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Kategorie: > Technik |
Kein Wasserverbrauch im GebaeudeLeitungen entleeren ? | |
Gast (Hermann Rindchen) (Gast - Daten unbestätigt) 26.05.2004 |
Es handelt sich um grosse Gebaeude,welche mit Kalt-und Warmwasser(incl.Zirkulationsleitung)versorgt werden. Diese Gebaeude stehen fuer eine laengere Zeit ungenutzt leer.Z.Zt.werden alle 4 Wochen die Leitungen ueber Zapfstellen,Druckspueler gespuelt und Geruchverluesse, Siphon's mit Wasser aufgefuellt.Alle Raeume sind nie zugaenglich. Gibt es noch andere kostenguenstigere Moeglichkeiten? Sollte man die Leitungen entleeren,obwohl dadurch bei aelteren verz. Leitungen sich Inkrustationen loesen koennten und bei Inbetriebnahme zu Verstopfungen fuehren koennten? Danke fuer Ihre Hinweise. |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1 |
Gast (A. Günther) (Gast - Daten unbestätigt) 28.05.2004 |
Es gibt die Richtlinie VDI 6023, die - insbesondere im Zusammenhang mit der neuen Trinkwasserverodnung - wichtig ist und für Sie nicht ohne Folgen sein kann. Hier einige Informationen dazu: In dieser Richtlinie werden Anforderungen an die Inspektionen und Wartungen von Trinkwasseranlagen (vom einfachen Mietshaus/Eigenheim bis zu gewerblichen Immobilien (Produktion, Verwaltung)) definiert. Dies betrift Kalt- sowie Warmwasser. Beim Warmwasser insbesondere die Legionellen-Problematik. Aus der VDI 6023 geht klar hervor, das für die regelmäßige und sachkkundige Wartung einer Trinkwasseranlage der Betreiber verantwortlich ist. Der Betreiber (also Sie?) ist verantwortlich für die Organisationshaftung und Verkehrssicherheitspflicht! Die VDI 6023 geht sehr intensiv auf Maßnahmen bei Betriebsunterbrechungen (wie derzeit bei Ihnen?) ein: -> Bei Nichtnutzung einer Trinkwasseranlage sind nach 3 Tagen Maßnahmen des Betreibers notwendig. -> Wenn Trinkwasseranlagen oder Anlagenteile länger als 4 Wochen nicht genutzt werden (Ferien bei Schulen, ect.)sind die betroffenen Leitungen abzusperren und bei Wiederinbetriebnahme nach DIN 1988 zu spülen. -> Wenn Trinkwasseranlagen oder Anlagenteile länger als 6 Monate nicht genutzt werden sind diese bei Wiederinbetriebnahme zu entleeren und nach DIN 1988-2 zu spülen. -> Trinkwasseranlagen, die länger als 1 Jahr nicht genutzt werden, sind sogar von der Trinkwasserversorgung zu trennen. Die Wiederinbetriebnahme darf nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen! -> Außerdem wird bei Trinkwasseranlagen, die länger als 6 Monate nicht genutzt wurden empfohlen, gebäudespezifische, hygienische Überprüfungen des mikrobiologischen Zustandes durchzuführen. Dieses hygienische Gefahrenpotential lt. VDI 6023 sollten Sie mit den genannten notwendigen Maßnahmen klären, damit die Verantwortungsübernahme an den Eigentümer übergeht und Sie Ihrer Organisations- und Verkehrssicherheitsverantwortung ausreichend nachgekommen sind. A. Günther |
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