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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Hinweisschild | |
Gast (Hubert Vitzthum) (Gast - Daten unbestätigt) 29.10.2002 |
Hallo, wer muss bei einen Neuanschluss das Hinweisschild für den Hausanschlussschieber bezahlen wenn zwischen öffentlichen und privaten Grund unterschieden wird. Gibt es dafür eventuell ein Gerichtsurteil? Im voraus mercy |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3 |
Gast (Silvio) (Gast - Daten unbestätigt) 04.11.2002 |
Also bei uns(Brandenburg) gehört das Schild zum Hausanschluss (lt.AVB Wasser)und die Kosten werden dem Kunden auferlegt. |
Gast (Hubert Vitzthum) (Gast - Daten unbestätigt) 30.10.2002 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Gerd-W. Klaas vom 29.10.2002! Hallo Herr Klaas, vielen Dank für ihre schnelle Beantwortung der Frage. Mir ist aber noch nicht ganz klar wer das Hinweisschild letztendlich bezahlen muß. In der Beitrags-u. Gebührensatzung steht unter §9 "Die Kosten für die Herstellung der Grunstückanschlüsse sind mit Ausnahme der Kosten die sich außerhalb der Grundstücke des Wasserabnehmers befinden zu erstatten" Da man das kleine blaue Hinweisschild auch am Lichtmasten gefestigen kann (außerhalb Privatgrund) müsste dies der Wasserversorger übernehmen. Die Kosten für das Hinweisschild sind mit montage wesentlich höher als 4€. Wer kann mir noch weiterhelfen? Im voraus mercy |
Gast (Gerd-W. Klaas) (Gast - Daten unbestätigt) 29.10.2002 |
Sehr geehrter Herr Vitzhum, meinen sie das kleine Schild, daß am Haus oder am Gartenzaun angebracht wird? Nach den Vorschriften des deutschen Verbandes der Gas- und Wasserwerke gehört zur Rohrleitung auch die Beschilderung. Ein Schild für den Hausanschlußschieber der immer an der Hauptleitung angeschlossen wird gehört zum Hausanschluß. Deshalb muß der Kunde bei der Neuanschließung an das Wasserrohrnetz seinen gesamten Hausanschluß bezahlen .Kein anderer außer dem Kunden hat dadurch ein Vorteil. Quintezenz für Beschilderung "Zahlemann und Söhne" Überigens das Schild kostet doch nicht mehr als 4 Euro. Mit freundlichen Grüßen Gerd-W. Klaas |
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