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Kategorie: > Technik > Brunnen / Quellen / Pumpen |
wer weiss ein haus mit nicht zugelassenem trinkwasser | |
Gast (anton lang) (Gast - Daten unbestätigt) 16.05.2011 |
habe in baden-württenberg eine hauswasserversorgung die in 3 parametern geringfügig über der trinkwasserverordnung liegt. zuviele keime, zuviel alu zuviel sulfat. der brunnen wird schon 1000 jahre genutzt und es gab nie anstände. die chefärztin vom gesundheitsamt(ne ganz scharfe) will mich zum anschluss an die öffentliche wasserversorgung zwingen. das wasser nutzen 10 personen. ich suche nun um mich gegen diese unverhältnismässige forderung zu erwehren irgendwelche objekte die trotz überschreiten der grenzwerte friedlich weiterleben dürfen ohne bürokratische auflagen. in meinem falle würde der anschluss 130 000 euro kosten. frage also: wer weiss einen ähnlich gelagerten fall bei dem ein hausbesitzer weiterhin seinen brunnen auf dauer nutzen darf? ich habe gehört von einem gasthof mitten im wald der sein trinkwasser per tanklaster von der gemeinde geliefert bekommt und es ist zulässig, wer kennt so einen fall? wer hat irgendwie juristisch nen tip wie ich mich gegen so eine irrsinnige forderung der behörden wehren kann? am besten hilft mir bei meiner argumentation gegen die behörde ein konkretes beispiel wo ein amtsarzt einfach sagt, wegen 20 % mehr keimen im wasser besteht für die gesundheit, spätestens nach dem abkochen, keine gefahr. mfg anton |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 15 |
Gast (KIM ALEXANDER) (Gast - Daten unbestätigt) 08.06.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf einen gelöschten Beitrag vom 08.06.2011! Danke, Anton, ich kann Dir aber versichern, so schnell arbeiten viele Gesundheitsämter nicht, dieses Wort "unverzüglich" ist, so habe ich es bisher erfahren, doch manchmal sehr deeehnbar..... Vielleicht kann die Amtsärztin aber auch nur urlaubsbedingt nicht handeln, auch diese Möglichkeit solltest Du in Betracht ziehen. Anton, hast Du auch schon an die evtl. rechtlichen Konsequenzen gedacht, wenn einer der 10 Personen (evtl. ein Mieter) erkrankt, weil das Wasser.... Aber wir wollen jetzt nicht das Schlimmste befürchten. KIM ALEXANDER |
Gast (Ernster Regulator) (Gast - Daten unbestätigt) 01.06.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf einen gelöschten Beitrag vom 01.06.2011! Hallo, Anton: "ich hoffe ja einen fall zu finden in dem es durch gesundheitsamt,gericht oder eine duldungsregelung für RECHT erkannt wird, dass ein brunnenbetreiber mit der auflage das wasser abzukochen vom zwangsanschluss befreit wird." Das kann es nicht geben, weil es eben der Trinkwasserverordnung widerspricht. Dein Fall ist zugegebenermaßen sehr ungewöhnlich und vermutlich kaum vergleichbar, das ist aber der Trinkwasserverordnung zunächst mal gleichgültig. Du kannst von den Verantwortlichen nicht ernsthaft erwarten, dass sie das Risiko eingehen, wegen der Tolerierung dieses Tatbestandes in Regress genommen zu werden. Wenn nämlich jemand zu Schaden kommt, ist die Amtsärztin dran, die Deine nicht zulässige Nutzung einfach so toleriert hat. Vermutlich ist die Reaktion daher recht eindeutig. Die Sache ist auch im Vergleich mit einem anderen, wie auch immer ähnlichen Fall nicht auszuhebeln. So wird das nicht wirklich funktionieren. Zudem geht es, wenn ich das richtig gelesen habe, um 10 Menschen, das macht die Sache nicht gerade einfacher. Andererseits wirst Du kaum hören wollen: Was wohnt ihr denn da auch? Und das Problem mit den Kosten ist definitiv nachvollziehbar. Hilft aber nichts. Und die Lagerung von Trinkwasser in Tanks ist auch nicht so sinnvoll, weil Du sehr oft frisches Wasser brauchst. Und dann ist der Tankwagenshuttle auch bald so teuer wie der Anschluss. Formal geht da nichts. Und ob Du eine Duldung irgendwie erwirken kannst, ist Deinem Verhandlungsgeschick zuzuschreiben. Das Risiko einer möglichen Haftung bleibt aber, und das muss die Behörde ja irgendwie loswerden. Wird nicht so einfach. E. Regulator |
Gast (B. Bethke) (Gast - Daten unbestätigt) 31.05.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf einen gelöschten Beitrag vom 31.05.2011! Es ist fraglich, ob ein konkreter Fall weiterhilft. Ansprüche auf den eigenen Fall lassen sich daraus nicht ableiten - der Gleichheitsgrundsatz gilt nicht im Unrecht. http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichbehandlung_im_Unrecht |
sepp Schick josef.schick.senioraon.at (Mailadresse bestätigt) 31.05.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf einen gelöschten Beitrag vom 31.05.2011! Hallo anton dass die Behörden etwas genehmigen zu lassen musste ich beim Bau des Kanalanschlusses meines Hauses feststellen dort wollte man den Kanal für den Hausanschluss etwa einen Meter vom Schachtbrunnen entfernt verlegen ./Schachtwände mit Braunkohle gemauert also keinesfalls dicht mfg sepp |
Gast (KIM ALEXANDER) (Gast - Daten unbestätigt) 31.05.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf einen gelöschten Beitrag vom 30.05.2011! "sobald ich mit meiner trickserei am ende bin, egal ob dann der zwangsanschluss kommt oder ich mich durchsetzen konnte werd ich das forum verlassen" Anton, aber vorher teilst Du uns sicherlich noch mit, ob Du "gewonnen" hast und wie teuer Deine "Lösung" war. Ich habe da große Bedenken, aber damit ich Dir auch noch etwas anbieten kann, hier mein Beitrag: http://www.muensterschezeitung.de/nachrichten/region/hierundheute/nams/art1757,1112872 "Die Sache ging so lang gut, bis sich plötzlich die Trinkwasser-Prüfer anmeldeten." KIM ALEXANDER |
Brunnenbaumeister (Mailadresse bestätigt) 30.05.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf einen gelöschten Beitrag vom 30.05.2011! Also wenn es wirklich hart auf hart kommt, würde ich niemals 130.000€ für den Anschluss ausgeben. Ein neuer Brunnen, eventuell mit Filteranlage ist deutlich günstiger und man spart sich auch die Kosten für das Wasser vom Netz. Es war kein Neubau. Das Haus stand mehere Jahre leer und sie haben es gekauft. Ich kann nur nicht verstehen das sie nicht gezwungen worden sind sich Wasser per Fass liefern zu lassen, denn das Wasser aus dem Schachtbrunnen war sowas von verseucht und braun, damit würde ich nichtmal meinen Garten bewässern. Ich kenne auch einen Fall, da habe ich drei mal bis 120m gebohrt und kein Wasser gefunden. Beim vierten mal war bei 80m eine kleine wasserführende Schicht. Interessant ist, das die Bohrpunkte nur 10-20m auseinander liegen, aber so ist das Leben. Jedenfals können maximal 50 Liter pro Stunde gepumpt werden. Und diese 50 Liter reichten aus, damit der nette Herr sein Haus mitten im Wald bauen durfte. Naja mit 2000l Druckkessel kommt man schon ordentlich über die Runden, aber 50l/h?? |
Brunnenbaumeister (Mailadresse bestätigt) 30.05.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von anton lang vom 30.05.2011! Den Ort möchte ich eigentlich nicht nennen. Es ist in Mecklenburg-Vorpommern. In einem EFH lebt ein verheiratetes Paar. Das Wasser aus den Leitungen kam vom einem Schachtbrunnen, welcher direkt neben der Straße lag. Wenn es regnete lief das Wasser von der Straße in den Brunnen. Das Brunnenwasser stank bestialisch. Damit konnte ich noch nichtmal einen neuen Brunnen spülen. Und wenn das Wasser kontaminiert ist, ist das ganze Schichtenwasser im Dorf bald unbrauchbar. Jedenfals haben sie jetzt einen schönen neuen Bohrbrunnen, alles perfekt mit Ton und Brutoplast abgedichtet. Dann habe ich alles angeklemmt. Und als ich dann mal wieder in der Nähe war, bin ich ran gefahren und hab gefragt wie es so läuft. Da haben sie mir die Ergebnisse von der Wasserprobe gezeigt. Die Werte für Bakterien waren zu hoch. Dann habe ich eine Reinigung der Rohre vorgeschlagen, aber das ist ihnen zur Zeit zu teuer. Sie rufen an, wenn sie Geld gespart haben(bauen grade im Haus um). Aber was soll das Amt machen? Es gibt weit und breit kein Trinkwassernetz. Die sagen dann das das Wasser abgekocht werden soll und gut ist. Das sind ja auch keine Mietwohnungen. |
Gast (KIM ALEXANDER) (Gast - Daten unbestätigt) 30.05.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von anton lang vom 30.05.2011! Anton, was erwartest Du eigentlich von uns? Dein Gesundheitsamt arbeitet vorschriftsmäßig und setzt die Trinkwasserverordnung um, jetzt sollen wir Dir aber Tipps geben, wie Du Dein Gesundheitsamt "austricksen" kannst, verstehe ich das richtig? http://stadt.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Gesundheit/Infektions_und_Umwelthygiene/Trinkwasserhygiene/Kleinanlagen.asp Manchmal bin ich doch überrascht, wozu wir hier missbraucht werden sollen. KIM ALEXANDER |
anton lang (Mailadresse bestätigt) 30.05.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Brunnenbaumeister vom 29.05.2011! vielen dank für deinen beitrag, hab ich das recht verstanden, da gibt es irgendwo in D einen brunnenbesitzer der macht alles neu und hat superwasser und bei den leuten im hause kommt verkeimtes wasser aus dem hahn weil die nicht bereit sind ihre hausinstallation zu desinfizieren?? sag mir doch bitte wo das so ist. würd mir helfen. |
Brunnenbaumeister (Mailadresse bestätigt) 29.05.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf einen gelöschten Beitrag vom 29.05.2011! Ich kenne mehrere Dörfer wo Menschen komplett vom Brunnenwasser leben. Ich habe auch schon neue Brunnen gebohrt weil der Schachtbrunnen kontaminiert war. Der neue Brunnen war aber meistens keine Auflage vom Amt, sondern eine persönliche Entscheidung der Hausbesitzer. Das Amt zieht in zeitlichen Abständen Wasserproben und schickt den Besitzern die Ergebnisse zu. Und weil die meisten ihre Leitungen nicht tauschen bringt der neue Brunnen fast nichts. Aber alle diese Dörfer sind mehrere Kilometer vom nächsten Trinkwassernetz entfernt. Und meistens wohnen dort auch nur 10-20 Personen. Es gibt also keine andere Möglichkeit als der eigene Brunnen. Von Trinkwasserlieferungen per Fass gibt es bei uns ohnehin nicht. Zumindestens habe ich davon noch nie gehört. |
Brunnenbaumeister (Mailadresse bestätigt) 29.05.2011 |
Im Prinzip bin ich der gleichen Meinung wie Ernster Regulator. Anstatt 130 Riesen für einen Anschluss an das Netz zu bezahlen, würde ich mir einen neuen Brunnen bohren lassen. Dieser wird dann einmal gechlort und ist keimfrei wenn das Grundwasser an sich astrein ist. Dann werden die Leitungen wahrscheinlich noch "verseucht" sein. Also alles neu oder reinigen. Wenn nötig kann man noch eine Filteranlage aufbauen. Wenn es ein 1000 Jahre alter Brunnen ist, muss es ja ein Schachtbrunnen sein. Weißt du ob dieser im Schichtenwasser oder im Grundwasser steht? |
Gast (Ernster Regulator) (Gast - Daten unbestätigt) 29.05.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf einen gelöschten Beitrag vom 19.05.2011! Ich nehme nicht an, dass Du das lesen willst, aber: Die Trinkwasserberordnung ist IMMER einzuhalten, also trifft das auch Deinen Fall, da gibt es keinerlei Ausnahmen. Also auch, wenn die Einzelversorgung nur ein Haus mit nur Dir als Bewohner betrifft, muss die Trinkwasserverordnung eingehalten werden. In solchen Fällen gibt es aber dann ggf. eine Möglichkeit, bei bestimmten Parametern Überschreitungen zuzulassen, bei Keimen ist da aber nichts zu machen. Bei 10 Personen, wenn Du nicht mit Eltern und Großeltern zusammen wohnst, ist von Bereitstellung von Wasser für die Öffentlichkeit auszugehen, auch wenn Du nicht vermietest. Dadurch werden dann Sonderregeln schwieriger, das sieht vermutlich der zuständige Gesundheitsaufseher so. Aluminium spricht für Trübung, die Keime ebenso, und das Sulfat ist ein Richtwert, der kann also überschritten werden. Wenn der Anschluss tatsächlich so teuer ist, würde eine Aufbereitung mit Filter und UV-Anlage das Problem günstiger lösen. Aber ganz ohne Veränderung wird Dich das Gesundheitsamt nicht davon kommen lassen. Such mal ein Unternehmen, das solche Wasseraufbereitungen anbietet, und schlage das dem Gesundheitsamt vor. Übrigens: Für so eine Installation wie Deine gilt die AVBWasserV tatsächlich nicht. Weil sie nicht mit de Netz verbunden ist und daher auch keine Gefahr für das Netz darstellen kann. E. Regulator |
Gast (jan) (Gast - Daten unbestätigt) 19.05.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf einen gelöschten Beitrag vom 19.05.2011! Hallo Anton. Die Trinkwasserverordnung unterscheidet soviel ich weiß in Versorger mit einer Abgabemenge von unter 1000m3 und Versorger mit mehr als 1000 m3 pro Jahr. Ob du das wasser alleine nutzt oder andere mitversorgst spielt meine ich keine Rolle. Die Trinkwv muss immer eingehalten werden und das wird von dem Gesundheitsämtern überwacht. So wie ich schon geschrieben habe kann das Amt gewisse Überschreitungen genehmigen. Grüße |
Gast (B. Bethke) (Gast - Daten unbestätigt) 19.05.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf einen gelöschten Beitrag vom 19.05.2011! Ich habe die Trinkwasserverordnung so verstanden, dass in jedem Haushalt grundsätzlich ein Anschluß in Trinkwassserqualität (d.h. Anschluß an die öffentliche Wasserversorgung oder regelmäßig geprüftes Brunnenwasser, das die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung einhält) vorhanden sein muss. Je nach Parameter werden Abweichungen toleriert oder auch nicht. Überschreitungen beim Eisengehalt z.B. sind gesundheitlich unbedenklich und werden toleriert. Mangan dagegen kann für Säuglinge und Kleinkinder schädlich sein, das Gesundheitsamt verlangte den Einbau eines Manganfilters oder den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgung. Solange keine schwerwiegende Gefahr vom Brunnenwasser ausgeht, sind zumindest zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen möglich - und zwar erst recht, wenn keine Anschlußmöglichkeit an die öffentliche Wasserversorgung besteht oder diese wirtschaftlich unzumutbar wäre. |
Jan (Mailadresse bestätigt) 18.05.2011 |
Hallo! Ein Wasserversorungsunternehmen kann im Fall von Grenzwertüberschreitungen, sofern das Gesundheitsamt zustimmt, weiter versorgen. Wie hoch sind denn die Grenzwertüberschreitungen bei Alu und Sulfat? Gegen die Keime würde ja auch die Installation einer UV-Anlage helfen. Einen Konkreten Fall bei einer Eigenversorung kenne ich aber leider auch nicht. |
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