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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Kann mein Nachbar den Hahn abdrehen??
Gast (Alex)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.05.2004

Hallo!

Ich habe folgendes Problem und würde mich über eine verlässliche Aussage zu diesem Thema sehr freuen.

Wir haben 1994 in Sachsen-Anhalt ein Haus mit Grundstück erworben. Letztes Jahr im November haben wir festgestellt, dass unsere Wasserleitung lediglich nur eine Unterzählerleitung von unserem Nachbarn ist. Dieser Nachbar hatte im letzten Jahr eine überdurchschnittlich hohe Wasserrechnung. Da wir aber immer anständig unser Wasser bezahlen und uns nichts vorzuwerfen haben, war uns dies ziemlich egal. Nun lag heute eine Kündigung des Unteranschlusses zur Wasserversorgung im Briefkasten.(Hiermit will er uns zu einer Einrichtung eines eigenen Hausanschlusses zwingen was jedoch mit hohen ausserordentlichen Kosten verbunden ist) Wir haben doch nie mit ihm einen Vertrag abgeschlossen -- sondern mit der Wasserversorgungsgesellschaft. Darf er uns nach einem Monat Kündigungsfrist einfach so den Hahn zudrehen?



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1
Gast (Lothar Gutjahr)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.05.2004

Hallo Alex,

setze dich bitte gleich mit dem für dich zuständigen Wasser / Abwasserzweckverband in Verbindung. Sollte dort wo immer du in SA bist noch eine städtische Wasserversorgung existieren, dann wende dich an diese.

Meines rudimentären Wissens ist es in SA so, dass die Wasserleitungen bis zu den Wasserzählern den Betreibergesellschaften gehören und der Grundstückseigentümer die Durch - und Weiterleitung dulden muss. Wenn dem dann so ist, kannst Du der Sache mit Gelassenheit entgegensehen. Allerdings  sollte der Wasserversorger deinem Nachbarn klar machen, dass er die Durchleitung zu dulden hat. Änderungen an der Durchleitung kann nur der Wasserversorger vornehmen und dein Nachbar hat da faktisch gar kein Kündigungsrecht.

Pah.. halt meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung. Absolut unverbindlich !

Gruss Lothar




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