abwasserentsorgung nach dem Stand der Technik durchgeführt werden, wobei es verschiedene Fristen nach Dringlichkeit - Seeneinzugsgebiet und dergleichen gibt. Man kann auch selbst die Zulaufleitung bis zum bestehenden Kanal graben oder graben lassen inkl Verlegung der Rohre oder einer Druckleitung was natürlich um einiges billiger kommt als bei Firmenvergabe, muss jedoch von einem Ziviltechniker oder vom Anlagenbetreiber abgenommen werden. lg Walter |
Gast (Ingrid Osterkamp-Bolte) (Gast - Daten unbestätigt) 23.03.2010 |
Zur Frage "Kanalanschluss": In jeder Gemeinde gibt es eine Satzung; darin ist geregelt, wie sich der Kanalbaubeitrag errechnet. Je nach Standort des Gebäudes (Innen- oder Außenbereich) sind die Berechnungen verschieden. Bei 150 m Entfernung vom Hauptkanal tippe ich auf Außenbereich. In der Gemeinde muss es auch ein sogenanntes Abwasserbeseitigungskonzept geben. Da steht drin, welche Ortschaften, Straßen, Einzelgrundstücke angeschlossen werden - und wann. Wenn das Grundstück Ihrer Mutter nicht dort aufgeführt ist, gibt es eine Chance, sich gegen den Anschluss zu wehren. Allerdings muss man die bestehende Anlage (3Kammer-Grube?) auf den neuesten Stand der Technik bringen. Das kann auch eine Stange Geld kosten. Dafür würde ich einen Fachplaner um einen Kostenvoranschlag bitten, damit man eine Entscheidungsgrundlage bekommt. Bei der Ermittlung des Kanalbaubeitrags geht es übrigens nach der Größe des Grundstücks, wobei nur der bebaubare Teil berücksichtigt wird. Die Baugrenze ist dem (hoffentlich vorhandenen) Bebauungsplan zu entnehmen. Nicht bebaute Bereiche können mit veranlagt werden, aber es wird oft eine zinslose Stundung eingeräumt (also für den nicht bebauten Teil des Grundstücks). Ich arbeite seit 20 Jahren in einer Abwasser-Behörde. Hoffe, es hilft Ihnen weiter ... |
Gast (sepps ) (Gast - Daten unbestätigt) 16.03.2010 |
HalloTh. L.-D."! bei uns besteht bis 50 m. Die Anschlußzwang. Die Anschlussgebühr richtet sich nach der Größe des Hauses wird wird nach m² Wohnfläche berechnet dazu zählt auch eine Garage wen diese im Haus integriert ist . Die Leitung zum Haus bis zum Kanal kommt noch dazu. Die von dir genannten Summe beinhaltet wohl auch die Zuleitung zum Haus .Wir haben an Kanalanschlussgebühr umgerechnet von damals noch ATS ,etwa 3500€ bezahlt. Für die Zuleitung mussten wir nichts bezahlen ,es war die Entschädigung für die auf unserm Grund errichtete Pumpstation. Der Anschluss an den Hauptkanal kann man auch selbst errichten ,die Arbeiten werden aber dann kontrolliert und man darf erst dann wieder zuschütten.Das ganze setzt aber voraus dass dies auf eigenen Grund gemacht werden kann .Was bei 150 m wohl selten der Fall ist.Die von dir genannte Summe ist aber schon ziemlich "kräftig " mfg sepp |
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