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Kategorie: > Technik > Regen- / Brauchwassernutzung
Regenwassernutzung für Waschmaschinen
Gast (Gerd-W. Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.05.2002

Dürfen nach der Trinkwasserverordnung ab 1.1.2003 noch Waschmaschinen mit Regenwasseranlagen betrieben werden?
Das wasser.de team meint nein. Wie ist eurer Meinung?
Zur Aufklärung haben wir an das Bundesgesundheitsministerium geschrieben. Der Brief ist hierunter kopiert.

An das Bundesministerium für Gesundheit

Betr.. Regenwassernutzung für Waschmaschinen


Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Novelle der Trinkwasserverordnung lässt erstmals für bestimmte Verwendungen im Haushalt eine Abweichung von der Trinkwasserverordnung zu.

Begründet wird dies damit, dass Nicht Trinkwasser bei bestimmten Verwendungszwecken in der Regel keine oder allenfalls vernachlässigbar geringe Auswirkung auf die Gesundheit des Verbrauchers haben soll.
Konkret benennt das Bundesministerium für Gesundheit in der Begründung der neuen TrinkwV den Verwendungszweck WC Spülung. dieser stellt rund ein Drittel des Trinkwasserabsatzes dar.

Soweit in Ordnung.

Nun unsere Frage: Können Waschmaschinen mit Regenwassernutzungsanlagen nach der neuen TrinkwV betrieben werden?


Über eine schnelle Beantwortung dieser Frage wären wir Ihnen ausserordentlich dankber.

Wir betreiben seit ca. vier Jahren die Hompage trinkwasser.de und wasser.de. Wöchentlich haben wir etwa 7000 Besucher. Viele Fragen beziehen sich auf die Regenwassernutzung.  


Mit freundlichen Grüßen


Ged-W. Klaas




Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
H2O
(gute Seele des Forums)

  01.10.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Barbara Rockstroh vom 01.10.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Frau Rockstroh,

weil Sie sich schon auf neue threads stürzen ohne die an Sie gerichteten Fragen im alten thread zu beantworten:

Ich halte das ebenfalls für eine Falschmeldung. Regenwasser ist im Regelfall kein Trinkwasser, wenn nicht eine entsprechende Aufbereitung und Kontrolle erfolgt.

Mir ist erst kürzlich ein Bericht auf den Tisch gekommen bei dem es darum ging Metallgehalte im Regenwasser bezüglich Umweltbelastung einzuschätzen. Dabei wurden von einer Vielzahl unterschiedlicher Dachbedeckungen und Regenwasserauffangsystemen Proben analysiert. Unter anderem auch die biologischen Parameter der aufgefangenen Regenwässer.

Unter den Regenwasserproben befand sich keine einzige Probe die nicht mit Fäkalkeimen belastet war. Die Verfasser des Berichts kamen daher zur Auffassung das eine Belastung von Regenwässern mit Fäkalkeimen unvermeidbar ist.

Schon dieser Umstand sollte erklären warum sich die Trinkwasserverordnung nicht mit privaten Regenwassersystemen beschäftigt.

Den link zum Buch Ihres Chefs habe ich aus ihren beiden Beiträgen entfernt. Zumal ich keine Zusammenhänge zur Verwendung von Regenwasser in Waschmaschinen gefunden habe.

Gruß
H2O

Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!
Barbara Rockstroh
(Mailadresse bestätigt)

  01.10.2008

Regenwassernutzung für die Waschmaschine ist im Rahmen der Einführung der aktuellen Trinkwasserverordnung bei Ein- und Zweifamilienhäusern ausdrücklich erlaubt. Ein 4-Personen-Haushalt kann Trinkwassergebühren für bis zu  80.000 Liter pro Jahr und – da das Regenwasser sehr weich ist – Waschmittel einsparen.


Werbenden Link (Buchtipp)entfernt

Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!
Gast (Stefan Prakesch)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.05.2002

Hallo Herr Klaas,
als privater Hausbesitzer können Sie nach wie vor machen was Sie wollen. Die Norm schreibt nur vor, dass jeder die Möglichkeit haben muss, seine Wäsche mit Trinkwasser zu waschen. Im Wohnungsbau muss also am Waschmaschinen-Aufstellplatz neben dem Regenwasser- auch ein Trinkwasserhahn installiert sein, damit die Bewohner frei entscheiden können.



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