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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Vorschriften beim Verlegen des PE-Rohrs vor Zähler | |
Wasserratte snape2t-online.de (Mailadresse bestätigt) 22.07.2005 |
Helft mir bitte mal, unser alter Anschluß soll durch ein neues PE-Rohr ersetzt werden. Die alte Leitung geht über Privatland. Habe also selbst, zwecks Kostenersparnis, eine Neuschachtung in Richtung Strassenanschluß gemacht. Als die Leutchen vom Trinkwasserzweckverband zum Verlegen des PE-Rohres anrückten, meinten diese der Schacht wäre nicht DIN gerecht usw., weil er nicht gerade sei. Ich habe mit Versatz geschachtet, also nicht rechtwinklig, sondern mit 45°,weil ich einen Baum umgehen musste. Nun meine Frage: Muss ich als Grundstückseigentümer beim Ausheben von Verlegeschächten auch die DIN einhalten? Muss ich einen neuen Graben ausheben ? Ich meine die Tiefe von 1,30 m habe ich doch eingehalten, was soll also das ganze Theater, ob rechtwinklig zum Haus oder nicht. Ist doch mein Grundstück. Wer kann helfen? Mit freundlichen Grüßen |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1 |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 22.07.2005 |
Hallo Wasserratte! Da liegst Du leider etwas falsch. DIN 1988 und AVBWasserV und ggfs. die Satzung besagen grundsätzlich, dass Anschlüsse gerade, rechtwinklig, auf dem kürzesten Wege und auf der der Straße zugewandten Seite zu verlegen sind. Hier spielt es keine Rolle, "was auf Deinem Grundstück geschieht", hier ist es ausschlaggebend, dass höchstwahrscheinlich das Wasserversorgungsunternehmen Eigentümer des Anschlusses ist und daher für eine DIN-gerechte Verlegung sorgen muss. Auf für Erdarbeiten gibt es DIN-Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften, die einzuhalten sind. Die kann ich Dir aber leider nicht benennen. Grüsse Fred |
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