Wasser.de
Lexikon
Shop
Wasser Forum
   mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten
Zurück zur Übersicht!
Kategorie verlassen!
Datenschutz FAQ Hilfe Impressum



 

Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Hauswasseranschluss
Gast (Martin Frisch)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.01.2004

Vor einem halben Jahr wurde uns mitgeteilt das unser Anwesen vom Wasseranschluss-und Benutzungszwang unterliegt.
Jetzt aber meine Frage:
Wie weit muß die Gemeinde die Leitung graben?
Bis zur Flurnummer des Grundstückes wo sich das Haus darauf befindet,oder bis zur allgemeinen Grudstücksgrenze?
Da sich rundum des Hauses noch mehrere Felder und Wiesen sind ist das eine Kostenfrage.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1
Gast (Gerd W. Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.01.2004

Sehr geehrter Herr Frisch,
diese antwort kann im Internet keiner beantworten, da verschiedene Angaben fehlen.
1.) In welcher Gemeinde liegt das Grundstück
2. Wer ist der Wasserversorger
3. Hat die Gemeinde, das Gemeindewerk eine eigene Satzung?.
Generell kann man davon ausgehen, dass bei der Bebauung eines Grundstücks der Hausanschluss von der Hauptleitung "gebuddelt" werden muß. Wird die Länge des Hausanschlusses überschritten (in der Satzung stehen häufig 10-20 m)verlangt das Wasserwerk, dass ein Zählerschacht eingebaut wird. sollten dann Leckagen an dem Hausanschluss entstehen, muss der Kunde für die Wasserverluste selbst bezahlen. Einige Kunden sind dann nicht begeistert wenn sie eine Rechnung von mehreren tausend € bezahlen müssen.



Werbung (2/3)
Laboruntersuchung für Ihr Trinkwasser


Zurück zu Wasser.de
© 1999 - 2018 by Fa. A.Klaas