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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Mindestdruck
Gast (Frank Schwarz)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.06.2004

Hallo,

vielleicht kann mir einer diese Frage beantworten:

Bei meinem Neubau habe ich einen Fließdruck von ca. 0,1-0,3 bar, was nicht einmal ausreicht im Obergeschoß einen Eimer zu füllen. Die verantwortlichen Stellen verweisen auf die Baugenehmigung, in der eine Druckerhöhungsanlage erforderlich sein könnte, wenn der Installerteur dies feststellt.Mein Nachbar gegenüber hat einen Fließdruck von 2 bar. Nun meine Frage:
Gibt es einen gesetzlichen Mindestdruck der zur Verfügung gestellt werden muß?

Gruß,
Frank Schwarz



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1
Gast (Wasserbockhard)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.06.2004

Gesetzliche grundlage ist der Liefervertrag mit dem Wasserversorger entweder die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WASSER V)oder die Wasserabgabesatzung dort siehe §4 Art der Versorgung. Da derWasserver.nach den allgemein anerkanten Regeln der Technik zu Arbeiten hat gilt auch DIN2000 und das DVGW Arbeitsblatt W-403 wo steht das am Hausanschluß ein mindestdruck von 2 bar bei Erdgeschoßhäusern + 0.5bar je zusätzlichem Stockwerk bei Neunetzen, und 0,35bar bei alten bestnetzen herschen muß.



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