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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Wasserquelle Gebühr für Entnahme durch Gemeinde ?
Gast (Alfred Hans-Dieter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.10.2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Wasserquelle geerbt, nun hat sich heraus gestellt, dass dieses Wasser Trinkwasserqualität hat. Die  Gemeine fragte nun an, ob sie das Wasser verwenden darf.
Meine Fragen:
Wer kommt für die Installation der Auffangschächte auf ?
Kann ich für die Entnahme Geld verlangen ? Wie hoch liegt ungefähr der Preis ? Bzw bin ich verpflichtet das Wasser zu verkaufen ?
Oder noch schlimmer, muss ich das Wasser kostenlos abgeben ?
Zwischen Quelle und gemeindlichen Hochbehälter befindet sich ein natürliches Gefälle. Die Quelle wurde bereits bis in die 50er Jahren von der Gemeinde verwendet (Grunddienstbarkeiten / Verträge  exestieren hierfür nicht)

Gruss Alfred



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Gast (Alfred Hans-Dieter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2004
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 12.10.2004!  Zum Bezugstext

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Ich lebe in Bayern. Im Moment beschäftige ich mich mit dem Entgelt, wie hoch würde das sein ? Gibt es irgendwo Informationen dazu ? Ich würde das Wasser gerne verkaufen, jedoch mich natürlich nicht zu billig verkaufen wollen...

Herzlichen Dank für die Info! - Mal sehen ob ich da eine "Geld"Quelle geerbt habe...
Gast (Gerd-W. Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2004

Mir ist ein Fall bekannt, dass ein Eigentümer pro Kubikmeter Wasser ein bestimmtes Entgeld bekommt.
Das Grundstück liegt in Westfalen.
Klaas
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2004

Hallo,

vor allem würde ich einen Vertrag mit der Gemeinde schließen, aus dem sich ergibt, dass die Gemeinde sämtliche Kosten für die Entnahme aus der Quelle zu übernehmen hat (Auffangschächte, Wartung, Wasseruntersuchungen, Repartauren usw.). In diesem Vertrag sollten Sie darauf bestehen, aus jeglicher Haftung für Qualität und Quantität dieser Quelle freigestellt zu werden. Eine Kündigungsfrist sollte ebenfalls aufgenommen werden, für den Fall, dass Sie die Quelle selber benötigen sollten, oder die Gemeinde ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.
Ich weiß nicht, in welchem Bundesland Sie sich befinden. GGfs. ist für die Entnahme von Grundwaser/Quellwasser auch ein sog. Wasserentnahmeentgelt abzuführen, dass m.E. auch auf jeden Fall von der Gemeinde zu zahlen bzw. an Sie zu erstatten wäre.
Eine Verpflichtung zum Verkauf sehe ich nicht (Bin aber auch kein Jurist).
Der Verkaufspreis sollte auf jeden Fall die o.g. Kosten abdecken, wenn Sie nicht ohnehin von der Gemeinde übernommen werden.
Der Ausgang dieser Verhandlungen würde mich interessieren.
Viel Glück



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