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Kategorie: > Technik > Brunnen / Quellen / Pumpen |
Brunnen-Nutzung | |
Gast (Dani Jaeklce) (Gast - Daten unbestätigt) 14.09.2004 |
Hallo, auf dem Nachbargrundstück meiner Eltern befindet sich ein Brunnen. Derzeit benutzen wir das Wasser für den Garten. Meine Eltern würden uns die Nutzung des Brunnens im Testament eintragen. Ist das überhaupt möglich? Was ist dabei zu beachten? Danke im voraus für die Hinweise. |
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Gast (Lothar Gutjahr) (Gast - Daten unbestätigt) 15.09.2004 |
Hallo, wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Nachbargrundstück das ihrer Eltern ? Wenn dem so ist, dann sichert man so etwas im Grundbuch ab, dort gibt es eine Rubrik für Grundlasten aller Art. Das Testament kann in diesem Fall nur im Kreis der Erben wirksam werden. Wenn das Grundstück aus welchen Gründen auch immer verkauft wird zählt nur eine eingetragener Niesbrauch oder wie immer man das bezeichnen möchte. Solch ein Brunnen kann allerdings bereits mit der Satzung eines Wasser Zweckverbandes oder der Kommune untersagt sein. Am besten hier erst mal Einblick nehmen. Denn sonst würde ich das gar nicht erst an die Öffentlichkeit zerren. Ich möchte betonen, dass dies keine Rechtsberatung ist sondern nur ein freundschaftlicher Rat. Gruss aus Griechenland Lothar Gutjahr |
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