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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Recht Nitratgehalt im Trinkwasser über den Grenzwert | |
Gast (Erich Viehbacher) (Gast - Daten unbestätigt) 25.09.2004 |
Muss der Verbraucher es hinnehmen, wenn das Wasserversorgungsunternehmen Trinkwasser z.B. Nitrat über den Grenzwert von 50mg/l liefert. Welche Rechte hat der Verbraucher gegenüber dem Versorgungsunternehmer, auch dann, wenn das Landrats- und Gesundheitsamt als nächste Genehmigungsbehörde dafür befristet eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat. Muss der Abnehmer dafür seinen Preis bezahlen? Wenn ich im Supermarkt Lebensmittel kaufe und daheim feststelle, dass diese Ware nicht mehr in Ordnung ist, bekommen ich i.d.R. mein Geld sofort zurück. Wie ist bei einer Ausnahmegenehmigung wie beschrieben dazu die Rechtslage? |
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Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 10 |
Gast (dsadsa) (Gast - Daten unbestätigt) 15.09.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Marcus Fabian vom 13.10.2004! ![]() Der Betreiber dieses Forums sowie ausgewählte Nutzer das Recht haben, den Text ohne Angabe von Gründen anzupassen oder auch gänzlich zu löschen. Des weiteren stimme ich zu, dass die gemachten Eingaben in Kombination mit meiner IP-Adresse und weiteren automatisch ermittelten Daten gespeichert werden.http://www.thomassabocharmemarkt.com/ |
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JayBee aqua ![]() (gute Seele des Forums) 28.06.2005 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von schüler 13 vom 28.06.2005! ![]() http://lexikon.wasser.de/index.pl?begriff=Nitrat&job=te |
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Rainer Kluth rainer.kluth ![]() (gute Seele des Forums) 28.06.2005 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von schüler 13 vom 28.06.2005! ![]() Aus Wikpeda: Nitrat aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Das Nitrat-Ion (NO3-) ist das Anion der Salpetersäure. Salze, die das Nitrat-Ion enthalten, bezeichnet man als Nitrate. Nitrate werden in der Landwirtschaft als Düngemittel eingesetzt. Ein Nitratsalz entsteht beispielsweise bei der Reaktion einer Lauge mit Salpetersäure. Beispielsreaktion: Ba(OH)2 + 2HNO3 = > Ba(NO3)2 + 2H2O Bariumhydroxid + Salpetersäure => Bariumnitrat + Wasser Es gilt mittlerweile als erwiesen, dass übermäßiger Düngeeinsatz zu einem erhöhten Nitratgehalt in insbesondere oberflächennahen Trinkwasservorkommen führen kann. Der aktuelle Grenzwert für NO3- liegt laut der deutschen Trinkwasserverordnung z.Zt. bei 50 mg/l, laut der schweizerischen Gewässerschutzverordnung bei 25mg/l. Wässer, die diesen Grenzwert überschreiten, werden von Wasserversorgern oft mit nitratärmerem Wasser vermischt, um den Grenzwert einzuhalten. Gruß aus Bonn Rainer Kluth |
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Gast (schüler 13) (Gast - Daten unbestätigt) 28.06.2005 |
was ist nitratgehalt |
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Gast (JayBee) (Gast - Daten unbestätigt) 13.10.2004 |
Hallo Herr Viehbacher, das Gesundheitsamt ist in solchen Fällen erster Regulativ. Für die Festlegung, ob ein Wasser gesundheitsgefährdend ist, zählt im übrigen nicht der Grenzwert (dieser ist eher als technische Vorgabe zu verstehen) sondern ein sog. gesundheitlicher Leitwert. Dieser ist definiert über eine lebenslang gesundheitlich duldbare Höchstkonzentration. Bei Nitrat beträgt dieser Leitwert übrigens 130 mg/l für Erwachsene und 50 mg/l für Säuglinge und Kleinkinder. Wenn das WVU diese Probleme nicht in den Griff bekommt und wenn diese Leitwerte für lebenslange Exposition (die Einzelheiten erspare ich Ihnen jetzt) vom Gesundheitsamt für toxikologisch bedenklich gefunden werden, kann das Gesundheitsamt Einschränkungen zur Verwendbarkeit des Wassers aussprechen oder im Extremfall die Wasserversorgung stillegen - keine Panik, so etwas geschiet höchstens bei Abwassereinbrüchen, Seuchen oder schwersten menschlichen/technischen Versagen. Solange das Gesundheitsamt keine Einschränkung der Verwendbarkeit anordnet, sehe ich bei Ihrer Frage nach dem Recht auf Preiserstattung nicht die geringste Chance, da das Wasser nach deutschem Recht als vollwertig verwendbar gilt. p.s.: lassen Sie Sich nicht durch die ganze Grenzwertdiskusion verunsichern, zeitweilige Überschreitungen des Grenzwertes von Nitrat sind nicht so gefährlich, wie man vermuten könnte. Das ganze sollte bei Ihnen in der Gemeinde eher produktiv diskutiert werden - unter dem Gesichtspunkt nicht alles auf die bösen Wasserversorger zu schieben, die ungesundes Wasser verkaufen, sondern um die Bauern aufzuklären sich an Regulatorien zu halten und bei der Düngung massvoller zu sein und keine Gülle etc. versickern zu lassen. Gruss JB |
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Gast (H2O) (Gast - Daten unbestätigt) 13.10.2004 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Marcus Fabian vom 13.10.2004! ![]() Hallo Herr Fabian, hüten sie sich vor allem vor Salat und Gemüse wenn Sie gesund bleiben wollen. Die folgenden Sorten enthalten durchschnittlich mehr als 1000 mg/kg Nitrat: Endiviensalat Feldsalat Kohlrabi Kopfsalat Kresse Mangold Portulak Radieschen Rettich Sellerie Rote Bete |
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Gast (Marcus Fabian) (Gast - Daten unbestätigt) 13.10.2004 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Marcus Fabian vom 13.10.2004! ![]() Hab' noch ein bisschen gegoogelt und folgende Informationen gefunden: Nach EU-Richtlinien werden 50mg/L als Grenzwert empfohlen. (Deutschland liegt also im Rahmen, die Schweiz ist die Ausnahme mit 25mg/L). Quelle: http://www.bauernhof.net/lexikon/lex_mno/nitrat.htm Die WHO erachtet eine Menge von 220 mg/Tag für zumutbar. Quelle: http://www.inform24.de/nitro.html Hmm, wenn ich jetzt mal davon ausgehe, dass ein Mensch 2.5 L Wasser pro Tag trinkt, sind das schon bis 125 mg. Da darf ich aber nicht mehr viel Wurst essen, um auf 220 mg zu kommen ... ;( mfg Marcus |
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Gast (Marcus Fabian) (Gast - Daten unbestätigt) 13.10.2004 |
50mg/l ist ganz schön happig. In der Schweiz liegt der Grenzwert bei 25mg/l. Bei den meisten anderen europäischen Ländern auch. Gibt's da eigentlich keine WHO- oder EU-Normen, die als Richtwerte dienen können? Wie sieht es mit der Belastung für den Organismus aus? Wo liegt die Grenze zur Gesundheitsgefährdung in mg pro Tag? mfg Marcus |
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Gast (H2O) (Gast - Daten unbestätigt) 30.09.2004 |
Hallo Herr Viehbacher, Paragraph 4 der Trinkwasserverordnung beschreibt Sonderregelungen bei Abweichungen von den Trinkwassergrenzwerten. Nachzulesen hier: http://www.wasser.de/richt-vero/trinkwasserverordnung/04.htm hoffe das hilft Ihnen weiter |
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Gast (Lothar Gutjahr) (Gast - Daten unbestätigt) 27.09.2004 |
Hallo Herr Viehbacher, da von den Wasserspezialisten keiner auf ihre Frage antwortet, werde ich versuchen ihnen zu helfen. Vor noch nicht langer Zeit war der Nitrat Grenzwert noch bei 90 mg und wenn jetzt in landwirtschaftlich stark genutzten Gegenden 50 mg überstiegen werden, möchte ich das beinahe als normal bezeichnen. Die Wurst, die sie essen hat im Normalfall bis zu 600 mg. Die erteilte Ausnahmegenehmigung zeigt eigentlich nur, dass die herabgesetzten Grenzwerte gar nicht überall ohne grössere Probleme durchsetzbar sind. Ich würde an ihrer Stelle eine schriftliche Anfrage an den Stadt- oder Gemeinderat richten und nach den maximal zu erwartenden Nitratwerten und der vorraussichtlichen Dauer bis zur Verbesserung ihres Trinkwassers fragen. Diese Leute wurden gewählt um Ihre Interessen zu vertreten und sitzen auch in den Ausschüssen der Wasserversorger. Eine rechtliche Handhabe dagegen sehe ich keine. Eines ist klar, das Ganze führt zu höheren Kosten beim Erzeuger, es sei denn man könnte durch eine Fernleitung günstig niedrig belastetes Wasser zukaufen und beimengen. Grüsse aus Griechenland Lothar Gutjahr |
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