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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
übernahme der 2. Wasserzähler von der Stadtverwaltung
Gast (Lars)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.07.2004

Hallo,
Ich habe mir ein Haus gekauft in dem 2 Wasserzähler von der Stadt abgerechnet wird. Das heisst eines für die 1. Wohnung und ein zweites für die 2. Wohnung. Ist zwar nicht üblich aber für mich angenehm da ich mit dem Mieter nicht abrechnen muss, sondern er dies direkt mit dem Stadtverwaltung machen muss.

Jetzt habe ich einen Schreiben von der Stadtverwaltung bekommen indem man mir mitteilt das die 2. Wasserzähler nach einem Monat nicht mehr abgerechnet wird und der Zähler dann ausgebaut wird. ich müsse bisdahin die Anschlussituation abändern und auf eigene Rechnung einen zwischenzähler einbauen lassen.

Meine Frage:
muss ich das akzeptieren, wo es doch seit Jahrzeht  immer so war.

Muss ich die Umbaukosten tragen? Ich kann doch nichts dafür das die es jetzt plötzlich nicht mehr so weitermachen wollen.


Mit freundlichen Grüßen


Lars



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.07.2004

Hallo Lars!

Grundsätzlich hat die Stadt bzw. das Wasserversogungsunternehmen das Recht, gem. AVBWasser V und/oder der örtlichen Satzung die Möglichkeit, Art, Anzahl und Lage der Anschlüsse unter Berücksichtigung der Belange des Anschlussnehmers zu bestimmen.
Von daher hast Du eigentlich "schlechte Karten". Aber unter den Belangen des Anschlussnehmers würde ich erstmal versuchen, die Gemeinde zu überzeugen, alles so lassen, da dieses einerseits für Dich weniger Arbeit in Bezug auf die Abrechnugn für die 2. Wohnung bedeutet. Andererseits würde ich als Argument auch noch anführen, dass für die 2. Hauptuhr die Gemeinde ja auch noch schließlich die monatliche Grundgebühr als "zusätzlichen Ertrag" erhält, ohne hierfür etwas tun zu müssen, außer alle 6 Jahre (nach Ablauf der Eichzeit) diesen Zähler zu wechsel und einmal jährlich abzulesen. Der Aufwand hierfür dürfte jedoch ungleich geringer sein, als der monaltiche Ertrag aus der Grundgebühr. Viel Glück bei den Verhandlungen.



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