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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Haftungsausschluss eines Wasserversorgers bei Versorgungsstö
Gast (Marry Linke)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.09.2003

Meine Frage ist es zulässig, dass die Wassergesellschaft bei einr Versorgungsunterbrechung mit Wasser für ein Unternehmen- nur für Vorsatz un dgrobe Fahrlässigkeit haftet. Ich sehe hierin einen Verstoß gegen das AGB - Gesetz.
Ebenso finde ich es ungewöhnlich, dass sich die Gesellschaft bei Personen,-Sach -und Vemögensschäden auf einen Höchstwert der Entschädigung festlegt.
Ich wäre sehr dankbar über eine Antwort meiner Fragen diesebezüglich.
Danke Marry



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Gast (Maik)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.02.2004
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 29.09.2003!  Zum Bezugstext

Wenn das mehrfach bestätigt wurde: wo könnte ich die entsprechenden Bestätigungen finden?
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  29.09.2003

Hallo,

ja, die Rechtslage ist so (auch bereits mehrfach bestätigt), aber nicht aufrund des AGB sonder der AVBWasserV.
Gast (Andreas Caumanns)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.09.2003

Hallo Marry Linke,

die von Ihnen beschriebenen Einschränkungen gelten z.B. auch für Stromanbieter, d.h. wenn daran etwas juristisch nicht in Ordnung sein sollte, dann finden Sie eventuell Verbündete auch in anderen Bereichen. Die Rechtslage an sich ist mir diesbezüglich aber unbekannt. Grüße

Andreas Caumanns



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