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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Wer muss zahlen? | |
Gast (Mario) (Gast - Daten unbestätigt) 04.06.2003 |
Wer muss einen Wasserrohrbruch bezahlen. Der Wasserversorger oder ich. Die undichte Stelle war auf meinem Grundstück, aber noch vor dem Schieber. |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3 |
Gast (Janett K.) (Gast - Daten unbestätigt) 02.08.2004 |
Hallo Für solche Fälle ist nicht die Trinkwasserversorgung zuständig, sondern die AVB Wasser. Dort ist es aber dem Versorger überlassen wie er in solchen Fällen entscheidet.Also ist zum Schluss nur die AGB bzw die Satzung des Waserversorgers verbindlich. Bei vielen WV geht der TW-Anschluss nach Herstellung in das Eigentum des Kunden über, der dadurch alle späteren Kosten tragen muss. mfg |
Gast (Werner Bonow) (Gast - Daten unbestätigt) 30.07.2003 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bratmax vom 05.06.2003! Hallo, der Wasserversorger ist laut der Trinkwasserverordnung verantwortlich bis zur Wasserentnahmestelle un das ist i. R. die Wasseruhr! Gruß Werner |
Gast (Bratmax) (Gast - Daten unbestätigt) 05.06.2003 |
Schauen Sie mal in Ihren Vertrag bzw diwe AGB des Lieferanten. |
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