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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Erhaltung des Versorgungsmonopols bei Privatisierung
Gast (Heinz Kräft)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.04.2002

Es besteht Anschlußzwang bei Wasser und Abwasser.
Monopolgewinne aus der kommunalen Wasserwirtschaft werden für andere Aufgaben verwandt, teilweise leider auch für überzogene Bezüge von Kommunalpolitikern. Die Quersubventionierung von sinnvollen kommunalen Tätigkeiten ist hinnehmbar, das Geld bleibt in der Region.

Was passiert dagegen bei einer Privatisierung der Wasserver- und -entsorgung? Es wird mit mehr Wettbewerb und fallenden Preisen argumentiert. Grundsätzlich müßte bei einer privaten Versorgung auch die Möglichkeit für den Kunden bestehen, das Versorgungsangebot abzulehnen. Während dies z.B. bei Elektrizität nicht wirtschaftlich ist, könnte das bei Wasser anders aussehen. Viele Haushalte in Einfamilienhäusern könnten heute ihren Wasserbedarf über Regenwasseranlagen und Grauwassernutzung decken, das Abwasser in schon verfügbaren Kleinstkläranlagen aufbereiten und für die Gartenbewässerung einsetzen. Diese würden dann ihre Beziehung zum Versorger überdenken.

Für die Privaten ist daher zumindest auf dem Lande und bei Ansiedlungen ohne Geschoßwohnungsbau aus meiner Sicht die Übernahme der Versorgung nur dann interessant, wenn die Kunden nicht "davonlaufen" können, d.h. der öffentliche Zwang auf die Privaten übertragen wird.

Vielleicht kann mich jemand mit Wissen um diese Problematik darüber aufklären, wie dieses Problem gelöst werden soll. Ich bin sicher, die Privatwirtschaft hat schon Konzepte in der Schublade, wie sie denn Bürger bei der Stange hält (Gott bewahre uns vor privaten Monopolen, sie sind zehnmal schrecklicher als öffentliche).

Mit besten Grüßen
Heinz Kräft



W

eine Frage eines interessierten Verbrauchers. Die Krux scheint mir doch die zu sein, ob und wie die Monopole und vor allem der Anschlußzwang bei Wasser und Abwasser bei einer Privatisierung erhalten werden können.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4
Gast (Thomas Keller)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.05.2002
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Anton Berg vom 29.04.2002!  Zum Bezugstext

Wer glaubt hier eigentlich, daß sich der private Übernehmer der Anlagen besser um die Sanierung von solchen Rohren beispielsweise kümmern würde. Da es bei rohrgebundenen Lieferungen sicherlich nicht so einfach ist, mehrere Leitungssysteme nebeneinander zu betreiben, wird der Wettbewerb sicherlich nicht in der Frage der Qualität der Rohre stattfinden.
Gast (Heinz Kräft)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.05.2002
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Anton Berg vom 29.04.2002!  Zum Bezugstext

Hier eine kompetente Stellungnahme zur Wasserprivatisierung:

Auszug aus

"BBU- WASSER- RUNDBRIEF "
Nr. 601 vom 10. März 2001
( 20. Jahrgang )



Die in den RUNDBR. 599 und 600 begonnene Auseinandersetzung mit dem "Gutachten" des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur "Liberalisierung" des deutschen "Wassermarktes" wird hier fortgesetzt. Der Schwerpunkt in diesem RUNDBR. liegt auf der für eine "Totalliberalisierung" notwendigen  Abschaffung des Anschluß- und Benutzungszwangs in der Wasserversorgung. Die dabei unterbreiteten Vorschläge sind einigermaßen widersprüchlich, so daß es schwer fällt, das Durcheinander zu sortieren. Symptomatisch für den Agitprop-Charakter des "Gutachtens" ist zudem, daß immer dann, wenn von "Haushaltskunden" und "Verbrauchern" gesprochen wird, tatsächlich einzig und allein das Wohl der Wassergroßverbraucher gemeint ist!

Geht es überhaupt um Effizienzerhöhung?

Durch den "Wettbewerb im Markt" und durch den "Wettbewerb um den Markt" erhoffen sich die BMWi-"Gutachter" neben einer "Disziplinierung" der kommunalen Wasserversorgungsunternehmen (s. RUNDBRIEF 599/2) vor allem eine Effizienzerhöhung in der Wasserversorgung. Die "Gutachter" gehen - nicht ganz zu unrecht - davon aus, daß die größten Defizite bei den kleinen Wasserversorgungen im ländlichen Raum vorhanden sind. Aber genau dort werden die von den "Gutachtern" vorgeschlagenen Wettbewerbsvarianten am wenigsten greifen. Man muß deshalb fragen, warum mit einem gigantischen Aufwand an "Flankierung", "Überwachung", "Kontrolle" und "Regulierung" höchst risikoreiche Wettbewerbsformen eingeführt werden sollen - Wettbewerbsformen, von denen die "Gutachter" selbst zugeben, daß nicht absehbar ist, zu welchen Ergebnissen sie führen werden. Zudem kann die von den "Gutachtern" empfohlene "Totalliberalisierung" des "Wassermarktes" nicht im Konsens erreicht werden, da zahlreiche gesellschaftliche Gruppierungen (Gewerkschaften, kirchliche Kreise, die Wasserwerker selbst, viele Parlamentarier und die Umweltverbände) die risikoreiche "Liberalisierung" in der Wasserwirtschaft nicht mittragen werden. Die "Gutachter" und das BMWi sind aber derart selbstverliebt in ihre "Liberalisierungsideen", daß sie andere Möglichkeiten der Effizienzerhöhung, die zudem ohne komplizierte Rechtsänderungen - und vor allem im Konsens - zu erreichen wären, erst gar nicht ernsthaft diskutieren. Der Verdacht drängt sich auf, daß es bei der ganzen "Liberalisierungskiste" überhaupt nicht um Effizienzerhöhung geht. Mit der "Liberalisierung" soll ein politisch- psychologisches Signal gesetzt werden, um endlich auch die bislang kommunal organisierte Wasserwirtschaft den privaten Kapitalverwertungsinteressen zu öffnen. -ng-

Föderale und andere Hindernisse für die "Totalliberalisierung"

Um die Liberalisierung im Strom- und Gasmarkt durchzusetzen, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) das "Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen" (GWB) stromlinienförmig dem neoliberalen Zeitgeist anpassen lassen (s. RUNDBR. 535/1, 525/1-2, 389/1-2, 377/1). Wie ein einsamer Pfeiler in dem auf Wettbewerb getrimmten Gesetzeswerk steht einzig noch allein der § 103 GWB alter Fassung (a.F.) über den marktkonformen Niederungen. Der § 103 a.F. sichert bislang den Wasserversorgungsunternehmen die "geschlossenen Versorgungsgebiete". Diese "Gebietsmonopole" für die Wasserversorgung waren seinerzeit eingeführt worden, weil nur im Rahmen einer "Solidargemeinschaft" die hohen Kosten für den Leitungsbau "sozialverträglich" auf alle Anschlußnehmer in einem Versorgungsgebiet abwälzbar waren ("Systemstabilität"). Unter einem Wettbewerbsregime hätten die sündhaft teuren Infrastrukturkosten der Wasserversorgung nie und nimmer finanziert werden können. Daß heutzutage der § 103 a.F. immer noch solitär aus dem neoliberal geprägten Umfeld der Energieversorgung herausragt, ist für die marktradikalen Seilschaften und die Rechtsdogmatiker in und außerhalb des Bundeswirtschaftsministerium ein ständiger Anlaß für Verdruß. Der Auftrag an die "Gutachter" lautete demzufolge: "Schießt den § 103 GWB a.F. ab! Auch die geschützten Versorgungsgebiete für die Wasserversorgung müssen endlich zu Fall gebracht werden!" Die "Gutachter" sind zwar auch dieser Meinung, wagen aber den Einwand, daß das Schleifen von § 103 GWB a.F. noch keineswegs die erhoffte "Totalliberalisierung" in der Wasserversorgung nach sich ziehen wird.



Die "Aufhebung des kartellrechtlichen Ausnahmebereichs für die Trinkwasserversorgung (§ 103 GWB a.F.) (müsse) so lange wirkungslos bleiben, wie die Gemeinden vom Selbstverwaltungsrecht auf Wasserversorgung als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge Gebrauch machen und Anschluss- und Benutzungszwänge greifen", heißt es diesbezüglich im "Liberalisierungs-Gutachten". Und an anderer Stelle ist zu lesen, daß das Einreißen von § 103 GWB a.F. "praktisch leerlaufen" würde, "weil die kommunalrechtlichen Sonderregelungen zum Schutz der kommunalen Eigenversorgung oder kommunal bestimmter Fremdversorgung ihre volle Wirkung behalten". Das BMWi und seine "Gutachter" stehen somit vor dem Problem, daß die Abschaffung von § 103 GWB a.F. nur die schon privatisierten Wasserwerke dem Wettbewerb aussetzen würde. Überall, wo die Kommunen noch das Sagen haben, können über den Anschluß- und Benutzungszwang die Versorgungsgebiete weiterhin gegen Angriffe von außen abgesichert werden. Da die große Mehrheit der Wasserversorgungsunternehmen immer noch in kommunalen Besitz ist, wird der im BMWi so heftig herbeigesehnte Abschuß von § 103 GWB a.F. nur für ca. 30 Prozent der Wasserkonsumenten die angestrebte "Marktfreiheit" mitsichbringen. Für die "Qualität" des "Gutachtens" spricht übrigens, daß die "Gutachter" darauf verzichtet haben, in tabellarischer Form alle Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften aufzulisten, die geändert werden müßten, um die erhoffte "Marktfreiheit" in der Wasserversorgung vollumfänglich durchsetzen zu können. Bruchstückhaft und unzusammenhängend finden sich entsprechende Angaben über das ganze "Gutachten" verstreut. Fazit: Der bundesdeutsche Föderalismus mit seinen Landeswassergesetzen und Gemeindeordnungen steht einer bundesweiten "Totalliberalisierung" - zumindest vorläufig noch - im Wege. Eine Schlußfolgerung, die man im BMWi-"Gutachten" ebenfalls zwischen den Zeilen lesen muß.

"Liberalisierung" soll schrittweise eingeführt werden

Die BMWi-"Gutachter" gestehen ein, daß man sich mit einer "Totalliberalisierung" auf unbekanntes Terrain begeben würde. "Wettbewerbsprozesse lassen sich weder planen, noch sind sie zuverlässig vorhersehbar", räumen die "Gutachter" ein. Insbesondere im Hinblick auf die gemeinsame Netzbenutzung (Durchleitung) konzedieren die "Gutachter", daß die hierfür erforderlichen Regelungen "insgesamt komplex" wären. "Bislang liegen keine Erfahrungen vor, wie sie sachgerecht erarbeitet werden können und sich wirtschaftlich und zeitlich in der Praxis umsetzen lassen" (s. RUNDBR. 599/-4). Die "Gutachter" verweisen zwar auf angebliche Erfahrungen in England und Frankreich. Gleich danach machen die "Gutachter" aber wieder einen Rückzieher, wenn sie eingestehen, daß es "Anwendungsfälle" für eine "Totalliberalisierung" (insbesondere Wasserdurchleitung durch fremde Netze) auch in England und Wales "bislang jedoch noch nicht" gibt. Daß sie mit einer Totalliberalisierung unkalkulierbare Umwelt- und vor allem Hygienerisiken heraufbeschwören, scheint auch den Hardcore-"Liberalisierungsgutachtern" bewußt zu sein. Sie raten deshalb, die Sache zunächst einmal langsam angehen zu lassen:



"Da davon auszugehen ist, dass die flankierenden Maßnahmen im Umwelt- und Gesundheitsschutz nicht unmittelbar greifen, könnte ein schrittweises Vorgehen erwogen werden, bei dem zunächst solche Maßnahmen ergriffen werden, die keine Reduzierung des bestehenden umwelt- und gesundheitspolitischen Schutzniveaus erwarten lassen oder deren politisch unerwünschte Folgen mit geringfügigen Eingriffen heilbar sind." In dem Zusammenhang wird an anderer Stelle auch noch einmal auf das englische Beispiel verwiesen, das zumindest zeigen würde, "dass sich Wettbewerb im Markt nur langsam durchsetz(en)" würde. Die zögerliche Entfaltung des "Wettbewerbs" würde die Gelegenheit bieten, "Wettbewerbsprozesse kennen zu lernen und im Fall unvorhergesehener Nebeneffekte nachzusteuern". Wenn sich die "Totalliberalisierung" mit ihren grandiosen Vorteilen für Kunden und Umwelt aber tatsächlich so harzend durchsetzt, stellt sich die Frage, wieso man von diesem langsamen Instrument überhaupt Gebrauch machen soll - wenn man mit anderen Methoden vielleicht nicht sonderlich schneller - aber vor allem risikoärmer - die gewünschte Effizienzsteigerung, Kundenorientierung und Preiswürdigkeit erreichen kann (siehe u.a. die von uns unterbreiteten Vorschläge in der KA 11/00).

Von der "Rosinenpickerei" zu den Hygienerisiken

Damit der Wettbewerb so richtig voll in die Gänge kommt, sollen aggressive Mitkonkurrenten und agile "Wasserhändler" im entfesselten "Wassermarkt" den traditionellen Wasserversorgungsunternehmen (WVU) die Großkunden abspenstig machen (s. RUNDBR. 599/2-3). Sollte diese BMWi-Strategie Erfolg haben, wird die "Rosinenpickerei" angesichts des ohnehin kontinuierlich zurückgehenden Wasserverbrauchs zu signifikanten Wasserverbrauchseinbrüchen bei den angestammten WVU führen. Der Mindestdurchfluß im nun zu groß dimensionierten Netz nimmt ab und Stagnationserscheinungen nehmen demzufolge zu - und damit auch die Gefahr eines nicht mehr tolerierbaren Bakterienwachstums. Die "Gutachter" schreiben selbst:



"Zum Erhalt der Stabilität und der Qualität in der Versorgung müssen nicht nur die technischen Anlagen und das Netz gepflegt werden, sondern es muss auch der erforderliche Mindestdurchfluss sichergestellt sein. Geht die Absatzmenge etwa in Folge des Verlustes von Abnehmern an Wettbewerber zurück, könnte es aus hygienischen Gründen in Ausnahmefällen erforderlich werden, den Eintritt neuer Anbieter in den Markt abzuwehren. Entsprechend sollte in einem Bundesgesetz für den privaten Wassermarkt die Möglichkeit vorgesehen werden, bei Streichung von § 103 GWB a.F. in Härtefällen wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen zuzulassen, die geeignet sind, die Stabilität bestehender Versorgungssysteme zu erhalten (...).  (Unterstreichungen BBU). Warum die Hygienerisiken beim Herausbrechen von Großkunden nur "in Ausnahmefällen" auftreten sollen, wird von den "Gutachtern" nicht näher begründet. Damit die Zulassung der wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen tatsächlich die restriktiv gehandhabte "Ausnahme" bleibt, sollen entsprechende Zulassungen nur mit einer Ministererlaubnis (!) erteilt werden können.

Hü und Hott beim Anschluß- und Benutzungszwang

Symptomatisch für die Brüche in dem Gutachten ist die dann gleich folgende Feststellung, daß für kommunale Unternehmen die vorgeschlagene Ministererlaubnis für wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen "nicht erforderlich" sei. Die kommunalen Wasserversorgungsunternehmen könnten sich nämlich "bei Gefahr für die Stabilität der Versorgungssysteme durch Anschluss- und Benutzungszwänge vor dem Markteintritt durch Wettbewerber schützen". Als eine der Grundvoraussetzungen für die "Totalliberalisierung" war zuvor von den Gutachtern aber gerade die generelle Abschaffung des Anschluß- und Benutzungszwanges gefordert worden. Nach Ansicht der Gutachter könne der "Wegfall des Anschluss- und Benutzungszwangs" durch vier Maßnahmen erreicht werden:

"Vollprivatisierung und damit den Wegfall des Rechts der Gemeinden, Anschluss- und Benutzungszwänge zu verhängen oder
Verzicht der Gemeinden auf Anschluss- und Benutzungszwänge oder
Befreiung der Verbraucher vom Anschluss- und Benutzungszwang im Rahmen der Liberalisierungsklausel der AVBWasserV [Allgemeine Versorgungsbedingungen für die Trinkwasserversorgung; Anm. BBU] oder
Auflagen des Landes gegenüber Unternehmen im kommunalen Einfluss zur Gewährung von Ausstiegsmöglichkeiten für Abnehmer im Versorgungsgebiet über die AVBWasserV hinaus."

Anschlußzwang soll nur für Großverbraucher aufgehoben werden

Daß es den "Gutachtern" bei der Abschaffung des Anschluß- und Benutzungszwanges nur um die Belange der Großkunden geht, wird an anderer Stelle des Gutachtens deutlich: Damit sich der "Wettbewerb im Markt" entfalten kann, muß nach Ansicht der "Gutachter" der Anschluß- und Benutzungszwang nämlich nur für Großkunden aufgehoben werden. Wassergroßverbraucher sollen sich künftig nach Belieben aus eigenen Quellen oder per Stich- und Durchleitungen von fremden Wasserlieferanten versorgen lassen können. "Demgegenüber" erachten die "Gutachter" die Umstellung von Haushalten auf Eigenversorgung als "problematisch". Dies wird folgendermaßen begründet:



"Bei bestehenden Einzelversorgungsanlagen werden die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung oft nicht eingehalten. Entsprechend sollte die Einzelwasserversorgung für Haushaltskunden nur in Ausnahmefällen zulässig sein. Der generelle Anschlusszwang sollte durch Bundesrecht (z.B. Infektionsschutzgesetz) vorgeschrieben werden, wobei der Haushalt in der Wahl des Wasserversorgers frei sein sollte." Jedoch wird an anderer Stelle mit viel Understatement hinsichtlich der "Wahlfreiheit" der Haushalte eingeräumt:



"Angesichts der Kostenstrukturen in der Trinkwasserversorgung ist allerdings nicht davon auszugehen, dass jeder [!] Verbraucher den Wasserversorger frei wählen kann." Trotz der für die "normalen" Haushaltskunden gerade nicht gegebenen Wahlfreiheit, lassen die "Gutachter" dann aber den Euphemismus folgen,



"dass die freie Wahl des Anbieters grundsätzlich das demokratischste Mittel [!] ist, um die eigenen Bedürfnisse zu artikulieren und Wettbewerb der effektivste Weg, um Verbraucher vor hohen Preisen zu schützen." (Whow!) Und an anderer Stelle wird betont:



"Wettbewerb durch Eigenversorgung wirkt insofern effizienzsteigernd, als die Verbraucher [???] selbst über die für sie günstigere Versorgungslösung entscheiden. Allein die Option der Verbraucher auf Übergang zur Eigenversorgung trägt dazu bei, dass der Wettbewerbsdruck auf das etablierte Unternehmen erhöht wird" (Unterstreichung BBU). Aber letztlich kommen die Gutachter nicht ganz an der Tatsache vorbei, daß die ganze Sache "dem Verbraucher" überhaupt nichts nutzt. Denn: "Wettbewerb durch Eigenversorgung ist vor allem für Großverbraucher von Interesse." Und diese Großkunden sind bereits jetzt gegenüber den Haushaltskunden begünstigt: Wie die "Gutachter" selbst schreiben, liegen die Preise für Industriekunden bereits heute um "15 % bis 23 % unter denen für Haushaltskunden".

Viel zu viel Blei im französischen Trinkwasser

In jedem zweiten französische Haushalt soll Trinkwasser aus dem Hahn fließen, das den künftigen EG-Grenzwert für Blei von 10 Mikrogramm pro Liter überschreitet! Wie die ZfK 2/01 berichtet, sind dafür Hausinstallationen verantwortlich, die bis in die dreißiger Jahre hinein in Blei ausgeführt worden waren. Dagegen hätten die französischen Wasserwerke die Bleirohre im öffentlichen Netz mittlerweile fast vollständig ausgetauscht. Um den künftigen Blei-Grenzwert in der EG- Trinkwasser-Richtlinie einhalten zu können, sollen jetzt in Frankreich "Bestimmungen" in Vorbereitung sein, die die Hausbesitzer zum Austausch der Bleirohre veranlassen sollen. Als Anreiz sind Steuererleichterungen für die Hausbesitzer geplant. Die Kosten für den Rohrwechsel werden für die Hausbesitzer "auf einen Betrag in fast dreistelliger Milliardenhöhe geschätzt" (!). (Zum Vergleich: Für einige Regionen in Ost- und Norddeutschland wird geschätzt, daß dort noch bis zu 10 Prozent Bleirohre in der Hausinstallation verbaut sind.) Siehe auch Kasten auf S. 4!

"Rosinenpickerei" zum Nachteil der Haushaltskunden

Daß das Abwerben von Großkunden "die Verbraucher vor hohen Preisen schützen" wird, ist gerade nicht anzunehmen! Aufgrund der hohen Fixkosten wird das Wasserwerk gezwungen sein, bei deutlich abnehmenden Wasserbezugsmengen die Kubikmeterpreise entsprechend anzuheben. Der niedrigere Bezugspreis für die Großkunden muß von den "Normalverbrauchern" über höhere Wassergebühren kompensiert werden. Mithin auch hier die im Neoliberalismus übliche Umverteilung von unten nach oben! Mit einigem Wortgeklingel versuchen sich die "Gutachter" des BMWi gegen diesen Vorwurf zu wehren:



"Einer solchen Entwicklung werden neben umwelt- auch verteilungspolitische Bedenken entgegengehalten. Befürchtet wird ein ‘Rosinenpicken’ durch neue Anbieter, die ‘lukrative’ Abnehmer mit niedrigeren Preisen aus der Solidargemeinschaft der Verbraucher locken. Dem ist entgegenzuhalten, dass ein effizienter Anbieter die ‘Rosinenpickerei’ eines Wettbewerbers mit Preissenkungen abwehren kann. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass einzelne [!] Verbraucher bei solchen Tarifstrukturen stärker belastet werden als das bislang der Fall ist. Der ordnungspolitisch überlegene Weg besteht darin, entsprechende Preisdifferenzierungen zuzulassen und sozialen Härten mit direkten Transferzahlungen an die Betroffenen zu begegnen." Man staunt auch hier über die Dreistigkeit der Gutachter: Offenbar ist es für diese sicherlich nicht schlecht verdienenden Herrschaften normal, daß die Preisnachlässe für die Großkunden von der Allgemeinheit via Sozialhilfe und ähnlichem finanziert werden müssen!

Großer Nachholbedarf bei der Abwasserreinigung in Frankreich

Nur 38 Prozent der Kläranlagen in Frankreich entsprechen den Vorgaben der EG-Kommunalabwasserrichtlinie  (s. RUNDBR. 589/1-2). Wie die ZfK unter Berufung auf das französische Umweltministerium in der Ausgabe 3/ 01 meldet, werden die Kosten für die Nachrüstung der französischen Kläranlagen in den nächsten 20 Jahren auf 500 Mrd. fFr (umgerechnet etwa 150 Mrd. DM) geschätzt. Angesichts der eklatanten Defizite bei der Sanierung der desolaten Abwassersituation tröstet sich das Umweltministerium in Paris mit dem Hinweis darauf, daß die Situation "in 13 der 15 EU-Mitgliedsländer nicht viel besser" sei. Zusammen mit der im RUNDBR. 599/4 erwähnten extrem kleinparzellierten Wasserversorgungsstruktur in Frankreich ist es schon recht erstaunlich, wenn uns die neoliberalen Wasserstrategen angesichts der Defizite bei der Abwasserreinigung die französische Wasserwirtschaft als leuchtendes Vorbild entgegenhalten.

Fortschritt durch Wettbewerb! Dampft die Wasserwerke ein!

Daß das Herausbrechen von Großkunden mit Hilfe von Dumpingpreisen auch bislang gut geführte Wasserversorgungsunternehmen ökonomisch in den Ruin treiben kann, ist den "Gutachtern" klar. Kühl konstatieren sie:



"Können Wasserversorgungsunternehmen ihre Kosten im Wettbewerb nicht decken, sind sie gezwungen, aus dem Markt auszuscheiden. Auch Kommunen werden unrentable Versorgungsunternehmen auf Dauer kaum halten können und den Verkauf des Unternehmens oder eine Übertragung der Versorgungsaufgabe auf Dritte erwägen." Dieser Verdrängungswettbewerb ist für die marktradikalen BMWi-Gutachter durchaus wünschenswert, da die Ruinierung von Wasserwerken zu "einer stärkeren Konzentration auf der Anbieterseite" führen wird.

Weitere Anmerkungen zum "Liberalisierungs-Gutachten" des BMWi können im RUNDBR. 602 nachgelesen werden. All diejenigen, die das "Gutachten" im Original studieren wollen, finden das "Gutachten" zum Herunterladen auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums. Auf der Titelseite

http://www.bmwi.de

ist ein "Knopf", der einem zum "Gutachten" führt.

Auch EU-Parlamentarier denken über Wasser-"Liberalisierung" nach

"Die EU hat keinerlei Absichten, die kommunalen Wasser- und Abwasserbetriebe einer Liberalisierung auszusetzen!" So der Tenor zahlreicher Reden von Mitarbeitern der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission in den letzten Monaten (s. RUNDBR. 589/3). Unterschwellig wird in Brüssel aber weiterhin über die "Liberalisierung" des europäischen "Wassermarktes" nachgedacht - vielleicht nicht unbedingt in der Generaldirektion Umwelt, dafür offenbar umsomehr in der Wettbewerbs- und Binnenmarktskommission und in Teilen des EU-Parlaments. Der Eindruck drängt sich jedenfalls auf, wenn man den Fragenkatalog liest, der einer Anhörung des EU-Parlaments am 6.3.2001 zur "Daseinsvorsorge in Europa" (s. 583/1-3) zugrunde lag. Unter der Berichterstattung des Abgeordneten WERNER LANGEN wurde in dem Fragebogen den Sachverständigen als Nr. 2 folgender Text zur Stellungnahme vorgelegt:



"Inwieweit werden Strukturen und Institutionen der Daseinsvorsorge durch die anstehenden weiteren Liberalisierungsvorhaben auf EU-Ebene (z.B. Wasser, Eisenbahn, Post, Gas und Strom, Soziale Dienste (Gesundheit, Bildung, Dienstleistungen für ältere Menschen) berührt?" (Unterstreichung: BBU).
Wer Unterlagen über die Privatisierung in der deutschen Wasserwirtschaft benötigt, kann unsere entsprechende Materialsammlung gegen VOREINSENDUNG von DM 30.- (V-Scheck) anfordern. Diese Materialsammlung enthält auch eine Auflistung der einschlägigen Aufsätze aus der wasserwirtschaftlichen Fachpresse.
Gast (Heinz Kräft)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.05.2002
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Anton Berg vom 29.04.2002!  Zum Bezugstext

Hier eine kompetente Stellungnahme zur Wasserprivatisierung:

Auszug aus

"BBU- WASSER- RUNDBRIEF "
Nr. 601 vom 10. März 2001
( 20. Jahrgang )



Die in den RUNDBR. 599 und 600 begonnene Auseinandersetzung mit dem "Gutachten" des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur "Liberalisierung" des deutschen "Wassermarktes" wird hier fortgesetzt. Der Schwerpunkt in diesem RUNDBR. liegt auf der für eine "Totalliberalisierung" notwendigen  Abschaffung des Anschluß- und Benutzungszwangs in der Wasserversorgung. Die dabei unterbreiteten Vorschläge sind einigermaßen widersprüchlich, so daß es schwer fällt, das Durcheinander zu sortieren. Symptomatisch für den Agitprop-Charakter des "Gutachtens" ist zudem, daß immer dann, wenn von "Haushaltskunden" und "Verbrauchern" gesprochen wird, tatsächlich einzig und allein das Wohl der Wassergroßverbraucher gemeint ist!

Geht es überhaupt um Effizienzerhöhung?

Durch den "Wettbewerb im Markt" und durch den "Wettbewerb um den Markt" erhoffen sich die BMWi-"Gutachter" neben einer "Disziplinierung" der kommunalen Wasserversorgungsunternehmen (s. RUNDBRIEF 599/2) vor allem eine Effizienzerhöhung in der Wasserversorgung. Die "Gutachter" gehen - nicht ganz zu unrecht - davon aus, daß die größten Defizite bei den kleinen Wasserversorgungen im ländlichen Raum vorhanden sind. Aber genau dort werden die von den "Gutachtern" vorgeschlagenen Wettbewerbsvarianten am wenigsten greifen. Man muß deshalb fragen, warum mit einem gigantischen Aufwand an "Flankierung", "Überwachung", "Kontrolle" und "Regulierung" höchst risikoreiche Wettbewerbsformen eingeführt werden sollen - Wettbewerbsformen, von denen die "Gutachter" selbst zugeben, daß nicht absehbar ist, zu welchen Ergebnissen sie führen werden. Zudem kann die von den "Gutachtern" empfohlene "Totalliberalisierung" des "Wassermarktes" nicht im Konsens erreicht werden, da zahlreiche gesellschaftliche Gruppierungen (Gewerkschaften, kirchliche Kreise, die Wasserwerker selbst, viele Parlamentarier und die Umweltverbände) die risikoreiche "Liberalisierung" in der Wasserwirtschaft nicht mittragen werden. Die "Gutachter" und das BMWi sind aber derart selbstverliebt in ihre "Liberalisierungsideen", daß sie andere Möglichkeiten der Effizienzerhöhung, die zudem ohne komplizierte Rechtsänderungen - und vor allem im Konsens - zu erreichen wären, erst gar nicht ernsthaft diskutieren. Der Verdacht drängt sich auf, daß es bei der ganzen "Liberalisierungskiste" überhaupt nicht um Effizienzerhöhung geht. Mit der "Liberalisierung" soll ein politisch- psychologisches Signal gesetzt werden, um endlich auch die bislang kommunal organisierte Wasserwirtschaft den privaten Kapitalverwertungsinteressen zu öffnen. -ng-

Föderale und andere Hindernisse für die "Totalliberalisierung"

Um die Liberalisierung im Strom- und Gasmarkt durchzusetzen, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) das "Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen" (GWB) stromlinienförmig dem neoliberalen Zeitgeist anpassen lassen (s. RUNDBR. 535/1, 525/1-2, 389/1-2, 377/1). Wie ein einsamer Pfeiler in dem auf Wettbewerb getrimmten Gesetzeswerk steht einzig noch allein der § 103 GWB alter Fassung (a.F.) über den marktkonformen Niederungen. Der § 103 a.F. sichert bislang den Wasserversorgungsunternehmen die "geschlossenen Versorgungsgebiete". Diese "Gebietsmonopole" für die Wasserversorgung waren seinerzeit eingeführt worden, weil nur im Rahmen einer "Solidargemeinschaft" die hohen Kosten für den Leitungsbau "sozialverträglich" auf alle Anschlußnehmer in einem Versorgungsgebiet abwälzbar waren ("Systemstabilität"). Unter einem Wettbewerbsregime hätten die sündhaft teuren Infrastrukturkosten der Wasserversorgung nie und nimmer finanziert werden können. Daß heutzutage der § 103 a.F. immer noch solitär aus dem neoliberal geprägten Umfeld der Energieversorgung herausragt, ist für die marktradikalen Seilschaften und die Rechtsdogmatiker in und außerhalb des Bundeswirtschaftsministerium ein ständiger Anlaß für Verdruß. Der Auftrag an die "Gutachter" lautete demzufolge: "Schießt den § 103 GWB a.F. ab! Auch die geschützten Versorgungsgebiete für die Wasserversorgung müssen endlich zu Fall gebracht werden!" Die "Gutachter" sind zwar auch dieser Meinung, wagen aber den Einwand, daß das Schleifen von § 103 GWB a.F. noch keineswegs die erhoffte "Totalliberalisierung" in der Wasserversorgung nach sich ziehen wird.



Die "Aufhebung des kartellrechtlichen Ausnahmebereichs für die Trinkwasserversorgung (§ 103 GWB a.F.) (müsse) so lange wirkungslos bleiben, wie die Gemeinden vom Selbstverwaltungsrecht auf Wasserversorgung als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge Gebrauch machen und Anschluss- und Benutzungszwänge greifen", heißt es diesbezüglich im "Liberalisierungs-Gutachten". Und an anderer Stelle ist zu lesen, daß das Einreißen von § 103 GWB a.F. "praktisch leerlaufen" würde, "weil die kommunalrechtlichen Sonderregelungen zum Schutz der kommunalen Eigenversorgung oder kommunal bestimmter Fremdversorgung ihre volle Wirkung behalten". Das BMWi und seine "Gutachter" stehen somit vor dem Problem, daß die Abschaffung von § 103 GWB a.F. nur die schon privatisierten Wasserwerke dem Wettbewerb aussetzen würde. Überall, wo die Kommunen noch das Sagen haben, können über den Anschluß- und Benutzungszwang die Versorgungsgebiete weiterhin gegen Angriffe von außen abgesichert werden. Da die große Mehrheit der Wasserversorgungsunternehmen immer noch in kommunalen Besitz ist, wird der im BMWi so heftig herbeigesehnte Abschuß von § 103 GWB a.F. nur für ca. 30 Prozent der Wasserkonsumenten die angestrebte "Marktfreiheit" mitsichbringen. Für die "Qualität" des "Gutachtens" spricht übrigens, daß die "Gutachter" darauf verzichtet haben, in tabellarischer Form alle Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften aufzulisten, die geändert werden müßten, um die erhoffte "Marktfreiheit" in der Wasserversorgung vollumfänglich durchsetzen zu können. Bruchstückhaft und unzusammenhängend finden sich entsprechende Angaben über das ganze "Gutachten" verstreut. Fazit: Der bundesdeutsche Föderalismus mit seinen Landeswassergesetzen und Gemeindeordnungen steht einer bundesweiten "Totalliberalisierung" - zumindest vorläufig noch - im Wege. Eine Schlußfolgerung, die man im BMWi-"Gutachten" ebenfalls zwischen den Zeilen lesen muß.

"Liberalisierung" soll schrittweise eingeführt werden

Die BMWi-"Gutachter" gestehen ein, daß man sich mit einer "Totalliberalisierung" auf unbekanntes Terrain begeben würde. "Wettbewerbsprozesse lassen sich weder planen, noch sind sie zuverlässig vorhersehbar", räumen die "Gutachter" ein. Insbesondere im Hinblick auf die gemeinsame Netzbenutzung (Durchleitung) konzedieren die "Gutachter", daß die hierfür erforderlichen Regelungen "insgesamt komplex" wären. "Bislang liegen keine Erfahrungen vor, wie sie sachgerecht erarbeitet werden können und sich wirtschaftlich und zeitlich in der Praxis umsetzen lassen" (s. RUNDBR. 599/-4). Die "Gutachter" verweisen zwar auf angebliche Erfahrungen in England und Frankreich. Gleich danach machen die "Gutachter" aber wieder einen Rückzieher, wenn sie eingestehen, daß es "Anwendungsfälle" für eine "Totalliberalisierung" (insbesondere Wasserdurchleitung durch fremde Netze) auch in England und Wales "bislang jedoch noch nicht" gibt. Daß sie mit einer Totalliberalisierung unkalkulierbare Umwelt- und vor allem Hygienerisiken heraufbeschwören, scheint auch den Hardcore-"Liberalisierungsgutachtern" bewußt zu sein. Sie raten deshalb, die Sache zunächst einmal langsam angehen zu lassen:



"Da davon auszugehen ist, dass die flankierenden Maßnahmen im Umwelt- und Gesundheitsschutz nicht unmittelbar greifen, könnte ein schrittweises Vorgehen erwogen werden, bei dem zunächst solche Maßnahmen ergriffen werden, die keine Reduzierung des bestehenden umwelt- und gesundheitspolitischen Schutzniveaus erwarten lassen oder deren politisch unerwünschte Folgen mit geringfügigen Eingriffen heilbar sind." In dem Zusammenhang wird an anderer Stelle auch noch einmal auf das englische Beispiel verwiesen, das zumindest zeigen würde, "dass sich Wettbewerb im Markt nur langsam durchsetz(en)" würde. Die zögerliche Entfaltung des "Wettbewerbs" würde die Gelegenheit bieten, "Wettbewerbsprozesse kennen zu lernen und im Fall unvorhergesehener Nebeneffekte nachzusteuern". Wenn sich die "Totalliberalisierung" mit ihren grandiosen Vorteilen für Kunden und Umwelt aber tatsächlich so harzend durchsetzt, stellt sich die Frage, wieso man von diesem langsamen Instrument überhaupt Gebrauch machen soll - wenn man mit anderen Methoden vielleicht nicht sonderlich schneller - aber vor allem risikoärmer - die gewünschte Effizienzsteigerung, Kundenorientierung und Preiswürdigkeit erreichen kann (siehe u.a. die von uns unterbreiteten Vorschläge in der KA 11/00).

Von der "Rosinenpickerei" zu den Hygienerisiken

Damit der Wettbewerb so richtig voll in die Gänge kommt, sollen aggressive Mitkonkurrenten und agile "Wasserhändler" im entfesselten "Wassermarkt" den traditionellen Wasserversorgungsunternehmen (WVU) die Großkunden abspenstig machen (s. RUNDBR. 599/2-3). Sollte diese BMWi-Strategie Erfolg haben, wird die "Rosinenpickerei" angesichts des ohnehin kontinuierlich zurückgehenden Wasserverbrauchs zu signifikanten Wasserverbrauchseinbrüchen bei den angestammten WVU führen. Der Mindestdurchfluß im nun zu groß dimensionierten Netz nimmt ab und Stagnationserscheinungen nehmen demzufolge zu - und damit auch die Gefahr eines nicht mehr tolerierbaren Bakterienwachstums. Die "Gutachter" schreiben selbst:



"Zum Erhalt der Stabilität und der Qualität in der Versorgung müssen nicht nur die technischen Anlagen und das Netz gepflegt werden, sondern es muss auch der erforderliche Mindestdurchfluss sichergestellt sein. Geht die Absatzmenge etwa in Folge des Verlustes von Abnehmern an Wettbewerber zurück, könnte es aus hygienischen Gründen in Ausnahmefällen erforderlich werden, den Eintritt neuer Anbieter in den Markt abzuwehren. Entsprechend sollte in einem Bundesgesetz für den privaten Wassermarkt die Möglichkeit vorgesehen werden, bei Streichung von § 103 GWB a.F. in Härtefällen wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen zuzulassen, die geeignet sind, die Stabilität bestehender Versorgungssysteme zu erhalten (...).  (Unterstreichungen BBU). Warum die Hygienerisiken beim Herausbrechen von Großkunden nur "in Ausnahmefällen" auftreten sollen, wird von den "Gutachtern" nicht näher begründet. Damit die Zulassung der wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen tatsächlich die restriktiv gehandhabte "Ausnahme" bleibt, sollen entsprechende Zulassungen nur mit einer Ministererlaubnis (!) erteilt werden können.

Hü und Hott beim Anschluß- und Benutzungszwang

Symptomatisch für die Brüche in dem Gutachten ist die dann gleich folgende Feststellung, daß für kommunale Unternehmen die vorgeschlagene Ministererlaubnis für wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen "nicht erforderlich" sei. Die kommunalen Wasserversorgungsunternehmen könnten sich nämlich "bei Gefahr für die Stabilität der Versorgungssysteme durch Anschluss- und Benutzungszwänge vor dem Markteintritt durch Wettbewerber schützen". Als eine der Grundvoraussetzungen für die "Totalliberalisierung" war zuvor von den Gutachtern aber gerade die generelle Abschaffung des Anschluß- und Benutzungszwanges gefordert worden. Nach Ansicht der Gutachter könne der "Wegfall des Anschluss- und Benutzungszwangs" durch vier Maßnahmen erreicht werden:

"Vollprivatisierung und damit den Wegfall des Rechts der Gemeinden, Anschluss- und Benutzungszwänge zu verhängen oder
Verzicht der Gemeinden auf Anschluss- und Benutzungszwänge oder
Befreiung der Verbraucher vom Anschluss- und Benutzungszwang im Rahmen der Liberalisierungsklausel der AVBWasserV [Allgemeine Versorgungsbedingungen für die Trinkwasserversorgung; Anm. BBU] oder
Auflagen des Landes gegenüber Unternehmen im kommunalen Einfluss zur Gewährung von Ausstiegsmöglichkeiten für Abnehmer im Versorgungsgebiet über die AVBWasserV hinaus."

Anschlußzwang soll nur für Großverbraucher aufgehoben werden

Daß es den "Gutachtern" bei der Abschaffung des Anschluß- und Benutzungszwanges nur um die Belange der Großkunden geht, wird an anderer Stelle des Gutachtens deutlich: Damit sich der "Wettbewerb im Markt" entfalten kann, muß nach Ansicht der "Gutachter" der Anschluß- und Benutzungszwang nämlich nur für Großkunden aufgehoben werden. Wassergroßverbraucher sollen sich künftig nach Belieben aus eigenen Quellen oder per Stich- und Durchleitungen von fremden Wasserlieferanten versorgen lassen können. "Demgegenüber" erachten die "Gutachter" die Umstellung von Haushalten auf Eigenversorgung als "problematisch". Dies wird folgendermaßen begründet:



"Bei bestehenden Einzelversorgungsanlagen werden die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung oft nicht eingehalten. Entsprechend sollte die Einzelwasserversorgung für Haushaltskunden nur in Ausnahmefällen zulässig sein. Der generelle Anschlusszwang sollte durch Bundesrecht (z.B. Infektionsschutzgesetz) vorgeschrieben werden, wobei der Haushalt in der Wahl des Wasserversorgers frei sein sollte." Jedoch wird an anderer Stelle mit viel Understatement hinsichtlich der "Wahlfreiheit" der Haushalte eingeräumt:



"Angesichts der Kostenstrukturen in der Trinkwasserversorgung ist allerdings nicht davon auszugehen, dass jeder [!] Verbraucher den Wasserversorger frei wählen kann." Trotz der für die "normalen" Haushaltskunden gerade nicht gegebenen Wahlfreiheit, lassen die "Gutachter" dann aber den Euphemismus folgen,



"dass die freie Wahl des Anbieters grundsätzlich das demokratischste Mittel [!] ist, um die eigenen Bedürfnisse zu artikulieren und Wettbewerb der effektivste Weg, um Verbraucher vor hohen Preisen zu schützen." (Whow!) Und an anderer Stelle wird betont:



"Wettbewerb durch Eigenversorgung wirkt insofern effizienzsteigernd, als die Verbraucher [???] selbst über die für sie günstigere Versorgungslösung entscheiden. Allein die Option der Verbraucher auf Übergang zur Eigenversorgung trägt dazu bei, dass der Wettbewerbsdruck auf das etablierte Unternehmen erhöht wird" (Unterstreichung BBU). Aber letztlich kommen die Gutachter nicht ganz an der Tatsache vorbei, daß die ganze Sache "dem Verbraucher" überhaupt nichts nutzt. Denn: "Wettbewerb durch Eigenversorgung ist vor allem für Großverbraucher von Interesse." Und diese Großkunden sind bereits jetzt gegenüber den Haushaltskunden begünstigt: Wie die "Gutachter" selbst schreiben, liegen die Preise für Industriekunden bereits heute um "15 % bis 23 % unter denen für Haushaltskunden".

Viel zu viel Blei im französischen Trinkwasser

In jedem zweiten französische Haushalt soll Trinkwasser aus dem Hahn fließen, das den künftigen EG-Grenzwert für Blei von 10 Mikrogramm pro Liter überschreitet! Wie die ZfK 2/01 berichtet, sind dafür Hausinstallationen verantwortlich, die bis in die dreißiger Jahre hinein in Blei ausgeführt worden waren. Dagegen hätten die französischen Wasserwerke die Bleirohre im öffentlichen Netz mittlerweile fast vollständig ausgetauscht. Um den künftigen Blei-Grenzwert in der EG- Trinkwasser-Richtlinie einhalten zu können, sollen jetzt in Frankreich "Bestimmungen" in Vorbereitung sein, die die Hausbesitzer zum Austausch der Bleirohre veranlassen sollen. Als Anreiz sind Steuererleichterungen für die Hausbesitzer geplant. Die Kosten für den Rohrwechsel werden für die Hausbesitzer "auf einen Betrag in fast dreistelliger Milliardenhöhe geschätzt" (!). (Zum Vergleich: Für einige Regionen in Ost- und Norddeutschland wird geschätzt, daß dort noch bis zu 10 Prozent Bleirohre in der Hausinstallation verbaut sind.) Siehe auch Kasten auf S. 4!

"Rosinenpickerei" zum Nachteil der Haushaltskunden

Daß das Abwerben von Großkunden "die Verbraucher vor hohen Preisen schützen" wird, ist gerade nicht anzunehmen! Aufgrund der hohen Fixkosten wird das Wasserwerk gezwungen sein, bei deutlich abnehmenden Wasserbezugsmengen die Kubikmeterpreise entsprechend anzuheben. Der niedrigere Bezugspreis für die Großkunden muß von den "Normalverbrauchern" über höhere Wassergebühren kompensiert werden. Mithin auch hier die im Neoliberalismus übliche Umverteilung von unten nach oben! Mit einigem Wortgeklingel versuchen sich die "Gutachter" des BMWi gegen diesen Vorwurf zu wehren:



"Einer solchen Entwicklung werden neben umwelt- auch verteilungspolitische Bedenken entgegengehalten. Befürchtet wird ein ‘Rosinenpicken’ durch neue Anbieter, die ‘lukrative’ Abnehmer mit niedrigeren Preisen aus der Solidargemeinschaft der Verbraucher locken. Dem ist entgegenzuhalten, dass ein effizienter Anbieter die ‘Rosinenpickerei’ eines Wettbewerbers mit Preissenkungen abwehren kann. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass einzelne [!] Verbraucher bei solchen Tarifstrukturen stärker belastet werden als das bislang der Fall ist. Der ordnungspolitisch überlegene Weg besteht darin, entsprechende Preisdifferenzierungen zuzulassen und sozialen Härten mit direkten Transferzahlungen an die Betroffenen zu begegnen." Man staunt auch hier über die Dreistigkeit der Gutachter: Offenbar ist es für diese sicherlich nicht schlecht verdienenden Herrschaften normal, daß die Preisnachlässe für die Großkunden von der Allgemeinheit via Sozialhilfe und ähnlichem finanziert werden müssen!

Großer Nachholbedarf bei der Abwasserreinigung in Frankreich

Nur 38 Prozent der Kläranlagen in Frankreich entsprechen den Vorgaben der EG-Kommunalabwasserrichtlinie  (s. RUNDBR. 589/1-2). Wie die ZfK unter Berufung auf das französische Umweltministerium in der Ausgabe 3/ 01 meldet, werden die Kosten für die Nachrüstung der französischen Kläranlagen in den nächsten 20 Jahren auf 500 Mrd. fFr (umgerechnet etwa 150 Mrd. DM) geschätzt. Angesichts der eklatanten Defizite bei der Sanierung der desolaten Abwassersituation tröstet sich das Umweltministerium in Paris mit dem Hinweis darauf, daß die Situation "in 13 der 15 EU-Mitgliedsländer nicht viel besser" sei. Zusammen mit der im RUNDBR. 599/4 erwähnten extrem kleinparzellierten Wasserversorgungsstruktur in Frankreich ist es schon recht erstaunlich, wenn uns die neoliberalen Wasserstrategen angesichts der Defizite bei der Abwasserreinigung die französische Wasserwirtschaft als leuchtendes Vorbild entgegenhalten.

Fortschritt durch Wettbewerb! Dampft die Wasserwerke ein!

Daß das Herausbrechen von Großkunden mit Hilfe von Dumpingpreisen auch bislang gut geführte Wasserversorgungsunternehmen ökonomisch in den Ruin treiben kann, ist den "Gutachtern" klar. Kühl konstatieren sie:



"Können Wasserversorgungsunternehmen ihre Kosten im Wettbewerb nicht decken, sind sie gezwungen, aus dem Markt auszuscheiden. Auch Kommunen werden unrentable Versorgungsunternehmen auf Dauer kaum halten können und den Verkauf des Unternehmens oder eine Übertragung der Versorgungsaufgabe auf Dritte erwägen." Dieser Verdrängungswettbewerb ist für die marktradikalen BMWi-Gutachter durchaus wünschenswert, da die Ruinierung von Wasserwerken zu "einer stärkeren Konzentration auf der Anbieterseite" führen wird.

Weitere Anmerkungen zum "Liberalisierungs-Gutachten" des BMWi können im RUNDBR. 602 nachgelesen werden. All diejenigen, die das "Gutachten" im Original studieren wollen, finden das "Gutachten" zum Herunterladen auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums. Auf der Titelseite

http://www.bmwi.de

ist ein "Knopf", der einem zum "Gutachten" führt.

Auch EU-Parlamentarier denken über Wasser-"Liberalisierung" nach

"Die EU hat keinerlei Absichten, die kommunalen Wasser- und Abwasserbetriebe einer Liberalisierung auszusetzen!" So der Tenor zahlreicher Reden von Mitarbeitern der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission in den letzten Monaten (s. RUNDBR. 589/3). Unterschwellig wird in Brüssel aber weiterhin über die "Liberalisierung" des europäischen "Wassermarktes" nachgedacht - vielleicht nicht unbedingt in der Generaldirektion Umwelt, dafür offenbar umsomehr in der Wettbewerbs- und Binnenmarktskommission und in Teilen des EU-Parlaments. Der Eindruck drängt sich jedenfalls auf, wenn man den Fragenkatalog liest, der einer Anhörung des EU-Parlaments am 6.3.2001 zur "Daseinsvorsorge in Europa" (s. 583/1-3) zugrunde lag. Unter der Berichterstattung des Abgeordneten WERNER LANGEN wurde in dem Fragebogen den Sachverständigen als Nr. 2 folgender Text zur Stellungnahme vorgelegt:



"Inwieweit werden Strukturen und Institutionen der Daseinsvorsorge durch die anstehenden weiteren Liberalisierungsvorhaben auf EU-Ebene (z.B. Wasser, Eisenbahn, Post, Gas und Strom, Soziale Dienste (Gesundheit, Bildung, Dienstleistungen für ältere Menschen) berührt?" (Unterstreichung: BBU).
Wer Unterlagen über die Privatisierung in der deutschen Wasserwirtschaft benötigt, kann unsere entsprechende Materialsammlung gegen VOREINSENDUNG von DM 30.- (V-Scheck) anfordern. Diese Materialsammlung enthält auch eine Auflistung der einschlägigen Aufsätze aus der wasserwirtschaftlichen Fachpresse.
Gast (Anton Berg)
(Gast - Daten unbestätigt)

  29.04.2002

Ich versteh eigentlich die Sorge um die Privatisierung des Wassermarktes nicht ganz. Es wird bestimmt bei uns mehr Coca Cola, Fanta, Bier oder Mineralwasser getrunken, als Leitungswasser. Diese ganzen Erfrischungsgetränke kommen aber alle von privaten Herstellern, die damit ihr Geld verdienen und Menschen ihre Arbeit haben. Sie werden alle von Fachbehörden (Gesundheitsamt usw.) überwacht. Wenn das also nicht funktionieren würde, müsste man im Umkehrschluss ja auch fordern, dass z. B. Coca Cola vollständig in Kommunale Hände gehörte, so wie beim Trinkwasser, damit die Qualität nicht leidet. Gerade Mineralwasser, dass, im Gegensatz zu Leitungswasser, sehr viel getrunken wird, kommt meist von Privatquellen.
Ich bemühe mich mit Freunden seit etwa einem Jahr um den Aufbau einer Wasserversorgung (Homepage: http://www.howag.de ) unter der Rechtsform einer Genossenschaft, als Mitglied beim Bayerischen Genossenschaftsverband. Diese Wasserversorgung wäre für 152 Anwesen, die z. Zt. noch alle eigene Hausbrunnen haben. Faktisch alle der Hausbesitzer wären für diese Genossenschaft. Wir haben eine Planung, die das WWA als "technisch in Ordnung und für Förderungswürdig" erachtet. Der Geno-Verb. hält unser wirtschaftl. Konzept für einwandfrei und "tragfähig". Die Personalfragen (Wasserwart usw.) sind geklärt, aber man lässt uns diese Anlage nicht bauen. Warum? Ich habe mich für die Thematik der deutschen Wasserwirtschaft interessiert und komme zu folgendem Schluss: Die kommunalen Wasserversorger, die Wasserwirtschaftsämter, die Gesundheitsämter, die Landesämter für Wasserwirtschaft in den einzelnen Bundesländern, -alles Beamte, die in der Bewirtschaftung des Themas Wasserversorgung einen fruchtbaren Boden für ihr „ruhiges Dasein“ finden. Ihr sog. Alibi: "Wasser darf nicht privatisiert werden, da die Qualität leiden würde". Diese kommunalen Versorger leiden aber wegen ihrer Misswirtschaft dauernd unter Geldmangel für notwendige Instandsetzungsarbeiten, ---da leidet die Qualität ihres Produktes. Ein Beispiel: seit Jahren ist der Einbau von Asbestzementrohren zum Trinkwasser Transport verboten. Es ist bekannt, dass diese Rohre Asbest an das Trinkwasser abgeben. Man kommt so in Kontakt mit Asbest. (z.B. Wäsche, Bettwäsche, usw. die mit diesem Wasser gewaschen wurde, gibt die Fasern nach dem Trocknen an die Luft ab, usw.) Kilometerweit sind diese Leitungen in Deutschland noch in Betrieb. Unser Gebiet soll aber jetzt zum "Erstanschluss" an solche Leitungen angeschlossen werden (www.howag.de) Der kommunale Betreiber hat aber kein Geld um diese Leitungen auszuwechseln und ist noch dazu durch verschiedene Beteiligungen der einzelnen Kommunen (Gemeinden, Landkreis usw.) untereinander in seinem Handeln stark eingeschränkt. Ein freies Unternehmen müsste diese Leitungen bestimmt auswechseln, da es sonst im "Konkurrenzkampf" sicher mit anderen Bewerbern am freien Markt unterliegen würde. In Amerika, die Anbieter sind Privatunternehmen, ist so das Problem der Asbestleitungen gelöst worden. Manche Anbieter wechselten die Leitungen aus. Andere waren dazu (finanziell) nicht in der Lage, gingen Pleite und wurden von denen übernommen, die sich das Auswechseln leisten konnten. Denn kurzerzeit war Wasser aus Asbestzementrohren fast im ganzen Land unverkäuflich. Gehen Sie mal bei uns zu den Stadtwerken und sagen: ich kauf kein Wasser mehr aus Asbestzementrohren. Die kommen ihnen mit der Satzung zu Abgabe von Trinkwasser, wonach Sie verpflichtet sind das Wasser zu kaufen. Ohne dieses Monopol wäre nämlich diese staatl. (oder besser kommunale) Misswirtschaft nicht aufrecht zu erhalten. (Wie war es denn bei der Post). Mich würde es freuen wenn dieses Thema mal von der Seite her diskutiert würde. Und schaut mal in unsere Homepage unterhttp://www.howag.de  Würde mich freuen. Gruß Anton



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