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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
neue TrinkwV - Chlormessung | |
Gast (Silke Ehrling) (Gast - Daten unbestätigt) 16.12.2003 |
Guten Tag, Die neue Trinkwasserverordnung schreibt u.a. die Desinfektionsmittel zur Trinkwasserdesinfektion im Rohrnetz vor und gibt die Grenzwerte für freies Chlor an. Frage: WO müssen der Mindest- oder Maximalwert an freiem Chlor bei einer Desinfektion im Rohrnetz gemessen werden? Am Hydranten/im Rohrnetz VOR dem 1. Verbraucher oder beim Verbraucher selbst??? Wie wird die Mindestkontaktzeit gewährleistet? Dies habe ich nicht konkret in der TrinkwV gefunden. Wer schreibt dies vor? Das Gesundheitsamt der jeweiligen Region? Das Problem ist die sogenannte Chlorzehrung: Impfe ich an einer Stelle ein Desinfektionsmittel ein, so muss das Chlorsignal aufgrund der Zehrung nicht unbedingt beim Verbraucher ankommen!! Wer kann mir zu diesem Thema weiterhelfen? Ich benötige gesetzliche Anforderungen hierzu! Danke! |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4 |
Gast (Hermann) (Gast - Daten unbestätigt) 01.02.2004 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wolfgang Reuter vom 31.01.2004! Hallo Herr Reuter, ja diese Liste gibt es bereits sie ist im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht. Mir liegt eine Ausfertigung mit Stand Januar 2003 vor. mfg. Hermann |
Gast (Wolfgang Reuter) (Gast - Daten unbestätigt) 31.01.2004 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hermann vom 29.01.2004! Hallo "Hermann" Sie haben ja recht, aber gibt es die in § 11 angeführte Liste bereits. Wenn ja welches Gesetzblatt. mfg Reuter |
Gast (Hermann) (Gast - Daten unbestätigt) 29.01.2004 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wolfgang Reuter vom 17.12.2003! Schau mal in die TrinkwV 2001 im § 11 ist einiges hierzu aufgeführt! Gruß |
Gast (Wolfgang Reuter) (Gast - Daten unbestätigt) 17.12.2003 |
Neben der TrinkwVO gibt es noch die Trinkwasser-Aufbereitungsverodnung. Schauen Sie doch hier mal rein. mfg W. Reuter |
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