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Kategorie: > Technik > Wasseraufbereitung
DVGW-Zeichen für physikalische Wasseraufbereiter
Gast (Michael)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.04.2001

Kann mir jemand im Klartext verdeutlichen, was es mit dem sog. DVGW-Prüfzertifikat nach W512 für physikalische Wasseraufbereitungssysteme auf sich hat?

- Auf der einen Seite werben Hersteller und Händler damit, da es die Wirksamkeit ihrer Systeme (geprüft von fachlich neutraler Seite) beweisen soll.

- Auf der anderen Seite behaupten Kritiker, es wäre gar keine Wirksamkeitsprüfung, sondern lediglich ein Meßdatenprotokoll, das dann aber als "Wirksamkeitszertifikat" vermarktet würde.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Gast (Bernhard Fischer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.05.2004

Hallo Michael,

probiere es doch einmal beim TÜV Süddeutschland.
Die führen derartige Prüfungen durch.

vG
Bernhard Fischer
Gast (Wilm T. Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.04.2001

Hallo,

auf einer Seite des DVGW ist folgende Pressemitteilung zu finden:

______________________________
Was ist nun mit dem DVGW-Prüfzeichen für BWT AQA total 2500?


Pressemitteilung vom 21. März 2000


Verschiedene Diskussionen in der Fachöffentlichkeit über die vom DVGW an den Wasserbehandlungsanlagen AQA total 2500 der Firma BWT AG durchgeführte Nachprüfung geben Anlass zu folgender Klarstellung:

Das DVGW-Arbeitsblatt W 512 „Verfahren zur Beurteilung der Wirksamkeit von Wasserbehandlungsanlagen zur Verminderung von Steinbildung" dient der Feststellung der Verminderung der Steinbildung. Bei der Prüfung nach W 512 wird ein Prüfbericht erstellt. Bei einem positiven Prüfbericht wurde bisher als Deckblatt ein Zeugnis erteilt. Diese Praxis ist vom Gericht in Frage gestellt worden, da Prüfzeugnis und Prüfzeichen leicht verwechselbar seien. Zur Klarstellung sei gesagt: „Ein Prüfbericht (Prüfzeugnis) gilt immer nur für ein Einzelgerät. Es sagt nichts aus über eine Baureihe oder über eine Funktion unter anderen als den genannten Bedingungen."

Demgegenüber gilt ein erteiltes Prüfzeichen für eine ganze Baureihe, wobei die Geräte dieser Baureihe gleich sein müssen. Eventuelle Änderungen sind dem Zertifizierer mitzuteilen und werden überprüft.

Im Fall des zertifizierten BWT-Gerätes des Typ AQA total 2500 waren die Anforderungen des Arbeitsblattes W 512 ein Teil der Prüfung. Bei dieser Prüfung erreichte das BWT-Gerät den geforderten Wirksamkeitsfaktor von mehr als 66 %. Infolgedessen erlangte das Gerät die erwähnten Prüfzeugnisse und das Prüfzeichen. Wie sich später jedoch in einer vom DVGW selbst initiierten Nachprüfung herausstellte, waren die jetzt nachgeprüften Wasseraufbereitungsanlagen des Typs AQA total 2500 mit einem Modus ausgestattet, welcher den Prüfvorgang gemäß W 512 erkennt und sich darauf einstellt. Bei Zugrundelegung eines praxisbezogenen Anforderungsprofils bezüglich der Wasserverbrauchsbedingungen eines typischen Zweifamilienhauses wird dieser Modus indes nicht aktiviert. Die Firma BWT AG hatte sich damit einverstanden erklärt, dass im Rahmen der Nachprüfung auch ein praxisbezogenes Anforderungsprofil bezüglich der Wasserverbrauchsbedingungen eines typischen Zweifamilienhauses zugrunde gelegt wird. Nachdem zunächst festgestellt worden war, dass die Geräte der Firma BWT AG unter Zugrundelegung dieses praxisbezogenen Anforderungsprofils den Wirksamkeitsfaktor von 66 % nicht erreichen, wurde ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Nachbesserung gemäß der Geschäftsordnung der DVGW-Zertifizierungsstelle gegeben. Im Rahmen der zugelassenen Nachbesserungen gelang es dann, eine Veränderung des Baumusters dergestalt herbeizuführen, dass das Gerät unter diesen praxisnahen Bedingungen einen Wirksamkeitsfaktor von über 66 % aufweist.

______________________________


Quelle: http://www.dvgw.de/dvgw/aufgabenfelder/kommunikation/presse/pressarc/s01.htm


Gruß
W. T. Klaas



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