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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Muss Hausanschluss aus Blei ersetzt werden?
Gast (Jürgen Steinchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.07.2003

Wir haben in einer hessischen Gemeinde 2 kleine Doppelhaushälften (jeweils Baujahr 1937) gekauft (die 1. Hälfte in 2000, die 2. gerade jetzt im August 2002).

Beide Doppelhaushälften haben jeweils einen separaten Hauswasseranschluss, aber eigentlichen benötigen wir nur einen gemeinsamen Anschluss.

Der eine Hauswasseranschluss wurde 1992 repariert und ist aus Kunststoff (Kosten damals insgesamt 2500,- DM).

Die "neue" Doppelhaushälfte hat allerdings noch einen Hauswasseranschluss aus Blei. Nun verlangt die Gemeinde, dass dieser bis Ende November 2003 ausgetauscht, d.h. das Blei beseitigt wird. Die Kosten von ca. 3800,- Euro sollen wir dafür tragen.

Nun habe ich dazu sehr viele Fragen:
1) Bis wann muss das Blei beseitigt werden? Bis 2003 oder 2013?

2) Kann man den Anschluss nicht einfach stilllegen (indem man die Hausinstallation entsprechend ändert) und die Bleileitung einfach in der Erde lassen und an Absperrvorrichtung das Wasser abstellen?

(Die Häuser befinden sich in einer Sackgasse und danach gibt es nur noch 2 weitere Häuser. Die Absperrvorrichtung vor der Bleileitung befindet sich auf dem Bürgersteig ca. 1 m vor unserem "neuen" Haus.)

3) Seit wann müssen Bleileitung ausgetauscht werden? Habe ich event. eine Chance den Verkäufer noch haftbar zu machen?

4) Warum will die Gemeinde / Firma die gesamte Straße bis zur Hauptleitung in der Mitte aufreißen und nicht nur bis zur Absperrvorrichtung ?

5) Kann ich den Bürgersteig nicht selbst aufgraben? Kann mir die Gemeinde dies verweigern? (Ich soll ja auch bezahlen!)

6) Kann ich nicht eine Firma suchen, die uns ein günstigeres Angebot macht als diese Firma? (1992: weniger als 2500,- DM und 2002: ca. 3800,- EURO - Das ist eine Preissteigerung von weit über 10% pro Jahr!!)

7) Darf ich die Haus-Installation einfach ändern? Darf ich einfach beide Häuser über den Kunststoff-Hausanschluss versorgen?

Über wenigstens einige Antworten und hoffentlich einen Tipp würde ich mich sehr freuen und wäre dankbar dafür, da wir bereits recht hohe Kreditbelastungen haben und noch einige Sanierungen / Renovierungen (Nachtspeicheröfen raus, vernünftige Heizung plus Fenster rein, etc.). Das Geld könnte ich dafür wirklich besser einsetzen!

Im Voraus vielen Dank für jede(n) Antwort / Tipp!!!



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 8
H2O
(gute Seele des Forums)

  10.09.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp s vom 09.09.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Sepp,

du hast recht, für bestimmte Anwendungen in der Chemie wird bevorzugt Blei verwendet. Zum Beispiel bei der Herstellung von Schwefelsäure (Bildung von Bleisulfat als Belag).
Blei bildet mit vielen Anionen schwerlösliche Verbindungen, die dann einen schützenden Belag auf der Oberfläche ausbilden. Der Angriff wird dadurch verhindert oder stark ausgebremst.

Gruß
H2O
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.09.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von H2O vom 09.09.2008!  Zum Bezugstext

Hallo H2O ich habe diese Frage aus zweierlei Gründen gestelt, zum einen war in meinen ehem.Wohnort eine  Bleileitung in Stall  jahrzehnte  lang  in Verwendung (kalkältiges Waser .Da in mein jetztigen  Wohnort eisenhältiges ziemlich weiches Waser vorhanden war (bis zum Bau enes neuen Brunnens) welches die verzinkten  Rohre zum durchrrosten brachte nehme ich an das beim  zweitgenanntenn Wasser auch Bleileitungen nicht gerade gut gewesen wären.
Mir ist aber auch bekannt dass in der Chem .Industrie für  gewisse Zwecke   bleisausgekleidete  Behälter    verwendet werden also Blei in bestimmten Fällen sehr widerstandsfägig ist .
mfg sepp
H2O
(gute Seele des Forums)

  09.09.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp s vom 08.09.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Sepp,

du hast die Frage zwar an Lothar gerichtet, aber ich drängle mich einfach mal vor. Bei der Bleilöslichkeit kommt es tatsächlich wesentlich auf die Wassererinhaltstoffe an. Bleicarbonat als Belag in den Rohren führt dazu, dass nur sehr wenig Blei an das Trinkwasser abgegeben wird (in der Regel < 20µg/l). Die Karbonathärte im Wasser führt zur Bildung des Bleicarbonats. Das Wasser muß aber die Bedingung erfüllen, dass es keine aggressive Kohlensäure enthält. In Deutschland sorgt die Trinkwasserverordnung dafür, dass keine solchen, bleiaggressiven Wässer von den Versorgern abgegeben werden.
Aggressive Kohlensäure führt bei Blei zu Bildung von Bleihydrogencarbonat, das im Gengesatz zu Bleicarbonat leichter löslich ist und daher höhere Bleikonzentrationen im Wasser verusacht.

Kurz zusammengefasst bedeutet das:

weiche, saure Wässer führen zu hoher Bleikonzentration im Wasser

Wässer die im Kalkkohlensäuregleichgewicht stehen oder steinabscheidend sind, führen zur Bleicarbonatbildung und daher zu sehr geringen Bleikonzentrationen im Wasser.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Blei weiterhin verwendet werden kann, weil ab 2013 der Grenzwert für Blei auf eine Konzentration von 10 µg/l abgesenkt wird. Diese niederen Konzentrationen werden auch bei harten Wässern u.U. nicht mehr erreicht, deshalb muß bis 2013 Blei in Installationen eigentlich generell ersetzt werden (soweit noch vorhanden).

Gruß
H2O
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.09.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 07.09.2008!  Zum Bezugstext

  Hallo Lothar mit dem Beitrags hat meine Frage zwar nicht direkt  zu tun trotzdem die Frage : kommt es auf die Zusammensetzung /Inhaltsstoffe des Wassers an ob in diesen Blei gelöst wird dieses  also also bleihältig wird und welche Inhalts-Stoffe sind dies .
 Grüsse aus Österreich  sepp wo es in den letzten 2 Tagen doch wieder einmal geregnet hat  (8 mm) ist schon sehr troken und das Gras unter den Bäumenn ist schon  verdorrt.Gibt es in GR überhaupt Gelsen? Ohne Gelsenstecker könnte ich kaum noch schlafen  ,meiner Frau tun diese Biester allerdings nichts.  Oder wird diese zwar gebissen bekommt  aber keine juckenden Dübel?
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  07.09.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Katja Schäfer vom 06.09.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Frau Schäfer,

in der linken Spalte sieht man das Datum, wann so ein Beitrag geschrieben wurde.
Ich habe berechtigte Zweifel,dass Herr Steinchen nach 5 Jahren dieses Forum aufsucht um ihre gut gemeinten Hinweise zu lesen. Oder sollte man das eventuell als versteckte Werbung bewerten ?

Was wäre denn passiert, wenn Herr Steinchen tatsächlich geantwortet hätte, oder wenn ich sagen würde, wir hatten früher auch Bleileitungen und ich wundere mich seit Jahren darüber, dass ich so einen schweren Kopf habe ? (bleierne Müdigkeit,smile)

es grüsst der "Schwermetaller" aus GR

Lothar
Gast (Katja Schäfer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.09.2008

Hallo Herr Steinchen,

ich hoffe sehr, ihr Problem hat sich in der Zwichenzeit erledigt und die Bleileitungen wurden ausgetauscht.

Übrigens, die Kosten des Austausches bis zum Hausanschluß müssen die entsprechenden Wasserwerke tragen.

Darüber hinaus würde ich Ihnen und Ihrer Familie dringend ein vorsorgliches Ausleitungsverfahren empfehlen.

Am besten bestimmbar ist die Schadstoffbelastung im Vollblut, da etwa 95% des im Blutes vorkommenden Blei´s im Farbstoffes der roten Blutkörperchen gebunden sind.

Anorganisch Bleiverbindungen werden über den Magen-Darm-Trakt zu mind. 10% absorbiert. Bleiionen können die Blut-Hirnschranke passieren.

Bereits kleine Dosen Blei bei chronischer Einwirkung haben schädliche Wirkung auf das Nerven- und Blutbildunssystem sowie auf Nieren.

Blei stört die Absorbation der wichtigen Mineralstoffe und Spurenelemente.

Eine akute Bleivergiftung macht sich durch Bauchschmerzen, Übelkeit, Müdigkeit u.s.w. bemerkbar.

Sie haben eine große Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Kinder.

Viel Glück und viele Grüße

Katja Schäfer
Gast (Sima Roland)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.08.2003

Hallo Herr Steinchen ,

ich kann Ihr Problem und Ihre Sorge gut verstehen,
dennoch haben Sie sehr viele Fragen und viele benötigen viel zeit um auch eine richtige für Sie weiterbringende Antwort zu geben ,dennoch ist es so ,das die Versorgungsunternehmen bis zu Ihrem ersten Absperrhahn im Haus die volle Zustöndigkeit haben ,Sie sind voll verantwortlich für diese Leitung und haben aber auch das Recht hier einzugreifen und eventuelle Schritte für eine Erneuerung einzuleiten.Bedenken Sie aber auch in Ihrem eigenen Interresse und das Ihrer Gesundheit >>> Blei ist Giftig<<< ;Demnach ist der Anschluss von dem Absperrventil 1 meter entfernt hier sehe ich aber auch den Betrag von über 3200 Euro sehr überzogen und nicht gerechtfertigt an.Da wir eine neuer Trinkwasserverordnung seit 2003 haben ist auch hier eine Verschärfung in kraft getreten .Dennoch können Sie ohne weiteres gegen diese Erneuerung antreten wenn Sie nachweisen können das Ihre ins haus fallende Leitung die zulässigen werte nicht übersteigen.
Zu Ihrer Frage auf Regressansprüche gegen den Verkäufer bin ich der festen Überzeugung anhand meiner Rechtilichen Kenntnisse das Sie da schon erhebliche Möglichkeiten haben welche zu fordern ,auser er ist Ihnen anhand der Informationspflicht nachgekommen und hat es Ihnen in schriftlicher Form mitgeteilt ,........
Ich könnte Ihnen daher sicherlich noch viel viel mehr Infos geben ,sollten sie Ihr Problem nicht gelöst haben bin ich gerne bereit Ihnen weiter zu helfen .

Mit den freundlichsten Grüßen Sima / Wasser&Wärme

       Sicher
       Zuverlässig
       & Fair

all unseren Kunden gegenüber .
Gast (Dominik Kramm)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.07.2003

0)
Grundsätzlich: Beim örtlichen Gesundheitsamt (GA) nachfragen (auf Kreisebene)

zu 1)
Blei muss nicht beseitigt werden. Nur wenn der Grenzwert überschritten wird, muss etwas getan werden.

zu 2)
Sollte möglich sein; mit GA absprechen

zu 3)
siehe zu 1)
Der Grenzwert von 40 µg/l (=0,04 mg/l) ist bis 30.11.2003 gültig. Bis 2012 ist der Grenzwert auf 25 µg/l und ab 2013 auf 10 µg/l festgesetzt.

zu 4)
Weil evtl. alles aus Blei ist. Bei der Stadt oder Gemeinde (ist für die Wasserversorgung zuständig) nachfragen.

zu 5)
Mit der Stadt bzw. Gemeinde absprechen.

zu 6)
siehe zu 5)

zu 7)
Ich würde sagen ja (mit Voebehalt). Ist Privateigentum und meines Wissens nicht gesondert genehmigungs bedürftig. Außer Sie geben das Wasser an die Öffentlichkeit ab (z.B. als Gastwirtschaft, Sportanlage o.ä.).

Sie sollten genau darauf achten, ob es sich um die Hausanschlussleitung (von der Hauptleitung bis zum Wasserzähler) oder die Hausinstallation (alles nach dem Wasserzähler) handelt. Meiner Meinung nach ist der Wasserversorger bis zum Wasserzähler verantwortlich, auch für die Leitung.

MfG
DK




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