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Kategorie: > sonstiges > Infos / Tips / Links
Ares vs. SW Magdeburg
Gast (Wilm T. Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  13.09.2001

Pressemitteilung der Ares AG
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vom 3. September 2001

Wettbewerbswidriges Verhalten der SW Magdeburg gegen ares wird mit einstweiliger Verfügung unterbunden

Am 24. August 2001 wurde auf Antrag der ares Energie-direkt GmbH aus Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Städtischen Werke Magdeburg erlassen. Im Juli hat ares die AGB auf Grund der Entwicklungen im Strommarkt und der aktuellen Rechtssprechung geändert und alle Kunden auf ihr Recht der außerordentlichen Kündigung gesondert hingewiesen.
Die Städtischen Werke Magdeburg haben darauf hin ares-Kunden, die bis dahin an keinen Wechsel von ares zu den SW Magdeburg gedacht haben, in einem Anschreiben auf die möglichen Folgen der AGB-Änderung und die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen und ihrem Schreiben ein vorformuliertes Kündigungsschreiben beigelegt.
Die Betonung der angeblich bestehenden Rechtsunsicherheit für Kunden von ares, die rechtliche Beratung und das Beifügen der vorformulierten Kündigungserklärung 'wirken in ihrer Gesamtheit aggressiv auf die Willensfreiheit des Kunden ein. Eine derartige Beeinflussung ist mit den guten Sitten im Wettbewerb ... nicht zu vereinbaren' heißt es in der Urteilsbegründung des Landgerichtes Magdeburg. Das Landgericht Magdeburg spricht von einer massiven psychischen Beeinflussung der Kunden durch das Schreiben der SW Magdeburg.
Thomas Rose, Geschäftsführer ares Energie-direkt GmbH, freut sich über diesen weiteren Schritt zu einem fairen Wettbewerb. 'Die Wettbewerbsbehinderung der Stadtwerke aufzubrechen, ist ein ständig zu erkämpfendes Ziel. Solange es keine Netzzugangsverordnung mit einem verbindlichen Regelwerk in Deutschland gibt, er-fordert das nicht nur viel Kraft und Geduld der neuen Stromanbieter, sondern auch eine gewisse Belastbarkeit der Stromkunden.' Viele Kunden hatten verwirrt und entrüstet über das Schreiben der SW Magdeburg die ares Hotline angerufen. Die ares Hotlinemitarbeiter konnten die Kunden mit einer umfassenden Beratung beruhigen.
ares setzt sich auch weiterhin engagiert für einen fairen Wettbewerb im Interesse der Kunden ein. Mit mehr als 150.000 versorgten Kunden ist ares der zweitgrößte neue Stromanbieter im deutschen Markt. Eingebunden in das Netz eines der weltweit größten Energiekonzerne wird ares seinen Wachstumskurs weiterhin konsequent fortsetzen und die Marktposition deutlich ausbauen.

Bei Rückfragen:
ares Energie-direkt GmbH
Susanne Liedtke
Aroser Allee 76-78
13407 Berlin
Tel: 030-48 62 80 - 362
Fax.030-48 62 80 - 315
s.liedtke@ares.de



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Gast (Wilm T. Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  13.09.2001

Pressemitteilung der Stadtwerke Magdeburg
5. September 2001
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Städtische Werke Magdeburg GmbH erwirken einstweilige Verfügung gegen ARES

Magdeburg. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren haben die SWM Magdeburg GmbH gegen die ARES Energie-direkt GmbH eine grundsätzliche Entscheidung herbeigeführt.
Die ARES Energie-direkt GmbH hatte in verschiedenen Zeitungen in der Region Magdeburg ein Preisvergleich in Form einer Anzeige publiziert.

Wie in den Entscheidungsgründen das Landgericht Magdeburg festgestellt hat, sind die von ARES vorgenommenen Preisvergleiche irreführend und verstoßen gegen die guten Sitten im Wettbewerb.
Insbesondere hat es ARES unterlassen auf die bestehenden Sondertarife der SWM Magdeburg GmbH hinzuweisen und einen entsprechenden Preisvergleich durchzuführen.

Insoweit stellt das Landgericht Magdeburg fest, dass die Vorgehensweise von ARES dem angesprochenen Publikum nicht die erforderliche Aufklärung gewährleistet.
Weiterhin wird festgehalten, dass auch die Werbeaussage von ARES , ihr Strom sei jetzt mindestens 10 % günstiger als der allgemeine Tarif der SWM wettbewerbswidrig ist, da auch mit dieser Aussage nicht die Unterschiede in den preisrelevanten Konditionen berücksichtigt werden.

Diese Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig geworden.
"Diese Entscheidung zeigt, dass auch weiterhin die Tätigkeit der sogenannten Stromhändler intensiv auf dem Prüfstein der wettbewerbsrechtlichen Regelungen gehören. Wir müssen intensiv dafür Sorge tragen, dass nicht der Eindruck entsteht, dass Stadtwerke im besonderen versuchen, den Wettbewerb zu behindern, wie dies gelegentlich von Seiten der Stromhändler fälschlicherweise behauptet wird. Richtig ist vielmehr, dass wir einen scharfen Wettbewerb auf dem Strommarkt haben, welcher keiner weiteren staatlichen Regulierung bedarf. Wir werden auch in der Zukunft, insbesondere über die sich entwickelnde Rechtssprechung im Wettbewerbsrecht, die noch ausstehenden Streitfragen zu klären haben", erläuterte hierzu Helmut Herdt, Sprecher der Geschäftsführung der SWM Magdeburg GmbH.




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