Wasser.de Lexikon Shop |
mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten |
Zurück zur Übersicht! Kategorie verlassen! |
Datenschutz | FAQ | Hilfe | Impressum | |||||
Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Untersuchungspflichten für Privat-Trinkwasserbrunnen | |
Sepp K. (Mailadresse bestätigt) 10.03.2006 |
Bei der Versorgung eines einzelnen Wohnhauses mit Trinkwasser aus einer eigenen privaten Quelle muss man angeblich (Bekanntenkreis) das Wasser 1 x jährlich mikrobiologisch untersuchen lassen und alle 3 Jahre ist eine "etwas größere" Untersuchung fällig. Frage: 1. Stimmt das ? 2. Wo im Text der Trinkwasserverordnung kann ich das genau nachlesen (§) ? 3. Welche einzelnen Werte sind bei der jährlichen und bei der 3-jährlichen Untersuchung zu prüfen ? Vielen Dank für die Antworten! Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert! |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 7 |
Gast (Carina) (Gast - Daten unbestätigt) 22.03.2006 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 21.03.2006! Hallo, normalerweise werden Eigenversorger vom Gesundheitsamt angeschrieben. Die teilen einem dann auch mit was für einen Parameterumfang man untersuchen lassen muß. Diese Analysen werden in der Regel einmal im Jahr durchgeführt. Der Umfang der Parameter ist aber von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt verschieden und kann sich auch je nach Lage unterscheiden. Soll heißen wenn du nah an Felder wohnst kann es sein das du Pflanzenschutzmittel überprüfen mußt. Ich würde an deiner Stelle das Gesundheitsamt kontaktieren und nachfragen die können dir diese Auskunft geben. |
Gast (Wulf) (Gast - Daten unbestätigt) 21.03.2006 |
hallo Sepp, wie von Carsten Herguth schon aufgeführt, ist der Umfang und die Häufigkeit in Anlage 4 Teil II geregelt, d. h. es müssen regelmäßig (fast) sämtliche Parameter untersucht werden. In der Regel legt aber das Gesundheitsamt den Umfang und die Häufigkeit fest (s. § 19 Abs. 6 TrinkwV). Hast Du Dich schon mal mit denen in Verbindung gesetzt? Dem Vorschlag von Ulli würde ich erst mal nicht folgen. Andere Parameter sind da m. E. sinnvoller. Außerdem ist die Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel nicht gerade billig. Gruß Wulf |
Gast (ulli) (Gast - Daten unbestätigt) 21.03.2006 |
Hallo, im Eigeninteresse würde ich das Wasser vor allem auf Fungizide / Insektizide hin untersuchen lassen, die Baueren sind damit ja recht großzügig!!!! |
Gast (ulli) (Gast - Daten unbestätigt) 21.03.2006 |
Hallo, im Eigeninteresse würde ich das Wasser vor alle auf Fungizide / Insektizide hin untersuchen lassen, die Baueren sind damit ja recht großzügig!!!! |
Carsten (Mailadresse bestätigt) 21.03.2006 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Sepp K. vom 13.03.2006! Hallo Sepp, das findest Du in der TVO, Anlage 4, Punkt 2 "Umfang und Häufigkeit von Untersuchungen". MfG Carsten |
Gast (Sepp K.) (Gast - Daten unbestätigt) 13.03.2006 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Michael Schmidt vom 12.03.2006! Danke, aber den Verordnungstext hatte ich schon gefunden. Leider ist sie äußerst unpräzise und schlecht zu lesen. Trotzdem habe ich eine Teilantwort gefunden: Alle 3 Jahre sind Untersuchungen zur - Bestimmung der Säurekapazität sowie - des Gehalts an Calcium, - Magnesium und - Kalium durchzuführen (§ 19 Abs. 6 TrinkwV) Aber wo in der Verordnung steht die Verpflichtung, dass jährlich eine mikrobiologische Untersuchung durchzuführen ist ? |
Michael Schmidt (Mailadresse bestätigt) 12.03.2006 |
Moin Sepp, schau mal bspw. unter http://bundesrecht.juris.de/trinkwv_2001/ oder gleich beim §14 der TrinkwV unter http://bundesrecht.juris.de/trinkwv_2001/__14.html nach. Dort steht alles drin. Auch mit dem Google-Suchwort "trinkwV" findet man allerhand. Muß man allerdings auch lesen und suchen was man genau will. Gruß Michael |
Werbung (1/3) | |