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Kategorie: > Umwelt > Wasserverschmutzung
Wasserschutzgebiet
Gast (Sabine Redemske)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.04.2002

Liebe Leser,
ich habe eine leider knifflige Frage. Ich mache eine Recherche für meine Chefin und habe bisher im Internet noch keine befriedigende Antwort finden können.
Ein Wasserschutzgebiet ist ja in drei Zonen eingeteilt. Aus diesen werden Kontrollproben gemacht. Die Frage lautet nun: Wo wird aus welchen Tiefen Wasser entnommen. Und gibt es Abgrenzungen (Zonen) auch zwischen den Tiefen?
Ich wäre begeistert, wenn ein Kenner der Branche sich die Mühe machen würde, zu antworten (Meine Chefin gewiss auch). Danke Sabine



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Gast (Rainer Schmitz)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.04.2002

Hallo,

es gibt die Schutzzone 1: Erfaßt die umgebende Zone um den Brunnen herum. Das Gebiet ist umzäunt und im Besitz der Wasserversorgungsbetriebe. Die Erde ist mit einer dichten Grasdecke zu versehen.
Zone 2: Das Wasser soll von der Endzone 2 bis zum Brunnen 50 Tage brauchen, eingebrachte Keime sterben bis dahin ab. Sollte auch im Besitz der Wasserversorgungsbetriebe sein.
Zone 3A/B erfaßt das komplette Einzugsgebiet des Brunnens. Es ist nicht im Besitz der Wasserversorgungsbetriebe und erstreckt sich zu Teil mehrere Kilometer. In dieser Zone 3 sind gewisse Handlungen verboten , z.B. Lagern von wassergefährdenden Stoffen, Bohrungen die eine Deckschicht zerstören, etc.

Für Talsperren gibt es ebenfalls Wasserschuzzonen, deren genaue Daten ich aber nicht kenne.
Gast (Sabine Redemske)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.04.2002
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Christoph Hagenbruch vom 16.04.2002!  Zum Bezugstext

Sehr geehrter Herr Hagenbruch,

Ihre ausführliche Beantwortung meiner Frage hat mir weitergeholfen.

Vielen Dank S. Redemske
Gast (Christoph Hagenbruch)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.04.2002

Hallo Frau Redemske,
grundsaetzlich gibt es keine verpflichtenden Wasseruntersuchungen in den Schutzgebieten. Die Verpflichtung zur Untersuchung bezieht sich nach der Trinkwasserverordnung lediglich auf das Rohwasser (das Wasser, welches den Foerderbrunnen entnommen wird), das aufbereitete Wasser, das Wasser im Verteilungsnetz und in bestimmten Faellen auch auf das Wasser am Zapfhahn des Kunden. Im Rahmen der wasserrechtlichen Zulassung koennen die Behoerden jedoch in Einzelfaellen (z.B. wenn sich die Grenzen des Einzugsgebietes im Bereich einer Deponie oder Altlast befinden) die Wasserversorgungsunternehmen zum Bau von sogenannten Grundwassermesstellen veranlassen, aus denen eine regelmaessige Beprobung erfolgen muss. Aus welchen Tiefen das Wasser entnommen wird, haengt von der Geologie ab und wird im Einzelfall entschieden. Es ist z.B. ein Unterschied, ob der Grundwasserleiter nur aus einer Schicht besteht oder ob es mehrere sogenannte Grundwasserstockwerke gibt, die durch Tonschichten voneinander getrennt sind. Die Tonschichten koennen auch Luecken haben (Fenster). Haeufig haben die Betreiber von Wassergewinnungsanlagen aber auch ohne behoerdliche Verpflichtung Grundwassermesstellen, sogenannte Vorfeldmesstellen, die beprobt werden, um Veraenderungen des dem Brunnen zulaufenden Wassers rechtzeitig erkennen zu koennen. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, teilen Sie mir das doch bitte ueber meine e-mail mit.

MfG

Dipl.-Ing. Christoph Hagenbruch (Beratender Ingenieur)



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