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Kategorie: > Öffentliche Versorgung > Wasserpreise
Mehrwersteuer auf Abwasser ?
Gast (Peter Groß)
(Gast - Daten unbestätigt)

  13.11.2001

in meiner Nebenkostenabrechnung erscheint:

Frischwasser:
Kaltwasserzähler: 13,8 m³ x 3,56 DM =  49,13 DM
Warmwasserzähler: 8,5 m³ x 3,56 DM =  30,26 DM
Gesamt:                                   =  79,39 DM
-----------------------------------------------------
                               + 7% MwST =   5,56 DM
Summe:                                    =  84,95 DM
=====================================================

Abwasser: 13,8 m³ x 6,50 DM =  89,70 DM
                        8,5 m³ x 6,50 DM =  55,25 DM
Gesamt:                                   = 144,95 DM
-----------------------------------------------------
                               + 7% MwST =  10,15 DM
Summe:                                    = 155,10 DM
=====================================================

Den Verbrauch und die Kubikmeterpreise habe ich mir jetzt ausgedacht,da ich die exakten Zahlen nicht im Kopf habe.

Fakt ist, dass ich einmal die Mehrwertsteuer für Frischwasser und zusatzlich für Abwasser zahle.
Ich suche einen eindeutigen Gesetzestext in dem drinsteht, dass für Abwasser keine MwST. zu
zahlen ist.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Gast (Axel Rathey)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.12.2001

Hallo Peter Groß,

bei den öffentlichen Entsorgern kenn ich das auch ohne Mehrwertsteuern für Abwasser. Obwohl diese für Trinkwasser egal welche Rechtsform 7 % MWSt nehmen.

Wenn Mehrwertsteuer auf Abwasser genommen wird, dann müssten es nach meiner Meinung aber 16 % sein, da Abwasser ja  nunmal kein Lebensmittel ist.

Axel
Gast (Jürgen Brüll)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.11.2001

Hallo Herr Gross,

ob MwSt fällig ist oder nicht hängt von der Rechtsform des Entsorgers ab. So unterliegen Kommunen oder Anstalten des öffentlichen Rechtes keiner MwSt Pflicht. Wenn Ihr Entsorger eine GmbH oder AG ist. wäre dieses richtig. Für die Leistung der Entsorgung des Abwassers ist dann MwSt zu berechnen.
Auskunft bekommen Sie sicher bei Ihrem Finanzamt.

Schauen Sie doch auch mal in die Abwassersatzung hinein. Mehr Info´s auch auf http://www.Stadtentwaesserungsbetriebe-Koeln.de

Gruß Jürgen Brüll



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