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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Grauwassereinleitung | |
Gast (Hans Schumann) (Gast - Daten unbestätigt) 28.02.2005 |
Ich habe eine Frage, für deren Beantwortung ich sehr dankbar wäre. Darf das Grauwasser einer Einliegerwohnung (Waschebecken, Dusche und Waschmaschine)unter Umgehung einer vorhandenen Klärgrube direkt in die Kanalisation geleitet werden ? Vielen Dank - schhan |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2 |
Gast (Herbert Schremmer) (Gast - Daten unbestätigt) 28.02.2005 |
Hallo Herr Schumann, wenn es sich bei Ihrer "Kanalisation" um eine übliche schmutzwasserführende kommunale Abwasserleitung handelt, kann das "Grauwasser" selbstverständlich abgeleitet werden. Allerdings macht mich stutzig, dass Sie eine "vorhandene Klärgrube" erwähnen. Bedeutet dies, dass Sie eine Vorklärung der Abwässer vornehmen müssen?? In diesem Fall sollten Sie - wie schon erwähnt - eine Genehmigung einholen. MfG H. Schr. |
Gast (Fred Müller) (Gast - Daten unbestätigt) 28.02.2005 |
Das hängt ganz von der Satzung Ihrer Kommune ab. Sie sollten sich jedenfalls eine Genehmigung in schriftlicher Form holen. Verstösse gegen die Satzungen sind in der regel teuer und die Kassen der Kommunen leer. |
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