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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
SOS..Gewohnheitsrecht Wasser? Wo Infos | |
Gast (Mela Stephan) (Gast - Daten unbestätigt) 19.08.2004 |
Hallo auf unserem Grudstück fließt Wasser aus einem Überlauf des Nachbarn oberhalb. Dort ist ein Trog, der aus einer Quelle gespeist wird. Der Überlauf fließt unter der Straße durch und eben auf unser Grundstück, wo er einen kleinen Bachlauf bildet. Von dort holen wir unser Wasser um unsere Pflanzen zu gießen. Heute hat der nachbar plötzlich einen Schlauchund Pumpe verlegt und zeiht das gesamte Wasser aus dem Trog ab, so das es keinen Überlauf mehr gibt. Meine Pflanzen sitzen nun auf dem Trockenen und ich bin verzweifelt... haben wir kein Anrecht auf das Wasser?? lg Mela |
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Gast (Heiner Grimm) (Gast - Daten unbestätigt) 21.08.2004 |
Hallo Mela, das Ganze hat mehrere Aspekte und folgende Fragen sind zu klären: 1. Wer hat die Wasserrechte für den Bach/die Quelle? Der Nachbar? Dann darf er das Wasser (im Prinzip) auch nutzen. 2. Aus Naturschutzgründen darf eine Wasserentnahme normalerweise nur in begrenztem Umfang erfolgen, um ein Austrocknen von Bächen zu verhindern. Was sagt evtl. die Naturschutzbehörde zu der Sache? (Aber Vorsicht: Vor einer konkreten Anfrage siehe 3.!) 3. Seine Pflanzen kann man mit relativ geringen Kosten auch mit Leitungswasser (oder aus einer eigenen Regentonne) gießen. Für den Fall dass der Nachbar nicht mit sich reden lässt: Lohnt sich ein Nachbarschaftskrieg (kann schon durch ein Gespräch mit den Behörden entstehen) mit Ärger ohne Ende, Prozesskosten und allem Drum und Dran um ein paar Kubikmeter Wasser??? Gruß Heiner http://www.wissenschaft-technik-ethik.de |
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