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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Auffällige Abweichungen beim Wasserverbrauch
Gast (Verena S.)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.10.2004

Wir haben vor einigen Tagen die Nebenkostenabrechnung unserer vorherigen Wohnung bekommen. Für 7 Monate wird eine Nachzahlung von 600 Euro verlangt, wovon ein Großteil auf Kalt/Abwasser entfällt. Verglichen dazu hatten wir in der selben Wohung im Jahr zuvor (Abrechnungszeitraum 6 Monate) nur eine Nachzahlung von 140 Euro. Dies war so auffällig, dass wir uns die Zahlen genauer angesehen haben. Dabei kam heraus, dass unser Verbrauch an Kaltwasser um ein vielfaches angestiegen sein soll. In der ersten Abrechnung wird ein Kaltwasserverbrauch von 19m³ (für 6 Monate, 2 Personen) angeführt - in der zweiten Abrechnung in hingegen ein Wasserverbrauch von 86 m³ (7 Monate, 2 Personen, selber Umgang mit Wasser wie im Halbjahr zuvor). Wir vermuten nun einen Fehler bei der Ablesung der Werte, da uns diese Differenz viel zu hoch vorkommt. Es kommt erschwerend hinzu, dass unsere Wohnung keinen eigenen Wasserzähler hatte, sondern einfach den "Restwert" des Hauses aufgebrummt bekommt. Sprich: im Haus sind insgesamt 4 Wohnungen. 3 haben einen Zähler, der Verbrauch der 4. Wohnung (unserer)  errechnet sich aus dem Gesamtverbrauch des Hauses minus dem Verbrauch der anderen 3 Wohnung. Könnte ev. auch hier die Ursache für die ungewöhnliche Schwankung liegen? Auf der Abrechnung sieht es nämlich so aus, als hätten wir die Hälfte des Wasserverbrauchs des gesamten Hauses verursacht.

Zu unserem Wasserverbrauch: Wir haben eine Waschmaschine, die etwa 1-2 mal die Woche läuft. Wir haben keine Geschirrspülmaschine. Wir duschen durchschnittlich einmal am Tag und nehmen so gut wie nie Vollbäder. Das Wasser wurde von uns nicht als Trinkwasser genutzt.

Ist eine deraritge Abweichung noch im Bereich des Normalen? Müssen wir diese Abrechnung so hinnehmen, wie sie ist? Für Antworten und Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar!



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 7
Gast (Thorsten G.)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.08.2008

da kommt man nicht gegen an.
wir hatten 2005 einen jahresverbrauch von 675cm(!) wasser,wir bekammen die Info von der svo dieser verbrauch sei für einen 2 personen haushalt zwar sehr hoch aber so wurde dieser wert nun mal abgelesen.2 monate später wurde unsere wasseruhr im auftrag der svo ausgewechselt. ein schelm der böses dabei denkt.
Gast (Matze Günther)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.06.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JayBee vom 11.10.2004!  Zum Bezugstext

Das mit den 600 Euro Nachzahlung für 86qm kann ich toppen...

641 Euro für 50 qm......

ich habe mit meinem 2 Personen-haushalt aber nur 63 qm wasser verbraucht.....super!
Karl Nario Rivera
padydiver01freenet.de
(Mailadresse bestätigt)

  27.05.2005

Wir haben unser neues Haus im Mai 2001 bezogen und nur Trinkwasser und Brauchtwasser angeschlossen die anderen Leitungen sind noch defek. Wir haben laut Wasseruhren bis heute 147Qm Wasser verbraucht und sollen an die Samtgemeinde Ebstorf 850Qm Abwasser bezahlen. Ich finde es eine grossr Sauerei von der Gemeinde das wir für etwas bezahlen sollen was wir nicht verbraucht haben.Bitte liebe Leser dieser E-Mail schreibt eure Meinung dazu an die Samtgemeinde Ebstorf
clasen@ebstorf.de oder oelstorf@ebstorf.de
Vielen Dank an euch alle.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Nario Rivera
Im Süsingskoppel 5 A
29574 Ebstorf
E-Mail  padydiver01@freenet.de
Gast (Herbert Schremmer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2004

Hallo Verena,
dein Anliegen entspricht einer Gleichung mit mehreren Unbekannten:
1. Wasserverbrauch: Entsprechend deiner Angaben wurde bei der ersten Ablesung für 6 Monate ein Wasserverbrauch von 19 cbm in Ansatz gebracht; entsprechend 38 cbm pro Jahr. Bei der zweiten Abrechnung waren es 86 cbm für 7 Monate; entsprechend 147 cbm pro Jahr. Beide Jahreswasserverbräuche können für einen 2-Personen-Haushalt nicht stimmen, wenn man einen üblichen Wasserverbrauch - wie er auch von dir angegeben wird - unterstellt.
Erfahrungsgemäß wäre als realistischer Jahreswasserverbrauch für deinen Haushalt ein Wert von 80 cbm/a in Ansatz zu bringen. Die beiden o. a. angegebenen Verbrauchszahlen sind m. E. als nicht glaubhaft anzusehen.
2. Nachweis: Ein exakter Verbrauchsnachweis wäre nur möglich, wenn die genauen Zählerstände der jeweiligen Ablesungen vorgelegt werden.
3. Zähler: Da die anderen Parteien einen Zähler besitzen, wird dir also die Differenz zum Hauptzähler  angerechnet. Hast du das kontrolliert und bist du sicher, dass von der Zuleitung zu deiner Wohnung nicht Wasser abgezapft wird (z. B. Waschküche, Garten- nutzung)? Kannst du ausschließen, dass an der Zuleitung keine Undichtigkeit vorliegt?
MfG   Herbert
Gast (JayBee)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.10.2004
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Verena S. vom 11.10.2004!  Zum Bezugstext

Den Posten "Wasserenthärtung" würde ich an Ihrer Stelle auch genauer überprüfen - sollte sich dieser Wert zum vorherigen Abrechnungszeitraum massiv gesteigert haben, so könnte dies auf Reparaturen oder Ersatzinvestitionen (u.U. sogar irgend ein HokusPokus á la Wasserbelebung) hindeuten - und die sind "zumindest meines Wissens nach" nicht umlagefähig (ausser es handelt sich um regelmässige Wartungsaufgaben), für so etwas sind schliesslich Rücklagen da. Laut des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen usw. ist ein Richtwert für kalte Nebenkosten 19 Cent/m² Wohnfläche pro Monat für Frisch- und 25 Cent/m² Wohnfläche für Abwasser pro Monat - wohlgemerkt Richtwert, dies hat keine gesetzliche Bedeutung.
Ich bin allerdings kein Jurist und kann Ihnen im Falle eines berechtigten Zweifels oder wenn Ihnen die Akteneinsicht verwährt wird, nur raten Sich beim Mieterschutzbund zu informieren - dafür sind die ja schliesslich da.
Gast (Verena S.)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.10.2004
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JayBee vom 11.10.2004!  Zum Bezugstext

Danke für die Antwort. Wir werden in jedem Fall versuchen, die Abrechnungen einzusehen und haben uns diesbezüglich auch schon an die Firma gewandt, die die Abrechnung durchführt.

Die 600 Euro entfallen nicht nur auf die Wasserkosten sondern beinhalten alle Nebenkosten. Aber nur bei den Wasserkosten ist ein absolut unrealistischer Anstieg zu verzeichnen - die anderen Kosten befinden sich im Bereich des Normalen. Ein weiterer recht großer Teil entfällt auf die Kostenstelle "Wasserenthärter", die mit dem selben Schlüssel berechnet wird wie das Kaltwasser.
Gast (JayBee)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.10.2004

Sind an das Wassernetz in Ihrem Haus nur die vier Wohnungen oder evtl. noch Keller- oder Aussenanschlüsse angeschlossen - z.B. Rasensprenngung o.ä - die über keinen Zähler verfügen ? Auf jeden Fall würde ich an Ihrer Stelle beim Vermieter bzw. Hausgenossenschaft nach Einblick einer detaillierten Aufrechnung für das ganze Haus bestehen - und zwar über mehrere Perioden. Ob Sie darauf einen Rechtsanspruch haben, kann ich Ihnen leider nicht sagen.

BTW: 600 Euro Nachzahlung für 86m³ erscheint mir ausserordentlich viel.



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