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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Bleileitung bis zur Wasseruhr im Haus
Gast (Daniel Hinkebecker)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.11.2001

Hallo,

ich bräuchte mal einen Rat. Ich habe ein Haus gekauft, wo innerhalb des des Hauses sämtliche Bleileitungen schon ersetzt
wurden, jedoch ist die Zuleitung von der "Hauptwasserleitung" bis zu meiner Wasseruhr aus Blei.

Ein Anruf bei meiner Gemeindeverwaltung ergab folgenden Dialog: "Ich habe Bleileitungen" - "Da sind Sie nicht
der einzige" - "Wir haben kein Geld für sowas, tauschen aus wenn defekt ist, bzw. wenn die Hauptleitung erneuert
wird" - "Ich habe jedoch ein Baby (10 Monate alt) und Blei ist schädlich" - "Fragen Sie das Gesundheitsamt ob
das schädlich ist, ich bin kein Chemiker".

Beim Gesundheitsamt werde ich morgen mal anrufen, jedoch meine Frage:
Muss die Gemeinde/der Wasserversorger austauschen? Muss ich am Ende noch Klagen?

Vielen Dank schonmal,
Daniel Hinkebecker



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Gast (Gerd-Wilhelm Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.04.2002

Sehr geehrter Herr Hinkebecker,
tatsächlich muß bis 2013 die Bleileitungen im Haus und als Hausanschluss durch andere zugelassene Materialien ersetzt werden.
In Deutschland gilt für Hausanschlüsse das Recht nach AVB Wasser V. In diesem Fall muss das Wasserwerk bis 2013 den Hausanschluss auswechseln und bezahlen.
In ganz vielen Wasserwerken und Genossenschaften gilt die AVB Wasser V deshalb nicht, da dem Hauseigentümern der Hausanschluss gehört. In diesem Fall muss das Wasserwerk den Hausanschluss bis 2013 auswechseln, sie müssen aber bezahlen.
Nun zum Problem Bleihausanschluss aus Blei.
Die Bleileitungen sind in der Regel sehr alt und in der Leitung hat sich eine Schicht aus Kalk und Eisen gebildet.
Wenn das Wasser jedoch lange in der Bleileitung steht wird der Bleigehalt von 10 Mikro überschritten. Gerade für ein Baby oder Kleinkind können diese Werte durchaus zu hoch sein.
Deshalb ein Tipp der sofort hilft:
Das Wasser für die Babynahrung erst dann benutzen , wenn das Stagnationswasser aus der Leitung ist. Wenn man zum Beispiel morgens die Toilettenspülung bestätigt ist das Stagnationswasser, welches dem Inhalt der Bleileitung entspricht, in den meisten Fällen nicht mehr in der Trinkwasserleitung.
Der Wasserkran sollte morgens auch durchgespült werden (etwa 5 Liter).
Nach diesem Verfahren können sie absolut sicher sein, dass der Bleiwert im Trinkwasser kaum festzustellen ist.
Kosten für diese Massnahme pro Jahr
365 Tage mal 10 Liter ist 3650 Liter 3,65 Kubikmeter kosten mit Abwasser maximal 18 Euro im Jahr.
Mir wäre die eventuelle Gesundheitsgefährdung des Kleinkindes dieser Betrag wert.

Kosten für einen neuen Hausanschluß
Bei einem durchschnittlichen Hausanschluss gehen wir von 15 m Länge aus.
Es müssen zwei Kopflöcher gemacht werden. Material, Hauseinführung etc. Arbeiitsstunden kommen hinzu.
Diese Massnahme kostet bei mittlerer Bodenklasse mindestens 4000 Euro.
Wenn also zwischenzeitlich ein neuer Kanal anliegt oder andere Ausgrabungsarbeiten beim Haus erledigt werden müssen, würde ich Ihnen raten ein Leerrohr mit zu verlegen um die Wasserleitung später einzuziehen und die Kosten für Sie und alle Bürger zu reduzieren.

Bis zur Einführung der AVB Wasser V gehörten nämlich alle Hausanschlüsse den Hausbesitzern. Wasserrohrbrüche auf der Wasserleitung wurden vom Wasserwerk repariert und der Hauseigentümer bezahlte die Rechnung.

Fazit In unserer Gesellschaft schreien viele nach dem Staat oder Wasserwerk. Wir alle sind der Staat, helfen wir dem Staat wo wir nur können.

Über eine Antwort des Herrn Hinkebecker würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüssen

Gerd-W. Klaas
Geschäftsführer Stadtwerke Plettenberg GmbH

Gast (Roland Streich)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.04.2002

Sehr geehrter Herr Hinkebecker,

sollte das von Ihnen beschriebene Problem noch nicht gelöst worden sein, dann kann ein Wasserfilter helfen. Aber Vorsicht: Es gibt große Qualitäts- und Preisunterschiede. Ich könnte Ihnen einen bestimmten Wasserfilter empfehlen, weil ich mich mit diesem Thema auch schon auseinandersetzen mußte. Wenn Sie Interesse haben, dann geben Sie mir kurz Bescheid.

Mfg.
Roland Streich
Gast (Wulf)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.11.2001

hallo Daniel,

eigentlich musst Du nicht klagen. In der im Februar d. J. verabschiedeten Trinkwasserverordnung wurde der Grenzwert für Blei von derzeit 40 µg/l auf 10 µg/l gesenkt. Die TrinkwV tritt am 01.01.03 in Kraft wobei es Übergangsfristen für Blei gibt. Der Grenzwert von 10 µg/l gilt erst ab 01.12.2013!! s. § 6 Abs. 2 nov. TrinkwV

Die Fachwelt ist sich einig, dass der neue Grenzwert nur eingehalten werden kann, wenn die Bleileitungen entfernt werden!

Ich würde Dir empfehlen eine Untersuchung des Wassers auf Blei durchführen zu lassen. Und zwar sollte die Probe an der Wasseruhr genommen werden. Es sollte mindestens eine Stagnationsprobe und eine Probe nach ablaufenlassen untersucht werden. Die Probenahme und die Untersuchung sollte durch ein zugelassenes Trinkwasserlabor durchgeführt werden. Infos erteilt das Gesundheitsamt, Abt. Trinkwasserüberwachung. Vielleicht führen das Gesundheitsamt die Probenahme/Untersuchung auch kostenlos durch. Frag mal nach.

Blei ist schädlich! Deshalb wurde ja auch der Grenzwert verschärft.
Unter http://www.kupfer.de/service/Flaeschchen.pdf findest Du die Broschüre "Fläschenkinder". Diese kann ich jedem empfehlen, den das Thema Säuglinge und Trinkwasser interessiert.

Gruß
Wulf

PS: falls Du Fragen zur Bewertung der Ergebnisse hast, kannst Du Dich ja mal melden.



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