Wasser.de Lexikon Shop |
mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten |
Zurück zur Übersicht! Kategorie verlassen! |
Datenschutz | FAQ | Hilfe | Impressum | |||||
Kategorie: > Öffentliche Versorgung |
KostenTrinkwasseranschluß Dringend!!!!!!! | |
Gast (Kraft) (Gast - Daten unbestätigt) 04.03.2002 |
Hallo, wir bauen ein Haus. Jetzt will die Wasserwirtschaft uns ca 40 m entfernt anschließen in einer Querstraße, da vor unserem Grundstück nur die alte Wasserleitung liegt. Gibt es ein Gesetz oder Verordnung, wie weit in der Ortsmitte die Entfernung sein darf? Ich hab mal was von Straßenmitte gehört. Kann einer mir helfen Danke |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4 |
Gast (Elisabeth Westenfeld) (Gast - Daten unbestätigt) 06.04.2002 |
Die Kosten für einen Hausanschluß sind in der Satzung festgelegt. Bei uns z. B. wird die Hälfte der Straßenmitte gerechnet zuzüglich die Meter bis zum Haus. Es gibt einmal den Pauschalpreis von 1.000,00 DM + 7 % MWSt. In Euro weiß ich die Kosten im Moment nicht). Darin sind 15 m Zuleitung enthalten. Für jeden weitern Meter (auf dem Grundstück) wird extra ein in der Satzung festgelegter Preis berechnet. Dies ist aber nur eine "Teilveranlagung", d. h. diese Berechnung ist erst zulässig bei Bebauung des Grundstückes. Die Hauptberechnung (Veranlagung) erfolgt, wenn das Grundstück "erschlossen" ist, also an eine Wasserleitung angeschlossen werden kann. Dies erfolgt nach Grundstücksgrüße. also pro qm. |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 26.03.2002 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Silke Hank vom 11.03.2002! Regelungen, nach denen die Anschlußkosten von der gedanklichen Straßenmitte aus berechnet werden, sind jedenfalls in NW nicht selten und auch zulässig. |
Gast (Winfried Ruhnke) (Gast - Daten unbestätigt) 20.03.2002 |
Lassen Sie sich vom Wasserversorgungsunternehmen die Anschlussbedingungen, die AVBWasserV mit Anlagen kommen. Diese regeln i.A. die Hausanschlusskosten. In dem bei Ihnen vorliegenden Fall würden Sie gegenüber gleichen Anschlussnehmern erheblich benachteiligt, weil Ihr Versorgungsunternehmen (VU) halt "Engpässe" hat. Diese haben aber eine "Versorgungspflicht", d.h., Erweiterungen oder Verstärkungen des Netzes wären Sache des VU's, die Kosten dafür eventl über einen Baukostenzuschuss teilweise bei Ihnen zu erheben. Ich würde auch eine Individuallösung mit VU vorschlagen, auf Basis "durchschnittlicher Hausanschlusskosten" eines Anschlusses in Ihrem Wohnort. Sie können mich gerne anrufen: 02173/979542. Viel Glück |
Gast (Silke Hank) (Gast - Daten unbestätigt) 11.03.2002 |
Hallo, die Kosten für die Erschließung eines Grundstückes mit Wasser und Kanal werden meistens (jedenfalls in Hessen) nach Satzung bemessen. Die Satzung bekommt man von der Stadt. Regelungen wie Straßenmitte o.ä. sind eigentlich nicht üblich. Theoretisch kann die Stadt sagen, daß Sie in Ihrem Fall eine 40 m lange Hausanschlußleitung haben. Bei uns werden aber für solche Fälle meist individuelle Lösungen getroffen. Sollten Sie weitere Info´s benötigen, dann melden Sie sich bitte. |
Werbung (1/3) | |