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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Brunnenwassernutzung
Gast (Rolf Alberts)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.09.2004

Wo finde ich einen Hinweis (gesetzliche Grundlage) dass ich mein Brunnenwasser für die Toilettenspülung/Waschmaschine nutzen darf?



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Gast (markus mathey)
(Gast - Daten unbestätigt)

  17.10.2004

unter Din 1988 TRWI
Gast (Maria Niedermeier)
(Gast - Daten unbestätigt)

  14.09.2004

Hallo,

Wasser für den menschlichen Gebrauch (Waschmaschine) muss den Anforderungen der TrinkwV entsprechen. Beide Netze müssen getrennt sein. Die Anlage ist nach § 13 der TrinkWV anzeigepflichtig bei der Gesundheitsbehörde. Ich schlage vor, sich dort beraten zu lassen. Maria
Gast (Wasserbockhart)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.09.2004

Da Sie wahrscheinlich an eine Öffentliche Wasserversorgungsanlage Angeschlossen sind müssen Sie bei ihrem Wasserwerk einen Antrag stellen auf teilweise befreiung des Benutzungszwangs.Und die Anlage nach DIN1988 betreiben.



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