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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Rostiges warmes Wasser
Gast (Stefan Ehlers-Stolz)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.09.2003

Hallo,
wir leben seit ca. 2 Jahren in einer Mietwohnung in 84513 Töging. Das Wasser enthält hier sehr viel Kalk und entsprechende Geräte müssen sehr häufig entkalkt werden, Ausflüsse verstopfen, hoher Waschmittelbedarf u.sw.
Zudem kommt es ab und an vor, dass kurzzeitig leicht bräunliches Wasser aus den Zapfstellen im Bad kommt. Auch kleine Stückchen in schwarz sind dabei.
Ich denke, dass die braune Färbung Eisen ist und die schwarzen Stückchen aus Mangan bestehen.
Heute ist das Wasser selbst nach längerem laufen lassen (ca. 200l) braun geblieben. Schätzungsweise wurde irgendetwas an den Leitungen verändert ???

Kann der Vermieter überhaupt etwas gegen die Färbung bzw. den hohen Kalkanteil machen. Kann von der Gemeinde eine Änderung des Zustandes gefordert werden?
Auch würde mich interessieren wie das Ganze überhaupt zustande kommt.

Freue mich über Antworten

Stefan







Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4
Gast (Stefan Ehlers-Stolz)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.09.2003
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von P Brinkm vom 26.09.2003!  Zum Bezugstext

Danke für die Antworten.
Ich habe schon mit dem Vermieter gesprochen. Er kann sich das nicht erklären und möchte einen Fachmann fragen. Ich tippe aber auch auf falsch eingesetzte Rohre. Das Haus wurde 1985 gebaut. Zu dem Zeitpunkt häztte man das eigentlich wissen können.

Danke

Stefan
Gast (Dr.-Ing. J. Bolsius)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.09.2003

bin durch Zufall auf Ihre Frage gestossen.

Grundsätzlich: Der Versorgungsträger (also das WWerk) ist verpflichtet, einwandfreies Wasser zu liefern -> s. Trinkwasserverordnung (21.05.2001). Die Rechtslage ist glasklar geregelt, vgl. §5 der Trinkwasserverordnung: "Wasser für den menschlichen Gebrauch MUSS frei von Krankheitserregern, GENUSSTAUGLICH und REIN sein.... Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage dürfen Wasser, das den Anforderungen ... des §7 nicht entspricht, nicht als Wasser für den menschlichen Gebrauch abgeben und anderen nicht zur Verfügung stellen." §7:" Im Wasser für den menschlichen Gebrauch MÜSSEN die in Anlage 3 festgelegten Grenzwerte und Anforderungen  .. eingehalten sein." Schauen wir in die Anlage 3, dann finden wir: GRenzwert für Eisen: 0,2 mg/l (Ausnahme: 0,5 mg/l bei kleinen Wasserwerken mit Fördermengen bis 1000 m³/Jahr und komplizierten geologischen Gegebenheiten), Färbung(Trübung): max. Absorptionskoeffizient: 0,5 /m).
Also: Braunes Wasser verletzt mit hoher Wahrscheinlichkeit den Eisen und den Trübungsgrenzwert, die Wasserabgabe ist unzulässig. Im übrigen ist der Versorgungsträger verpflichtet, Ihnen Auskunft über die Qualität des Wassers zu geben (s. § 21 der TrinkWVO) -> Also: Sprechen Sie Ihren Versorgungsträger auf das Problem an!

Meiner Erfahrung nach liegt das Problem in den allermeisten Fällen aber in der Hausinstallation, genau genommen: In der Wahl ungeeigneter Materialien (z. Bsp. verzinkte Leitungen bei ungeeigneter Wasserzusammensetzung, Falsche Auswahl des Warmwasserspeichers, z.Bsp. Einsatz von unverzinkten Stahlbehältern (der Fachmann wird sich schütteln, aber die Praxis bietet immer wieder schöne Überraschungen) ) oder - im Falle der Wassererwärmung -stark überhöhter Betriebstemperaturen. Braunes Wasser ist ein nahzu sicheres Anzeichen von Korrosion. Das war vor 50 Jahren aufgrund der damaligen Materialien manchmal unvermeidbar, heute gibt es so hervorragende Materialien, dass eine solche Braunfärbung eigentlich nicht mehr auftreten sollte und auch nicht hingenommen werden muss.

Also: Wenn die Rostzapfungen vorwiegend aus der warmen Leitungen entnommen werden, dann spricht schon einiges für Korrosion in der Hausinstallation, da durch die höheren Warmwassertemperaturen der Korrosionsprozess in den warmen Leitungen einfach intensiver vonstatten  geht, so dass Sie auch eine intensivere Färbung haben als in der kalten Leitung.

Korrosion ist aber ein manchmal schwieriges Thema, deswegen wäre mein Rat: Sprechen Sie mit einem Meisterbetrieb oder fragen Sie beim Wasserwerk, was die für Erfahrungen mit den Rohrmaterialien haben, die bei Ihnen eingebaut sind, vielleicht bringt Sie das bei der Ursachenforschung weiter. Grundsätzlich gilt die Trinkwasserverordnung bis zur Zapfstelle, mithin: Die Grenzwerte sind bis zur Zapfstelle einzuhalten. Die Hausinstallation darf das Wasser nicht unzulässig beeinträchtigen!

Der gesetzliche Hebel hierfür ist das Gesundheitsamt:

§9 der Trinkwasserverordnung: "Wird dem Gesundheitsamt bekannt, dass im Wasser aus einer Versorgungsanlage ... die Grenzwerte .. und Anforderungen .. nicht erfüllt sind, hat es unverzüglich zu entscheiden .. ob die Wasserversorgung ... weitergeführt werden kann... Das Gesundheitsamt ordnet in allen Fällen der Nichteinhaltung ... der Grenzwerte und Anforderungen des § 7 an, dass unverzüglich die notwendigen Abhilfemaßnahmen zur Wiederherstellung der Wasserqualität getroffen werden und dass deren Durchführung vorrang erhält. Die Dringlichkeit der Abhilfemaßnahmen richtet sich nach dem Ausmaß der Überschreitung der entsprechenden Grenzwerte und dem Grad der Gefährdung der  ... Gesundheit."

Viele Gruesse!
J. Bolsius
Gast (P Brinkm)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.09.2003
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von P Brinkm vom 26.09.2003!  Zum Bezugstext

Hallo nochmal!

Übrigens haben wir zuhause auch Eisen und Mangan im Trinkwasser. Unser Mietshaus wird mit Trinkwasser aus einem Brunnen versorgt. Bei der Überschreitung des Grenzwertes für Eisen kann man nichts machen, wenn zuviel Mangan enthalten ist, schon. Entsprechende Merkblätter zu Grenzwerten sind beim Gesundheitsamt erhältlich.

In der Trinkwasserverordnung (TVO) ist geregelt, wie das Gesundheitsamt und ggf. der Vermieter bei Überschreitung von Grenzwerten vorzugehen haben. Obwohl bei uns der Grenzwert von Mangan um das 16,22-fache überschritten wird, und in den Merkblättern steht, dass Mangan gesundheitsschädlich ist, wird dieser Zustand vom Gesundheitsamt geduldet. Wir streiten uns schon seit 1,5 Jahren mit unserem Vermieter und mit dem Gesundheitsamt um die Beseitigung der Mängel in unserer Trinkwasserversorgung.

Bisher dachte ich auch immer, dass das Gesundheitamt u.a. für die Erhaltung Gesundheit der Bürger zuständig ist. Die Trinkwasserverordnung lässt aber etliche Ausnahmen zu. Das für uns zuständige Gesundheitsamt hat in in unserem Fall entschieden, dass die Gefährdung unserer Gesundheit "nicht so schlimm" sei. Übrigens kann es unter Umständen bis zu 3 x 3 Jahren dauern, bis Abhilfe geschaffen wird. So sind die Gesetze. Leider.

Wenn Sie also vorhaben sollten, etwas gegen den schlechten Zustand Ihres Trinkwassers zu unternehmen, brauchen Sie vor allen Dingen viel Geduld.

Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!
Gast (P Brinkm)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.09.2003

Hallo Herr Ehlers!

Warscheinlich ist Ihr Trinkwasser mit Eisen (FE) verunreinigt. Wenn Sie genau wissen möchten, wie Ihr Trinkwasser beschaffen ist, können Sie eine Trinkwasser-Untersuchung bei Ihrem Gesundheitsamt durchführen lassen. Wenn Ihr Trinkwasser aus einem Brunnen kommt, trägt die Kosten für die Untersuchung der Betreiber der Wasserversorgungsanlage, in Ihrem Fall der Vermieter. Wenn Sie aber mit "Stadtwasser" versorgt werden, sind warscheinlich alte Leitungen für die Färbung verantwortlich.

Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!



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