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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Mindeswasserdruck Hausanschluß | |
Gast (Robert Cerny) (Gast - Daten unbestätigt) 01.06.2004 |
Hallo zusammen, wir möchten (müssen) unsere Wasserversorgung von Brunnen auf "Stadtwasser" umstellen. Nun sagt das Wasserwerk in der Anschlußgenehmigung dass wir eine Druckerhöhungsanlage benötigen, der Druck in der Hauptleitung beträgt nur 2.5 Bar. Unser Haus 2 Stöckig liegt ca.70 Meter von der Hauptleitung entfernt. D.H. die Anschlußleitung wird min. 70 Meter lang (1 Zoll). Wasseruhr wird im Schacht direkt am Anschluß zur Hauptleitung gesetzt. Laut Satzung der Stadt müssen wir uns anschließen. Müssen wir dann auch die Kosten (Anschaffung/Betrieb)für die Druckerhöhungsanlage zahlen ?? Die Stadt hat erst vor ca. 5 Jahren die Wasserleitung gelegt vorher gabe es keine. Danke Robert |
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