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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Wasserdruck
Gast (Hartmut Wirtz)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.05.2001

Hallo!
Ich habe eine Frage zum Wasserdruck, der von der Gemeinde mindestens vorgehalten werden muß. Tageszeitabhängig kommt bei mir nur ein Druck von 2,5 bar an.
Vielleicht kann mit ja einer weiterhelfen.

Gruß Hartmut Wirtz



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Gast (H. Pehl)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.05.2001

Hallo Herr Wirtz,
für die einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs bei
Gebäuden mit EG sind mindestens 2bar Versorgungsdruck anzustreben.Für jedes weitere Geschoss ist ein Zuschlag von 0,35bar bereitzustellen.
Nachzulesen in DIN 1988 T.1
MfG
H. Pehl
Gast (Wilm T. Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.05.2001

Sehr geehrter Herr Wirtz,

laut Aussagen der Stadtwerke Plettenberg GmbH,
ist ein Mindestdruck von 2 Bar vorgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen
Wilm T. Klaas



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