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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Trinkwasserverordnung ab 01.01.2003
Gast (Cornelia Pallas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.06.2002

Nach mir vorliegenden Infos soll ab 01.01.2002 eine neue Trinkwasserverordnung gültig werden, wonach Vermieter verpflichet werden, darauf zu achten, das die Mieter eine regelmässige Kontrolle an den Wasserhähnen durchführen in der Form, dass mind. 1 x wöchentlich an jedem Wasserhahn das Wasser 3 Minuten gelaufen sein muss. Bei Abwesenheit länger als 2 Wochen müssen danach alle Zapfstellen 3 Minuten laufen.
Hierzu muss der Mieter ein entsprechendes Protokoll führen und dies jederzeit nachweisen können.

Wer kann mir sagen ob diese Aussagen so richtig sind.
Wenn ja, wo kann dies nachgelesen werden? Ich habe zwar
hier in Wasser.de eine neue Trinkwasserverordnung gelesen aber diese Informationen nicht finden können.

Gruß und besten Dank im voraus

C. Pallas



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1
Gast (Gerd W. Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.06.2002

Liebe Frau Pallas,
die neue Trinkwsserverordnung (TVO), gültig ab 1.1.2003, sieht solche Massnahmen nicht vor.
Es ist allerdings vernünftig, wenn man nach zwei Wochen Urlaub wieder nach Hause kommt, dass man das abgestandene Wasser ablaufen lässt.
Der Hauseigentümer ist aber nach der neuen TVO für die Trinkwasserqualität im Haus verantwortlich. Das Wasserwerk bis zur ersten Absperrung im Haus zuständig. Der Grund ist, dass die Bleiwerte nach TVO herabgesezt werden.
Bei Bleileitungen im Haus kann der Bleiwert überschritten werden. Der Hausbesitzer ist somit zweifelsfrei für die Installation im Haus verantwortlich.
Bei Bleiinstallation sollte das Wasser nach einer Verweildauer von grösser zwei Stunden, so eine Antwort aus Brüssel, weggelaufen lassen werden.

Mit freundlichen Grüssen

Gerd-W. Klaas



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