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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Brunnenwassernutzung | |
Gast (Rolf Alberts) (Gast - Daten unbestätigt) 01.09.2004 |
Wo finde ich einen Hinweis (gesetzliche Grundlage) dass ich mein Brunnenwasser für die Toilettenspülung/Waschmaschine nutzen darf? |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3 |
Gast (markus mathey) (Gast - Daten unbestätigt) 17.10.2004 |
unter Din 1988 TRWI |
Gast (Maria Niedermeier) (Gast - Daten unbestätigt) 14.09.2004 |
Hallo, Wasser für den menschlichen Gebrauch (Waschmaschine) muss den Anforderungen der TrinkwV entsprechen. Beide Netze müssen getrennt sein. Die Anlage ist nach § 13 der TrinkWV anzeigepflichtig bei der Gesundheitsbehörde. Ich schlage vor, sich dort beraten zu lassen. Maria |
Gast (Wasserbockhart) (Gast - Daten unbestätigt) 07.09.2004 |
Da Sie wahrscheinlich an eine Öffentliche Wasserversorgungsanlage Angeschlossen sind müssen Sie bei ihrem Wasserwerk einen Antrag stellen auf teilweise befreiung des Benutzungszwangs.Und die Anlage nach DIN1988 betreiben. |
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